Guten Morgen,
ich muss meine Einkommenssteuererklärung für 2014 korrigieren. In dem Jahr war ich Student und habe mich Ende Juli neben dem Studium in Teilzeit selbstständig gemacht. Eingereicht habe ich die Formulare "ESt unbeschränkt (ESt 1 A) 2014" und EÜR 2014 am 31.03.2016. Dazu hätte ich jetzt noch Fragen:
1. Wo in diesen Formularen gebe ich meinen Verdienst aus nicht selbstständiger Arbeit aus dem ersten Halbjahr an? Denn mir wurde ein seltsamer Wert im Bescheid dafür angegeben und weiß nicht, woher der kommt, nämlich 681,00 €. Das möchte ich korrigieren.
2. Kann man nicht selbstständige Arbeit auch vor der Anmeldung zur Selbstständigkeit haben? Mir wurde das bei einer privaten Beratung bejaht, doch meine Krankenkasse sieht das anders und denkt nun, alle Einkünfte aus Selbstständigkeit wären nur fürs zweite Halbjahr, wodurch ich über die Bemessungsgrenze komme und deutlich höhere Beiträge hätte. Tatsächlich hatte ich einfach alle Einkünfte aus dem Jahr also auch die, aus nicht selbstständiger Arbeit zusammengefasst. Aufs halbe Jahr bezogen war ich nun reich
3. Kann ich die Erklärung einfach korrigieren, indem ich die Formulare erneut einreiche?
Vielen lieben Dank schon mal für eure Hilfe.
ich muss meine Einkommenssteuererklärung für 2014 korrigieren. In dem Jahr war ich Student und habe mich Ende Juli neben dem Studium in Teilzeit selbstständig gemacht. Eingereicht habe ich die Formulare "ESt unbeschränkt (ESt 1 A) 2014" und EÜR 2014 am 31.03.2016. Dazu hätte ich jetzt noch Fragen:
1. Wo in diesen Formularen gebe ich meinen Verdienst aus nicht selbstständiger Arbeit aus dem ersten Halbjahr an? Denn mir wurde ein seltsamer Wert im Bescheid dafür angegeben und weiß nicht, woher der kommt, nämlich 681,00 €. Das möchte ich korrigieren.
2. Kann man nicht selbstständige Arbeit auch vor der Anmeldung zur Selbstständigkeit haben? Mir wurde das bei einer privaten Beratung bejaht, doch meine Krankenkasse sieht das anders und denkt nun, alle Einkünfte aus Selbstständigkeit wären nur fürs zweite Halbjahr, wodurch ich über die Bemessungsgrenze komme und deutlich höhere Beiträge hätte. Tatsächlich hatte ich einfach alle Einkünfte aus dem Jahr also auch die, aus nicht selbstständiger Arbeit zusammengefasst. Aufs halbe Jahr bezogen war ich nun reich
3. Kann ich die Erklärung einfach korrigieren, indem ich die Formulare erneut einreiche?
Vielen lieben Dank schon mal für eure Hilfe.
Kommentar