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Allgemeine Abgabefrist Steuererklärungen 2016: 31. Mai oder 31. Juli 2017?

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Allgemeine Abgabefrist Steuererklärungen 2016: 31. Mai oder 31. Juli 2017?

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Ich hätte eigentlich wissen müssen, dass jemand, der Xaver heißt, aus Bayern kommt, ich komme ja schließlich selbst auch aus Bayern.
    Deinen Namen hätte ich jetzt aber eher dem englischsprachigen Raum zugeordnet ;D

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Allgemeine Abgabefrist Steuererklärungen 2016: 31. Mai oder 31. Juli 2017?

    Ich hätte eigentlich wissen müssen, dass jemand, der Xaver heißt, aus Bayern kommt, ich komme ja schließlich selbst auch aus Bayern.

    In Bayern wird die Fristverlängerung durchaus ordentlich kommuniziert, der Hinweis steht schließlich auf der Startseite jedes bayerischen Finanzamts.

    http://www.finanzamt.bayern.de/Amberg/

    In NRW findet man aber auch noch diesen Beitrag:

    https://www.finanzverwaltung.nrw.de/...n-erst-ab-2019

    der bei den Finanzämtern auch noch verlinkt ist:

    https://www.finanzverwaltung.nrw.de/...daten-arnsberg

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Allgemeine Abgabefrist Steuererklärungen 2016: 31. Mai oder 31. Juli 2017?

    Dann also zurück zu Charlie:

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    In folgenden Bundesländern gilt diese allgemeine Fristverlängerung:

    Bayern http://www.stmflh.bayern.de/internet...3242/index.htm

    Baden-Württemberg

    etc.

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  • XaverWdg
    antwortet
    AW: Allgemeine Abgabefrist Steuererklärungen 2016: 31. Mai oder 31. Juli 2017?

    Bayern
    eine eher kleinere Regionalzeitung

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Allgemeine Abgabefrist Steuererklärungen 2016: 31. Mai oder 31. Juli 2017?

    Rheinland-Pfalz hat seine Finanzämter dazu angehalten, Anträgen auf Fristverlängerung bis zum 31. Juli möglichst stattzugeben.

    Auch Verspätungszuschläge werden für diesen Zeitraum nur im Ausnahmefall festgesetzt.

    https://fm.rlp.de/de/presse/detail/n...alz-grosszueg/

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Allgemeine Abgabefrist Steuererklärungen 2016: 31. Mai oder 31. Juli 2017?

    Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
    Wegen der Verlängerung der Abgabefrist war heute sogar ein längerer Artikel in der Zeitung, der mehr oder weniger die Pressemeldung zum Inhalt hatte.
    So versteckt war es also nicht.
    In welchem Bundesland war das denn?

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  • XaverWdg
    antwortet
    AW: Allgemeine Abgabefrist Steuererklärungen 2016: 31. Mai oder 31. Juli 2017?

    Wegen der Verlängerung der Abgabefrist war heute sogar ein längerer Artikel in der Zeitung, der mehr oder weniger die Pressemeldung zum Inhalt hatte.
    So versteckt war es also nicht.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Allgemeine Abgabefrist Steuererklärungen 2016: 31. Mai oder 31. Juli 2017?

    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
    Danke Dir für die Mühe. Daran hatte ich auch schon gedacht, aber dafür habe ich schlichtweg keine Zeit zum Recherchieren.
    Als Rentner hat man zugegebenermaßen einfach mehr Zeit, dennoch habe ich die Veröffentlichung von gestern auf heute verschoben.

    Alle Bundesländer habe ich immer noch nicht endgültig abgecheckt, es sind ja auch immerhin 16 Landesfinanzverwaltungen.

    Die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen halten sich wohl an die formale Gesetzeslage, Sachsen-Anhalt und Brandenburg auch, ebenso Mecklenburg-Vorpommern.

    Das Saarland und Rheinland-Pfalz sowie Niedersachsen habe ich noch nicht besucht. Das mache ich dann morgen! Man ist ja nicht mehr der Schnellste!

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Allgemeine Abgabefrist Steuererklärungen 2016: 31. Mai oder 31. Juli 2017?

    Danke Dir für die Mühe. Daran hatte ich auch schon gedacht, aber dafür habe ich schlichtweg keine Zeit zum Recherchieren.

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  • Allgemeine Abgabefrist Steuererklärungen 2016: 31. Mai oder 31. Juli 2017?

    Das Anfang 2017 verkündete Gesetz über die Modernisierung des Steuerwesen kommt in vielen wesentlichen Teilen eigentlich erst ab dem Steuerjahr 2018 zur Anwendung.

    Eine der Änderungen, über die auch in den Medien berichtet wurde, ist die Verlängerung der allgemeinen Abgabefrist vom 31. Mai des Folgejahres auf den 31. Juli,
    gültig eigentlich erstmals für die Steuererklärungen des Jahres 2018. Nachdem die Berichterstattung zum Inkrafttreten teilweise recht unpräzise war, haben sich
    eine Reihe von Bundesländern dazu entschlossen, die verlängerten Abgabefristen bereits für das Steuerjahr 2016 anzuwenden, allerdings nur für die Steuerzahler,
    die ihre Erklärungen elektronisch und authentifiziert übermitteln, wobei die authentifizierte Übermittlung eine Registrierung im ElsterOnline-Portal erfordert.

    In folgenden Bundesländern gilt diese allgemeine Fristverlängerung:

    Bayern http://www.stmflh.bayern.de/internet...3242/index.htm

    Baden-Württemberg (hier genügt scheinbar die elektronische Übermittlung ohne Authentifizierung) https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/...rerklaerung-1/

    Hessen https://finanzen.hessen.de/presse/pr...rklaerung-2016

    Nordrhein-Westfalen https://www.finanzverwaltung.nrw.de/...rklaerung-2016

    Sachsen https://www.medienservice.sachsen.de.../210873?page=1

    Manchmal wurden die Hinweise gut versteckt, auf manchen Ministeriumsseiten findet sich auch ein Artikel, dass die längeren Fristen erst ab 2019 gelten.
    Dafür, dass ich jetzt alle Bundesländer erfasst habe, kann ich keine Gewähr übernehmen. Deshalb bitte ergänzen, soweit nicht vollständig!
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