Hallo,
ich quäle mich gerade durch die Steuererklärung 2016. Bis jetzt hatte ich noch keine Kinderbetreuungskosten und Handwerkerkosten, deswegen meine 2 Fragen.
1. Wenn ich beispielsweise Kinderbetreuungskosten von 600€ hatte, was trage ich dann in das Feld (Anlage Kind, Zeile 67) "Gesamtaufwendungen der Eltern" ein? Die von mir bezahlten 600€ oder 2/3 also 400€ ein?
2. Bei den Handwerkerleistungen im Prinzip die gleich Frage. Wenn ich bspw. 1000 € Handwerkerkosten (Fliesen legen, Installationen vornehmen...) habe, gebe ich dann im Feld (Hauptvordruck, Zeile 73) "Aufwendungen (abzgl Erstattungen)" 1000€ oder 20% von 1000 also 200€ ein?
Vielen DAnk schon mal
ich quäle mich gerade durch die Steuererklärung 2016. Bis jetzt hatte ich noch keine Kinderbetreuungskosten und Handwerkerkosten, deswegen meine 2 Fragen.
1. Wenn ich beispielsweise Kinderbetreuungskosten von 600€ hatte, was trage ich dann in das Feld (Anlage Kind, Zeile 67) "Gesamtaufwendungen der Eltern" ein? Die von mir bezahlten 600€ oder 2/3 also 400€ ein?
2. Bei den Handwerkerleistungen im Prinzip die gleich Frage. Wenn ich bspw. 1000 € Handwerkerkosten (Fliesen legen, Installationen vornehmen...) habe, gebe ich dann im Feld (Hauptvordruck, Zeile 73) "Aufwendungen (abzgl Erstattungen)" 1000€ oder 20% von 1000 also 200€ ein?
Vielen DAnk schon mal
Kommentar