Hallo zusammen,
habe eine wohl leichte Frage aber bin mir gerade unsicher.
Ein Freund und seine Frau sind EU Bürger.
Er arbeitet in Deutschland, sie im EU Ausland. Müsste die im Ausland lebende Frau eine Lohnsteuererklärung abgeben, wenn der Mann in Deutschland die Einzelveranlagung wählt oder muss er zwingend die Zusammenveranlagung wählen?
Bei ihm ist die Lohnsteuerklasse 3 eingetragen, also wird die Ehe in Deutschland anerkannt sein.
Im Ausland hat er schon eine Erklärung mit Zusammenveranlagung abgeben (seine Frau hatte die dort inländischen Einkünfte und er aus Deutschland die ausländischen Einkünfte).
habe eine wohl leichte Frage aber bin mir gerade unsicher.
Ein Freund und seine Frau sind EU Bürger.
Er arbeitet in Deutschland, sie im EU Ausland. Müsste die im Ausland lebende Frau eine Lohnsteuererklärung abgeben, wenn der Mann in Deutschland die Einzelveranlagung wählt oder muss er zwingend die Zusammenveranlagung wählen?
Bei ihm ist die Lohnsteuerklasse 3 eingetragen, also wird die Ehe in Deutschland anerkannt sein.
Im Ausland hat er schon eine Erklärung mit Zusammenveranlagung abgeben (seine Frau hatte die dort inländischen Einkünfte und er aus Deutschland die ausländischen Einkünfte).
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