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Allgemeine Abgabefrist Steuererklärungen 2016: 31. Mai oder 31. Juli 2017?

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Allgemeine Abgabefrist Steuererklärungen 2016: 31. Mai oder 31. Juli 2017?

    Hallo Kuvor,

    Ja diese Fristverlängerungen gelten für alle authentifizierten Erklärungen, wenn dein Bundesland mit dazugehört.
    Nur mal so am Rande -> Steuern fallen an bei einem entsprechenden Gewinn, ist also nicht grundsätzlich vom Umsatz abhängig.

    Tschüß

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  • Kuvor
    antwortet
    AW: Allgemeine Abgabefrist Steuererklärungen 2016: 31. Mai oder 31. Juli 2017?

    Gelten diese automatischen Fristverlängerungen auch für die Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung (bei Umsatz unter 17.500 Euro sind logischerweise sowieso keine tatsächlichen Steuern fällig) von Kleinunternehmern? Und kann somit alles zusammen erst zum 31.07. abgegeben werden, ohne die Fristverlängerung zu beantragen?
    Zuletzt geändert von Kuvor; 28.05.2018, 04:22.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Allgemeine Abgabefrist Steuererklärungen 2016: 31. Mai oder 31. Juli 2017?

    Der Gedanke ist vermutlich Folgender: Der gemeine Erklärungsabgabepflichtige kommt am 31.05. auf die Idee, dass Weihnachten ja wieder so plötzlich kommt, aber er daher "HEUTE" sich endlich dran macht. Dann sieht er die Pressemitteilung mit dem 31.07. und denkt "supi, dann lasse ich das noch liegen, hat ja noch Zeit". Am 31.07. ist es dann wieder soweit, d.h. Weihnachten ist ja schon wieder da, HEUTE mache ich es aber wirklich. Und DANN stellt er fest: "Mist, die Registrierung dauert ja ein paar Tage, ich kann noch gar nicht loslegen, jetzt habe ich die Frist versäumt, jetzt muss ich das Finanzamt mit Schreiben, Mails, Faxen und Anrufen -am besten Alles gleichzeitig- bombardieren, ob da nicht doch noch etwas geht, denn ich war ja willig, nur das Fleisch etc. Jetzt gebe ich das doch in Papier ab, damit es wenigstens da ist." Und prompt ist die ganze Vereinfachungsabsicht und der sanfte Schubs zur authentifizierten Übermittlung perdu. Wenn aber die Registrierung bis zum 31.05. gefordert wird, ist die Registrierung am 31.07. auf jeden Fall durch und einer authentifizierten Übermittlung am 31.07. um 23.59 Uhr steht nichts mehr im Wege ...

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Allgemeine Abgabefrist Steuererklärungen 2016: 31. Mai oder 31. Juli 2017?

    Hallo,

    diese angebotenen Fristverlängerungen sollen dazu animieren, noch mehr Erklärungen authentifiziert zu übermitteln.
    Und wenn ich meine Erklärung Ende Juli des Jahres 2017 authentifiziert übermittle, forscht niemand nach, ob ich meinen Account vor dem 31.05.2017 eröffnet habe oder erst am 10.Juli 2017.

    Die Finanzämter sollen ja dadurch entlastet werden.
    Natürlich sind die Formulierungen in den Pressemitteilungen in Sachsen auch unglücklich formuliert ->wer sich bis 31.05. registriert kann bis 31.07. abgeben.

    Tschüß

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  • XaverWdg
    antwortet
    AW: Allgemeine Abgabefrist Steuererklärungen 2016: 31. Mai oder 31. Juli 2017?

    Sicherheitshalber kann man/frau auch anrufen.
    Fristverlängerungen habe ich früher auch telefonisch erledigt.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Allgemeine Abgabefrist Steuererklärungen 2016: 31. Mai oder 31. Juli 2017?

    Da passiert gar nichts! Dein Finanzamt überprüft doch nicht, an welchem Tag du dein neues Konto aktivierst.

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  • Sonya123
    antwortet
    AW: Allgemeine Abgabefrist Steuererklärungen 2016: 31. Mai oder 31. Juli 2017?

    Hallo FIGUL,

    ja, hast recht, wird sich wahrscheinlich nur um einige Tage handeln.

    Danke und viele Grüße,
    Sonya

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Allgemeine Abgabefrist Steuererklärungen 2016: 31. Mai oder 31. Juli 2017?

    Zitat von Sonya123 Beitrag anzeigen
    In dem Artikel steht "Auf Initiative von NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans verschiebt sich für all diejenigen, die sich bis Ende Mai unter www.elster.de registrieren lassen, die Abgabefrist der authentifizierten Einkommensteuererklärung auf Ende Juli 2017." Daher meine Verunsicherung, denn registrieren konnte ich mich dieses Jahr noch nicht, und heute ist "Ende Mai", aber die Jahre vorher ja schon.

