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Eigentumswohung - Nachträgliche Anschaffungskosten aus dem Folgejahr

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    Eigentumswohung - Nachträgliche Anschaffungskosten aus dem Folgejahr

    Der Bescheid ist nun da und mir wurden offenbar die nachträglichen Anschaffungskosten (z.B. Grunderwerbssteuer), die erst im Jahr nach Kauf bezahlt wurden anscheinend nicht anerkannt.
    Ich bin so vorgegangen:
    Ich habe die Abschreibung (Anlage V Zeile 33) aus dem Vorjahr neu mit den neuen Werten neu berechnet und eingetragen.

    Frage: Hätte ich stattdessen eine zweite Zeile 33 aufmachen müssen und dort die "Nachzüglerkosten" eintragen müssen?
    Wenn ja, warum hat man das dann nicht automatisch gemacht?

    Außerdem: Es ist doch richtig, auch die erst im Folgejahr angefallenen Anschaffungskosten müssen in einen Anteil für Grund und Boden und einen für die Wohnung aufgeteilt werden, wobei man nur letzteren Absetzen kann (Zeile 33).

    #2
    AW: Eigentumswohung - Nachträgliche Anschaffungskosten aus dem Folgejahr

    Hallo AUSKAPMurks,

    ich denke diese Antwort bekommst du nicht das erste Mal hier ->Die Frage hat nichts mit Elster zu tun!

    Fragen zum Steuerrecht beantwortet gern dein Steuerberater, manchmal wird man auch im Internet fündig.

    Grundsätzlich kann und darf hier keine Steuerberatung geleistet werden.

    Tschüß

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      #3
      AW: Eigentumswohung - Nachträgliche Anschaffungskosten aus dem Folgejahr

      Ich habe die Abschreibung (Anlage V Zeile 33) aus dem Vorjahr neu mit den neuen Werten neu berechnet und eingetragen.
      Mit der elektronischen Steuererklärung hat allenfalls die Frage zu tun, ob du die Abweichung in Zeile 33 auch erläutert hast.
      Dafür gibt es ja ein eigenes Feld darunter.

      Der Rest deiner Fragen betrifft Steuerrecht.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Eigentumswohung - Nachträgliche Anschaffungskosten aus dem Folgejahr

        Natürlich habe ich in Zeile 33 als Begründung auf die Ausgaben von 2016 verwiesen.
        Eine Anlage lag bei. Und auch eine neue Aufteilung Grund-und-Boden - Gebäude mit der Excel-Tabelle vom Ministerum.


        Na vielleicht ist das ja auch ein Fall von:
        "Erschreckend: Geht´s um die Anlage V, ist jeder 2. Steuerbescheid falsch "
        http://www.meineimmobilie.de/geld-st...escheid-falsch

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          #5
          AW: Eigentumswohung - Nachträgliche Anschaffungskosten aus dem Folgejahr

          Erschreckend: Geht´s um die Anlage V, ist jeder 2. Steuerbescheid falsch
          Da will ich dir aufgrund eigener Erfahrungen jetzt nicht widersprechen.

          Aber Steuerbescheide haben ja bekanntlich eine Rechtsbehelfsbelehrung.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Eigentumswohung - Nachträgliche Anschaffungskosten aus dem Folgejahr

            Zitat von AUSKAPMurks Beitrag anzeigen
            Natürlich habe ich in Zeile 33 als Begründung auf die Ausgaben von 2016 verwiesen.
            Eine Anlage lag bei. Und auch eine neue Aufteilung Grund-und-Boden - Gebäude mit der Excel-Tabelle vom Ministerum.


            Na vielleicht ist das ja auch ein Fall von:
            "Erschreckend: Geht´s um die Anlage V, ist jeder 2. Steuerbescheid falsch "
            http://www.meineimmobilie.de/geld-st...escheid-falsch
            Hallo AUSKAPMurks,

            jaja... ich schau da immer wer erstellt diese Statistiken.... und trau keiner Statistik, die du nicht selber gefälscht hast.

            Tschüß

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              #7
              AW: Eigentumswohung - Nachträgliche Anschaffungskosten aus dem Folgejahr

              Zitat von AUSKAPMurks Beitrag anzeigen
              Natürlich habe ich in Zeile 33 als Begründung auf die Ausgaben von 2016 verwiesen.
              Eine Anlage lag bei. Und auch eine neue Aufteilung Grund-und-Boden - Gebäude mit der Excel-Tabelle vom Ministerum.


              Na vielleicht ist das ja auch ein Fall von:
              "Erschreckend: Geht´s um die Anlage V, ist jeder 2. Steuerbescheid falsch "
              http://www.meineimmobilie.de/geld-st...escheid-falsch
              Hallo,

              das ist doch für dich ein Fall zur Freude

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Eigentumswohung - Nachträgliche Anschaffungskosten aus dem Folgejahr

                ... das ist doch für dich ein Fall zur Freude
                Naja! In dem verlinkten Artikel geht es um Vorwürfe eines Landesrechnungshofs, dass die Finanzämter zu lasch prüfen und Fehler zugunsten der Steuerpflichtigen passieren.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Eigentumswohung - Nachträgliche Anschaffungskosten aus dem Folgejahr

                  Hallo,

                  AUSKAPMurks hat sich offensichtlich nur auf den Punkt jeder zweite Steuerbescheid ist falsch gestürzt.

                  Er bekämpft damit die Statistik falsch zugunsten der Steuerpflichtigen und steht auf der Seite zugunsten des Finanzamtes falsch.

                  Tschüß

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                    #10
                    AW: Eigentumswohung - Nachträgliche Anschaffungskosten aus dem Folgejahr

                    Auf jeden Fall ein ehrlicher und offener Artikel.
                    Wobei der Tipp rechts oben grenzwertig ist.

                    Auf der anderen Seite möchte ich nicht wissen, wie viele Steuererklärungen bei anderen Anlagen falsch sind.

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