Der Bescheid ist nun da und mir wurden offenbar die nachträglichen Anschaffungskosten (z.B. Grunderwerbssteuer), die erst im Jahr nach Kauf bezahlt wurden anscheinend nicht anerkannt.
Ich bin so vorgegangen:
Ich habe die Abschreibung (Anlage V Zeile 33) aus dem Vorjahr neu mit den neuen Werten neu berechnet und eingetragen.
Frage: Hätte ich stattdessen eine zweite Zeile 33 aufmachen müssen und dort die "Nachzüglerkosten" eintragen müssen?
Wenn ja, warum hat man das dann nicht automatisch gemacht?
Außerdem: Es ist doch richtig, auch die erst im Folgejahr angefallenen Anschaffungskosten müssen in einen Anteil für Grund und Boden und einen für die Wohnung aufgeteilt werden, wobei man nur letzteren Absetzen kann (Zeile 33).
Ich bin so vorgegangen:
Ich habe die Abschreibung (Anlage V Zeile 33) aus dem Vorjahr neu mit den neuen Werten neu berechnet und eingetragen.
Frage: Hätte ich stattdessen eine zweite Zeile 33 aufmachen müssen und dort die "Nachzüglerkosten" eintragen müssen?
Wenn ja, warum hat man das dann nicht automatisch gemacht?
Außerdem: Es ist doch richtig, auch die erst im Folgejahr angefallenen Anschaffungskosten müssen in einen Anteil für Grund und Boden und einen für die Wohnung aufgeteilt werden, wobei man nur letzteren Absetzen kann (Zeile 33).
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