    Hallo,

    wegen ein paar Tagen wird dir nicht der Kopf abgerissen.
    Warum so einen Bamel vor dem FA.
    Du bekommst erst einmall ein Erinnnerungsschreiben

    Gruß FIGUL

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  • Sonya123
    antwortet
    AW: Allgemeine Abgabefrist Steuererklärungen 2016: 31. Mai oder 31. Juli 2017?

    In dem Artikel steht "Auf Initiative von NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans verschiebt sich für all diejenigen, die sich bis Ende Mai unter www.elster.de registrieren lassen, die Abgabefrist der authentifizierten Einkommensteuererklärung auf Ende Juli 2017." Daher meine Verunsicherung, denn registrieren konnte ich mich dieses Jahr noch nicht, und heute ist "Ende Mai", aber die Jahre vorher ja schon.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Allgemeine Abgabefrist Steuererklärungen 2016: 31. Mai oder 31. Juli 2017?

    Du musst einfach Deine Erklärung bis Ende Juli authentifiziert übermitteln.

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  • Sonya123
    antwortet
    AW: Allgemeine Abgabefrist Steuererklärungen 2016: 31. Mai oder 31. Juli 2017?

    Hallo L.E. Fant,

    ja, gerade auf diesen Link bezog sich ja meine Frage. Ich habe mich die letzten Jahre authentifizieren können, in diesem Jahr konnte ich es leider noch nicht, da ich den Brief mit dem zweiten Teil der Authentifizierung noch nicht erhalten habe. Meine Frage war, ob berücksichtigt wird, dass ich die Jahre vorher meine Steuererklärung elektronisch gemacht habe oder ob für dieses Jahr gilt, wer sich bis zum 31.05. in Elster registriert hat, kommt in den "Genuss" der Verlängerung.

    Vielen Dank und schöne Grüße,
    Sonya

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Allgemeine Abgabefrist Steuererklärungen 2016: 31. Mai oder 31. Juli 2017?

    Charlie hatte doch den Link gepostet:

    Hast Du dort schonmal nachgeguckt? Dort heißt es doch:

    Bürgerinnen und Bürger ... die Ihre Einkommensteuererklärung 2016 auf elektronischen Wege authentifiziert übermitteln, können sich ... zwei Monate länger Zeit lassen.
    Anders hätt ichs auch gar nicht verstehen können.

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  • Sonya123
    antwortet
    AW: Allgemeine Abgabefrist Steuererklärungen 2016: 31. Mai oder 31. Juli 2017?

    Hallo,

    ich habe hierzu noch eine Frage, von der ich hoffe, dass sie hier in diesem Threat richtig platziert ist. Ich habe in den letzten Jahren meine Steuererklärung immer über Elster gemacht. Dieses Jahr wurde mir beim Abruf der Daten eingeblendet, dass mein Zertifikat abgelaufen sei. Ich habe dann ein neues Zertifikat beantragt, die Email hierzu habe ich sofort erhalten, den Brief mit dem zweiten Teil der Authentifizierung allerdings noch nicht. Somit konnte ich mich nicht im Elster Portal anmelden. Da ich dieses Jahr leider etwas spät dran bin, habe ich die Befürchtung, dass die Fristverlängerung für mich nicht gilt (wohne übrigens in NRW), da ich mich ja nicht in Elster einloggen konnte. Oder ist die Tatsache, dass ich bereit registriert bin, das Kriterium für die Verlängerung?

    Vielen Dank für eine Antwort.

    Viele Grüße,
    Sonya

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Allgemeine Abgabefrist Steuererklärungen 2016: 31. Mai oder 31. Juli 2017?

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Wir waren lange Bestandteil der amerikanischen Zone
    Denkst Du dass es daran lag? Oder eher am Einfluss der angloamerikanischen Film- und Musikindustrie?

    Jedenfalls fallen mir auch ne ganze Menge Charlies aus meiner Kindheit und Jugend ein. Einer allerdings hieß Charlie weil der Nachname Braun war.

    Aber soweit liegen ja die Orte in denen Du und ich aufgewachsen sind wahrscheinlich nicht auseinander ...

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Allgemeine Abgabefrist Steuererklärungen 2016: 31. Mai oder 31. Juli 2017?

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Deinen Namen hätte ich jetzt aber eher dem englischsprachigen Raum zugeordnet ;D
    Wir waren lange Bestandteil der amerikanischen Zone und unsere Gegend ist auch heute noch Gastland für Angehörige der US-Streitkräfte.
    Da wurde einem als Kind durchaus ein englischer Spitznamen verpasst.

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