AW: Frage bezüglich Veranlagungsart
Okay alles klar danke.
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Frage bezüglich Veranlagungsart
Einklappen
X
-
Ein Gast antwortete
-
AW: Frage bezüglich Veranlagungsart
Und in Deutschland, wo er wohnt und damit unbeschränkt steuerpflichtig ist, geben die Ehegatten jetzt ebenfalls eine Einkommensteuererklärung ab und wählen die Zusammenveranlagung.
Die ausländischen Einkünfte der Ehefrau unterliegen dabei dem Progressionsvorbehalt.
Eigentlich hat die Frage mit der elektronischen Steuererklärung aber nicht wirklich etwas zu tun!
Und den Begriff Lohnsteuererklärung gab und gibt es nun mal im deutschen Steuerrecht nicht, weder früher noch heute!
Einen Kommentar schreiben:
-
Ein Gast antworteteAW: Frage bezüglich Veranlagungsart
[QUOTE=Charlie24;231653]Wo ist denn der Lebensmittelpunkt, in welchem Land?
Du meinst, seine deutschen Einkünfte?[/QUOTE
Er wohnt in Deutschland und verdient hier sein Geld.
Seine Frau wohnt im Ausland und verdient dort Geld.
Sein Lebensmittelpunkt wäre, wenn man davon ausgeht wo die Familie lebt im Ausland. Seinen gewöhnlichen Aufenthalt während der Arbeit hat er hier. Er fährt aber eben auch zur Ehefrau ins EU Ausland.
Eine Steuererklärung hat er zusammen mit seiner Frau im EU Ausland bereits gemacht. Dort wählten sie die Zusammenveranlagung. Seine Einkünfte aus Deutschland wurden dort ebenfalls angegeben.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Frage bezüglich Veranlagungsart
Wo ist denn der Lebensmittelpunkt, in welchem Land?
... und er aus Deutschland die ausländischen Einkünfte
Einen Kommentar schreiben:
-
Ein Gast antworteteAW: Frage bezüglich Veranlagungsart
Was wollen Sie mir damit sagen. Eine Beratung soll hier nicht erfolgen, es geht um die Art der Veranlagung und ob dann zwei unabhängige Erklärungen erfolgen müssen, sollte eine Einzelveranlagung gewählt werden.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Frage bezüglich Veranlagungsart
Eine Lohnsteuererklärung wird er in Elster nicht finden.
Einen Kommentar schreiben:
-
Frage bezüglich Veranlagungsart
Hallo zusammen,
habe eine wohl leichte Frage aber bin mir gerade unsicher.
Ein Freund und seine Frau sind EU Bürger.
Er arbeitet in Deutschland, sie im EU Ausland. Müsste die im Ausland lebende Frau eine Lohnsteuererklärung abgeben, wenn der Mann in Deutschland die Einzelveranlagung wählt oder muss er zwingend die Zusammenveranlagung wählen?
Bei ihm ist die Lohnsteuerklasse 3 eingetragen, also wird die Ehe in Deutschland anerkannt sein.
Im Ausland hat er schon eine Erklärung mit Zusammenveranlagung abgeben (seine Frau hatte die dort inländischen Einkünfte und er aus Deutschland die ausländischen Einkünfte).Stichworte: -
Einen Kommentar schreiben: