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Betriebskosten absetzbar?

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    Betriebskosten absetzbar?

    Guten Morgen zusammen,

    dumm wie Brot habe ich neuerdings erst erfahren, dass man als Mieter seine Betriebskosten auch absetzen kann.

    Leider hab ich das fürs letzte Jahr (2007) nicht gemacht, da ich es nicht wusste und da ich den Bescheid schon erhalten hatte, kann man die bestimmt nicht bei der erklärung für 2008 mehr geltend machen?!?

    Aber welche der Posten kann ich nun absetzen?
    Meine Betreibskostenabrechnung für 2008 habe ich noch nicht, wird sich aber nicht viel von der von 2007 unterscheiden, und da stehen folgende Positionen drin:

    Heizung und Warmwasserkosten
    allgemein Strom
    Gebäudeversicherung
    Haftpflichtversicherung
    Wasser/Abwasser
    Müllabfuhr
    Straßenreinigung
    Außenanlagen

    insgesamt war es in 2007 eine Summe von 660€

    Welche der Posten setze ich nun wo an?
    Ich denke unter Allgemeine Kosten und dann unter Nebenkosten oder Hausgeld bei Mietern?!?


    Dank euch

    #2
    AW: Betriebskosten absetzbar?

    Soweit Sie Mieter einer Wohnung sind, die Sie zu Ihren eigenen Wohnzwecken nutzen, können Sie die Mietkosten steuerlich nicht geltend machen. Eine Ausnahme bilden lediglich die Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen (Hauptvordruck Seite 4 Zeile 110 ff.) soweit bei Ihnen derartige Aufwendungen als Mieter angefallen sind. Soweit Sie die Wohnung etc. jedoch nicht zu Wohnzwecken, sondern zu betrieblichen Zwecken nutzen, sieht die Sache anders aus. Dann könnten Sie die Nebenkosten als Betriebsausgaben geltend machen.

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      #3
      AW: Betriebskosten absetzbar?

      Guten Morgen,

      also kann ich die 6 Posten niergens ansetzen bzw absetzen.

      Naja Steuerpolitik eben.

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        #4
        AW: Betriebskosten absetzbar?

        Ich habe für 2008 von meinem Steuerberater einen Vordruck bekommen. Den kann man vom Vermieter ausfüllen lassen. Er trägt dort die Kosten ein, die man absetzen kann. Bei mir war es allerdings kaum der Rede Wert. Sowas bei 50 Euro. Das sind dann z.B. Kosten fürs Rasen mähen oder sowas. Aber die Kosten die du da angeführt hast, wie Strom und so, glaub ich nicht dass man die absetzen kann. Ich bin natürlich kein Steuerexperte.
        Wer lesen kann ist klar im Vorteil - das schwarze ist die Schrift

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          #5
          AW: Betriebskosten absetzbar?

          Moin,

          dann dürfte ich ja auch die Posten Straßenreinigung und Außenanlagen absetzen, ich weiß zwar nicht wer die Arbeiten macht, aber zahlen soll ich sie

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            #6
            AW: Betriebskosten absetzbar?

            Wie gesagt ich bin kein Steuerexperte. Am besten fragst du mal jemanden, der sich im Steuerrecht auskennt. Bei mir wars jedenfalls so, wie ich es schon beschrieben hab.
            Wer lesen kann ist klar im Vorteil - das schwarze ist die Schrift

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              #7
              AW: Betriebskosten absetzbar?

              In dieser Angelegenheit verweise ich eindeutig auf
              Zitat von Dirk Cremer
              haushaltsnahe Dienstleistungen.
              Mit freundlichen Grüssen
              gez. D. Cremer

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                #8
                AW: Betriebskosten absetzbar?

                kann mir einer sagen wo ich im Blatt 4 ziffer 110 ff finde um diese Kosten einzutragen?

                besten dank

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                  #9
                  AW: Betriebskosten absetzbar?

                  für welches jahr machen sie denn die steuererklärung? der thread in den sie schreiben ist fast ein Jahr alt. dieses Jahr sehen die Formulare anders aus und die haushaltsnahen dienstleistungen stehen auf dem mantelbogen weiter vorne.

                  aber keine sorge, wenn man den bogen einfach von vorne nach hinten ausfuellt und dabei LIEST was an den einzelnen zeilen dran steht, kann man es nicht uebersehen. so lang ist das ganze ja auch nicht und eine hilfe zum ausfuellen bietet elsterformular auch an.

