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Frage bezüglich Veranlagungsart

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    Frage bezüglich Veranlagungsart

    Hallo zusammen,

    habe eine wohl leichte Frage aber bin mir gerade unsicher.
    Ein Freund und seine Frau sind EU Bürger.

    Er arbeitet in Deutschland, sie im EU Ausland. Müsste die im Ausland lebende Frau eine Lohnsteuererklärung abgeben, wenn der Mann in Deutschland die Einzelveranlagung wählt oder muss er zwingend die Zusammenveranlagung wählen?

    Bei ihm ist die Lohnsteuerklasse 3 eingetragen, also wird die Ehe in Deutschland anerkannt sein.

    Im Ausland hat er schon eine Erklärung mit Zusammenveranlagung abgeben (seine Frau hatte die dort inländischen Einkünfte und er aus Deutschland die ausländischen Einkünfte).

    #2
    AW: Frage bezüglich Veranlagungsart

    Eine Lohnsteuererklärung wird er in Elster nicht finden.

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      #3
      AW: Frage bezüglich Veranlagungsart

      Was wollen Sie mir damit sagen. Eine Beratung soll hier nicht erfolgen, es geht um die Art der Veranlagung und ob dann zwei unabhängige Erklärungen erfolgen müssen, sollte eine Einzelveranlagung gewählt werden.

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        #4
        AW: Frage bezüglich Veranlagungsart

        Wo ist denn der Lebensmittelpunkt, in welchem Land?

        ... und er aus Deutschland die ausländischen Einkünfte
        Du meinst, seine deutschen Einkünfte?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Frage bezüglich Veranlagungsart

          [QUOTE=Charlie24;231653]Wo ist denn der Lebensmittelpunkt, in welchem Land?

          Du meinst, seine deutschen Einkünfte?[/QUOTE
          Er wohnt in Deutschland und verdient hier sein Geld.
          Seine Frau wohnt im Ausland und verdient dort Geld.

          Sein Lebensmittelpunkt wäre, wenn man davon ausgeht wo die Familie lebt im Ausland. Seinen gewöhnlichen Aufenthalt während der Arbeit hat er hier. Er fährt aber eben auch zur Ehefrau ins EU Ausland.

          Eine Steuererklärung hat er zusammen mit seiner Frau im EU Ausland bereits gemacht. Dort wählten sie die Zusammenveranlagung. Seine Einkünfte aus Deutschland wurden dort ebenfalls angegeben.

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            #6
            AW: Frage bezüglich Veranlagungsart

            Und in Deutschland, wo er wohnt und damit unbeschränkt steuerpflichtig ist, geben die Ehegatten jetzt ebenfalls eine Einkommensteuererklärung ab und wählen die Zusammenveranlagung.

            Die ausländischen Einkünfte der Ehefrau unterliegen dabei dem Progressionsvorbehalt.

            Eigentlich hat die Frage mit der elektronischen Steuererklärung aber nicht wirklich etwas zu tun!

            Und den Begriff Lohnsteuererklärung gab und gibt es nun mal im deutschen Steuerrecht nicht, weder früher noch heute!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Frage bezüglich Veranlagungsart

              Okay alles klar danke.

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