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Kinderbetreuungskosten und Handwerkerleistungen richtig eintragen

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    Kinderbetreuungskosten und Handwerkerleistungen richtig eintragen

    Hallo,

    ich quäle mich gerade durch die Steuererklärung 2016. Bis jetzt hatte ich noch keine Kinderbetreuungskosten und Handwerkerkosten, deswegen meine 2 Fragen.
    1. Wenn ich beispielsweise Kinderbetreuungskosten von 600€ hatte, was trage ich dann in das Feld (Anlage Kind, Zeile 67) "Gesamtaufwendungen der Eltern" ein? Die von mir bezahlten 600€ oder 2/3 also 400€ ein?
    2. Bei den Handwerkerleistungen im Prinzip die gleich Frage. Wenn ich bspw. 1000 € Handwerkerkosten (Fliesen legen, Installationen vornehmen...) habe, gebe ich dann im Feld (Hauptvordruck, Zeile 73) "Aufwendungen (abzgl Erstattungen)" 1000€ oder 20% von 1000 also 200€ ein?

    Vielen DAnk schon mal

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten und Handwerkerleistungen richtig eintragen

    Zitat von pampaya Beitrag anzeigen
    1. Wenn ich beispielsweise Kinderbetreuungskosten von 600€ hatte, was trage ich dann in das Feld (Anlage Kind, Zeile 67) _Gesamtaufwendungen der Eltern_ ein? Die von mir bezahlten 600€ oder 2/3 also 400€ ein?
    Die rechte Spalte der Zeile 67 ist überschrieben mit, äh,

    Gesamtaufwendungen der Eltern
    Zitat von pampaya Beitrag anzeigen
    2. Bei den Handwerkerleistungen im Prinzip die gleich Frage. Wenn ich bspw. 1000 € Handwerkerkosten (Fliesen legen, Installationen vornehmen...) habe, gebe ich dann im Feld (Hauptvordruck, Zeile 73) "Aufwendungen (abzgl Erstattungen)" 1000€ oder 20% von 1000 also 200€ ein?
    Dort sind die

    Aufwendungen (abzgl Erstattungen)
    einzutragen.

    Kommentar


      #3
      AW: Kinderbetreuungskosten und Handwerkerleistungen richtig eintragen

      In das Unterforum: Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn) gehört deine Frage aber sicher nicht:

      Mit ElsterLohn können Sie als Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung senden. Meinungsaustausch, Fragen und Probleme können Sie hier klären.
      Ich verschiebe das dann mal nach Allgemein und Projekt!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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