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                    #10
                    AW: Betriebskosten absetzbar?

                    Hallo,

                    Darauf hatte ich nicht geachtet als ich das Forum bei Googel gefunden habe. Ich spreche von der Steuererklärung für das Jahr 2009

                    naja ich finde leider nur nirgends die Ziffer 110 ff auf der Seite 4 hört es kurz vorher auf

                    danke für Ihre Hilfe

                    mfg
                    Wolf

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Betriebskosten absetzbar?

                      Der Hauptvordruck hört mit Zeile 108 auf. In welchem Formular soll es denn eine Zeile 110 geben, und worauf soll diese Zeile sich beziehen?

                      EDIT: Offenbar haben Sie das Formular 2008 vorliegen. Die Angaben zu Haushaltsnahen Aufwendungen sind 2009 im Hauptvordruck auf Seite 3 zu machen.
                      Zuletzt geändert von Bolletax; 10.04.2010, 11:54.

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                        #12
                        AW: Betriebskosten absetzbar?

                        Hallo ins Forum,
                        ich hänge mich mal an diesen Beitrag da ich auch eine Frage zur Absetzbarkeit von Betriebskosten habe. Ich bin Mieter und habe derzeit nur die Abrechnung für das Jahr 2008 vorliegen. Sofern ich die für 2009 noch nicht von der Hausverwaltung bekommen habe, kann ich die 2008er Abrechnung als Grundlage nehmen, richtig? Die Abrechnung liest sich wie folgt (Beträge fiktiv):

                        Grundsteuer: 12, 5
                        Bewässerung: 10
                        Entwässerung: 14
                        Niederschlagswasser: 5
                        Hausmüll: 11
                        Papier-Recycling:2
                        Hausreinigung: 13
                        Schnee- und Glatteisbeseitigung: 4
                        Stromkosten: 6,7
                        Schornsteinreinigung: 10,3
                        Breitbandkabel: 8,2

                        Nun meine Fragen:

                        1.) Welche Posten kann ich überhaupt absetzen? Mein Kenntnisstand ist, dass man nur haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen kann, das hieße dann die Posten Grundsteuer, Entwässerung, Niederschlagswasser, Strom und Breitbandkabel fallen raus. Ist das korrekt?

                        2.) Soweit ich weiß kann man nur reine Arbeitskosten absetzen, also kein Material (Farbe etc.). Ich habe von der Hausverwaltung aber nur oben stehende Aufstellung aus der nicht hervorgeht, welche Anteile an den Kosten Arbeitskosten sind. Wie gehe ich nun vor?

                        3.) Soweit ich weiß kann man 20 Prozent der absetzbaren Kosten absetzen. Was trägt man nun ins Steuerformular ein (Zeile 110 im 2009er Formular)? Den gesamten Betrag der absetzbaren Betriebskosten von dem dann 20 Prozent abgezogen werden oder rechnet man schon vorher die 20 Prozent aus und gibt nur die im Formular an?

                        Es wäre super, wenn jemand mal ein Rechenbeispiel mit meinen Zahlen geben würde.
                        Vielen Dank!

                        RioSul

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                          #13
                          AW: Betriebskosten absetzbar?

                          0) Prinzipiell können die Nebenkosten 2008 im Veranlagungszeitraum 2008 abgesetzt werden, wenn die Nebenkostenabrechung 2008 erst 2009 erfolgte. Natürlich darf dann nicht angekreuzt werden, dass die Dienstleistungen komplett 2009 erfolgten.
                          Vgl. BMF-Schreiben zu Par. 35a EStG vom 15.2.10, Rz. 43.

                          1) Aus der Liste bleiben eigentlich nur Reinigung, Schneeräumung (soweit innerhalb des Grundstücks) und Schornsteinfeger übrig, letzteres Handwerker, die übrigen haushaltsnahe DL.

                          2) Vom Vermieter eine Bescheinigung entsprechend des Musters aus o.a. BMF-Schreiben verlangen, Schätzungen des Arbeitsanteils aus den Gesamtkosten werden nicht mehr anerkannt.

                          3) Voller Betrag.

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