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Einkommenssteuererklärung für 2014 korrigieren

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    Einkommenssteuererklärung für 2014 korrigieren

    Guten Morgen,

    ich muss meine Einkommenssteuererklärung für 2014 korrigieren. In dem Jahr war ich Student und habe mich Ende Juli neben dem Studium in Teilzeit selbstständig gemacht. Eingereicht habe ich die Formulare "ESt unbeschränkt (ESt 1 A) 2014" und EÜR 2014 am 31.03.2016. Dazu hätte ich jetzt noch Fragen:

    1. Wo in diesen Formularen gebe ich meinen Verdienst aus nicht selbstständiger Arbeit aus dem ersten Halbjahr an? Denn mir wurde ein seltsamer Wert im Bescheid dafür angegeben und weiß nicht, woher der kommt, nämlich 681,00 €. Das möchte ich korrigieren.
    2. Kann man nicht selbstständige Arbeit auch vor der Anmeldung zur Selbstständigkeit haben? Mir wurde das bei einer privaten Beratung bejaht, doch meine Krankenkasse sieht das anders und denkt nun, alle Einkünfte aus Selbstständigkeit wären nur fürs zweite Halbjahr, wodurch ich über die Bemessungsgrenze komme und deutlich höhere Beiträge hätte. Tatsächlich hatte ich einfach alle Einkünfte aus dem Jahr also auch die, aus nicht selbstständiger Arbeit zusammengefasst. Aufs halbe Jahr bezogen war ich nun reich
    3. Kann ich die Erklärung einfach korrigieren, indem ich die Formulare erneut einreiche?

    Vielen lieben Dank schon mal für eure Hilfe.

    #2
    AW: Einkommenssteuererklärung für 2014 korrigieren

    Hallo thiophou,

    Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit gehören normalerweise in die Anlage N, dafür solltest du auch eine ordentliche Lohnsteuerbescheinigung haben.
    681 Euro in einem halben Jahr ist ja nicht so viel, war es etwa ein Minijob ?

    Wenn du schon einen Bescheid für 2014 hast, das entnehme ich deinen Äußerungen und der ist einen Monat nach Bekanntgabe im Normalfall bestandskräftig, kannst du natürlich nichts mehr korrigieren oder ändern.

    Tschüß

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      #3
      AW: Einkommenssteuererklärung für 2014 korrigieren

      Ich weiß nicht woher die 681 Euro stammen, sie passen nicht zu meinen Daten, ich habe natürlich mehr verdient.

      Oh, man kann keine Korrektur mehr machen? Das ist ja super blöde, weil dann geht die KV jetzt einfach von falschen Werten aus. Das muss sich doch lösen lassen. Die orientieren sich aber am Bescheid. Ohne den zu ändern, wüsste ich nicht wie.

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        #4
        AW: Einkommenssteuererklärung für 2014 korrigieren

        Hallo thiophou,

        wie sieht es denn 2015 aus, hast du da schon einen Einkommenssteuerbescheid ?

        Kannst du nicht der Krankenkasse einen Nachweis durch deine Gewinnermittlung vorlegen ?

        Grundsätzlich geht es hier eigentlich um Fragen und Probleme beim Erstellen der elektronischen Steuererklärung.
        Steuerberatung kann und darf dieses Forum hier nicht leisten, und dein eigentliches Problem ist ja eher ein sozialversicherungspflichtiger Sachverhalt.

        Tschüß

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          #5
          AW: Einkommenssteuererklärung für 2014 korrigieren

          2015 habe ich den Bescheid. Was genau bräuchtest da?

          Wie sähe so eine Gewinnermittlung aus? Einfach meine Einnahmen-Ausgaben Rechnungsstellungstabelle?

          Es ist sozialversicherungspflichtige Ursache ja, aber weil sie sich auf den Einkommenssteuerbescheid beziehen wollte ich diesen eben korrigieren. Aber so komme ich wohl nicht weiter.

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            #6
            AW: Einkommenssteuererklärung für 2014 korrigieren

            Hallo thiophou,

            ich dachte nur, dass 2015 der Bescheid ein realistisches Bild deiner Einkommenssituation enthält und die Krankenkasse sich danach richten kann.

            Ja, deine EÜR aus der sich letztendlich der tatsächliche Gewinn ergibt aus der selbstständigen Tätigkeit.

            Tschüß

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              #7
              AW: Einkommenssteuererklärung für 2014 korrigieren

              ... doch meine Krankenkasse sieht das anders und denkt nun, alle Einkünfte aus Selbstständigkeit wären nur fürs zweite Halbjahr, wodurch ich über die Bemessungsgrenze komme und deutlich höhere Beiträge hätte.
              Die Beurteilung eines Sachverhalts durch die Krankenkasse hat nichts mit dem Steuerrecht zu tun, insoweit würde dir eine Änderung eines Steuerbescheids höchstwahrscheinlich auch nicht helfen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Einkommenssteuererklärung für 2014 korrigieren

                Das ist aber das Einzige auf das sie sich berufen eine Alternative zur Änderung wurde mir nicht zugesagt.

                @holzgoe:
                2015 haben sie ignoriert, stattdessen sind sie von den höheren Einnahmen aus 2014 ausgegangen. Allerdings hab ich beide Bescheide gleichzeitig eingereicht und 2016 fehlt noch.
                Zuletzt geändert von thiophou; 18.07.2017, 11:48.

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