Das Anfang 2017 verkündete Gesetz über die Modernisierung des Steuerwesen kommt in vielen wesentlichen Teilen eigentlich erst ab dem Steuerjahr 2018 zur Anwendung.
Eine der Änderungen, über die auch in den Medien berichtet wurde, ist die Verlängerung der allgemeinen Abgabefrist vom 31. Mai des Folgejahres auf den 31. Juli,
gültig eigentlich erstmals für die Steuererklärungen des Jahres 2018. Nachdem die Berichterstattung zum Inkrafttreten teilweise recht unpräzise war, haben sich
eine Reihe von Bundesländern dazu entschlossen, die verlängerten Abgabefristen bereits für das Steuerjahr 2016 anzuwenden, allerdings nur für die Steuerzahler,
die ihre Erklärungen elektronisch und authentifiziert übermitteln, wobei die authentifizierte Übermittlung eine Registrierung im ElsterOnline-Portal erfordert.
In folgenden Bundesländern gilt diese allgemeine Fristverlängerung:
Bayern http://www.stmflh.bayern.de/internet...3242/index.htm
Baden-Württemberg (hier genügt scheinbar die elektronische Übermittlung ohne Authentifizierung) https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/...rerklaerung-1/
Hessen https://finanzen.hessen.de/presse/pr...rklaerung-2016
Nordrhein-Westfalen https://www.finanzverwaltung.nrw.de/...rklaerung-2016
Sachsen https://www.medienservice.sachsen.de.../210873?page=1
Manchmal wurden die Hinweise gut versteckt, auf manchen Ministeriumsseiten findet sich auch ein Artikel, dass die längeren Fristen erst ab 2019 gelten.
Dafür, dass ich jetzt alle Bundesländer erfasst habe, kann ich keine Gewähr übernehmen. Deshalb bitte ergänzen, soweit nicht vollständig!
Eine der Änderungen, über die auch in den Medien berichtet wurde, ist die Verlängerung der allgemeinen Abgabefrist vom 31. Mai des Folgejahres auf den 31. Juli,
gültig eigentlich erstmals für die Steuererklärungen des Jahres 2018. Nachdem die Berichterstattung zum Inkrafttreten teilweise recht unpräzise war, haben sich
eine Reihe von Bundesländern dazu entschlossen, die verlängerten Abgabefristen bereits für das Steuerjahr 2016 anzuwenden, allerdings nur für die Steuerzahler,
die ihre Erklärungen elektronisch und authentifiziert übermitteln, wobei die authentifizierte Übermittlung eine Registrierung im ElsterOnline-Portal erfordert.
In folgenden Bundesländern gilt diese allgemeine Fristverlängerung:
Bayern http://www.stmflh.bayern.de/internet...3242/index.htm
Baden-Württemberg (hier genügt scheinbar die elektronische Übermittlung ohne Authentifizierung) https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/...rerklaerung-1/
Hessen https://finanzen.hessen.de/presse/pr...rklaerung-2016
Nordrhein-Westfalen https://www.finanzverwaltung.nrw.de/...rklaerung-2016
Sachsen https://www.medienservice.sachsen.de.../210873?page=1
Manchmal wurden die Hinweise gut versteckt, auf manchen Ministeriumsseiten findet sich auch ein Artikel, dass die längeren Fristen erst ab 2019 gelten.
Dafür, dass ich jetzt alle Bundesländer erfasst habe, kann ich keine Gewähr übernehmen. Deshalb bitte ergänzen, soweit nicht vollständig!
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