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GWG und Anlagenverzeichnis

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    GWG und Anlagenverzeichnis

    Hallo, ich wüsste gerne, wie ich mit GWG umgehen soll und wann was ins Anlagenverzeichnis gehört.

    Mein ehemaliger Steuerberater hat kein Verzeichnis geführt (hätte da ein 300 Euro Netbook reingemusst??) und nun kommen mir aber ein paar Fragen:
    Wenn ich zwei Stühle für je 140 Euro netto kaufe, kann ich sie ja gleich als Betriebsausgabe absetzen, oder? Kommt das dann als Ausgabe in die Zeile Gwg oder zu allen übrigen Betriebskosten? Müssen die Stühle dann trotzdem ins Anlagenverzeichnis, auch wenn sie unter 150 Euro kosten (oder die 50 Euro Kaffeemaschine)?
    Was mache ich mit einer Abrechnungssoftware für 500 Euro einmalig und dann monatliche Wartung oder Updatekosten von 40 Euro? Sind das sonstige Betriebsausgaben, da die Software nicht selbständig nutzbar ist? Oder muss ich die über mehrere Jahre abschreiben wegen des Preises? Was mache ich dann aber mit den Updategebühren?

    Herzlichen Dank!

    #2
    AW: GWG und Anlagenverzeichnis

    Alles Fragen zum Steuerrecht, die mit der elektronischen Steuererklärung nichts zu tun haben.

    Du musst dich selbst schlau machen, zum Beispiel hier:

    https://www.rechnungswesen-portal.de...istipps-1.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: GWG und Anlagenverzeichnis

      Ja, das habe ich ja auch und deswegen meine Fragen dazu. Da steht ja nirgends, in welche Zeile ich das nun eintragen soll...

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        #4
        AW: GWG und Anlagenverzeichnis

        Wenn du wissen willst, wo etwas einzutragen ist, musst du unter Angabe der verwendeten Software auch konkret danach fragen.

        Zum Beispiel: EÜR mit ElsterFormular, wobei das dort ja leicht zu finden ist.

        Das beantwortet aber nicht die Frage, ob du ein Wirtschaftsgut überhaupt als GWG behandeln willst und das ersetzt auch nicht das Anlageverzeichnis.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: GWG und Anlagenverzeichnis

          Hallo liebes Treibholz,
          Sie haben bestimmt schon im Internet gesucht und gefunden, dass GWG nicht in ein Anlageverzeichnis müssen??
          Die Grenze für GWG haben Sie mit Sicherheit auch schon gefunden?
          Ansonsten gibt es sogar eine Wiki-Seite
          https://de.wikipedia.org/wiki/Gering...Wirtschaftsgut
          Gruß Xaver

          - - - Aktualisiert - - -

          Ausgaben werden in der EÜR "eingetragen".

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            #6
            AW: GWG und Anlagenverzeichnis

            Sie haben bestimmt schon im Internet gesucht und gefunden, dass GWG nicht in ein Anlageverzeichnis müssen??
            Bitte nicht immer wieder steuerliches Halbwissen oder schlichtes Nichtwissen hier verbreiten!

            § 6 Abs. 2 EStG regelt das eindeutig:

            2) 1Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder der nach Absatz 1 Nummer 5 bis 6 an deren Stelle tretende Wert von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, können im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (§ 9b Absatz 1), oder der nach Absatz 1 Nummer 5 bis 6 an deren Stelle tretende Wert für das einzelne Wirtschaftsgut 410 Euro nicht übersteigen. 2Ein Wirtschaftsgut ist einer selbständigen Nutzung nicht fähig, wenn es nach seiner betrieblichen Zweckbestimmung nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens genutzt werden kann und die in den Nutzungszusammenhang eingefügten Wirtschaftsgüter technisch aufeinander abgestimmt sind. 3Das gilt auch, wenn das Wirtschaftsgut aus dem betrieblichen Nutzungszusammenhang gelöst und in einen anderen betrieblichen Nutzungszusammenhang eingefügt werden kann. 4Wirtschaftsgüter im Sinne des Satzes 1, deren Wert 150 Euro übersteigt, sind unter Angabe des Tages der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs und der Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder des nach Absatz 1 Nummer 5 bis 6 an deren Stelle tretenden Werts in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis aufzunehmen. 5Das Verzeichnis braucht nicht geführt zu werden, wenn diese Angaben aus der Buchführung ersichtlich sind.

            https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html

            Das gilt auch bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG:

            Die Vorschriften über die Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter (§ 6 Absatz 2), die Bildung eines Sammelpostens (§ 6 Absatz 2a) und über die Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung sind zu befolgen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: GWG und Anlagenverzeichnis

              In der Anlage AVEÜR erfolgt keine Eintragung der GWG.

              - - - Aktualisiert - - -

              https://www.finanzamt.bayern.de/Info..._EUeR_2015.pdf

              - - - Aktualisiert - - -

              Von daher hatte ich die GWG nie in das Anlageverzeichnis mit aufgenommen.

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                #8
                AW: GWG und Anlagenverzeichnis

                Wer redet von der Anlage AVEÜR?

                Die Frage des TE war:

                Hallo, ich wüsste gerne, wie ich mit GWG umgehen soll und wann was ins Anlagenverzeichnis gehört.
                Und das ist die korrekte Antwort:

                Wirtschaftsgüter im Sinne des Satzes 1, deren Wert 150 Euro übersteigt, sind unter Angabe des Tages der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs und der Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder des nach Absatz 1 Nummer 5 bis 6 an deren Stelle tretenden Werts in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis aufzunehmen. Das Verzeichnis braucht nicht geführt zu werden, wenn diese Angaben aus der Buchführung ersichtlich sind.

                Mit den Angaben in der EÜR und deren Anlagen hatte die Frage des TE überhaupt nichts zu tun!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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