Hallo, ich wüsste gerne, wie ich mit GWG umgehen soll und wann was ins Anlagenverzeichnis gehört.
Mein ehemaliger Steuerberater hat kein Verzeichnis geführt (hätte da ein 300 Euro Netbook reingemusst??) und nun kommen mir aber ein paar Fragen:
Wenn ich zwei Stühle für je 140 Euro netto kaufe, kann ich sie ja gleich als Betriebsausgabe absetzen, oder? Kommt das dann als Ausgabe in die Zeile Gwg oder zu allen übrigen Betriebskosten? Müssen die Stühle dann trotzdem ins Anlagenverzeichnis, auch wenn sie unter 150 Euro kosten (oder die 50 Euro Kaffeemaschine)?
Was mache ich mit einer Abrechnungssoftware für 500 Euro einmalig und dann monatliche Wartung oder Updatekosten von 40 Euro? Sind das sonstige Betriebsausgaben, da die Software nicht selbständig nutzbar ist? Oder muss ich die über mehrere Jahre abschreiben wegen des Preises? Was mache ich dann aber mit den Updategebühren?
Herzlichen Dank!
Mein ehemaliger Steuerberater hat kein Verzeichnis geführt (hätte da ein 300 Euro Netbook reingemusst??) und nun kommen mir aber ein paar Fragen:
Wenn ich zwei Stühle für je 140 Euro netto kaufe, kann ich sie ja gleich als Betriebsausgabe absetzen, oder? Kommt das dann als Ausgabe in die Zeile Gwg oder zu allen übrigen Betriebskosten? Müssen die Stühle dann trotzdem ins Anlagenverzeichnis, auch wenn sie unter 150 Euro kosten (oder die 50 Euro Kaffeemaschine)?
Was mache ich mit einer Abrechnungssoftware für 500 Euro einmalig und dann monatliche Wartung oder Updatekosten von 40 Euro? Sind das sonstige Betriebsausgaben, da die Software nicht selbständig nutzbar ist? Oder muss ich die über mehrere Jahre abschreiben wegen des Preises? Was mache ich dann aber mit den Updategebühren?
Herzlichen Dank!
Kommentar