hallo zusammen,
ich verzweifel gerade bei meiner Steuererklärung 2016. Ich habe eine hauptberufliche Tätigkeit als Arbeitnehmer, übe eine ehrenamtliche Tätigkeit aus und unterrichte freiberuflich. Soweit habe ich alles eingetragen, aber für eine Unterrichtstätigkeit habe ich eine Steuerbefreiung nach §4 Nr.21 a bb) bekommen. Diese muss ich wohl in der Anlage UR angeben Z.44. Aber kann ich für diese Tätigkeit auch meine Fahrtkosten ect. angeben oder? Aber wenn ja, wo gebe ich diese Sachen an? Also in welcher Anlage?
Es wäre super, wenn mir jemand helfen könnte
Lg Tina
ich verzweifel gerade bei meiner Steuererklärung 2016. Ich habe eine hauptberufliche Tätigkeit als Arbeitnehmer, übe eine ehrenamtliche Tätigkeit aus und unterrichte freiberuflich. Soweit habe ich alles eingetragen, aber für eine Unterrichtstätigkeit habe ich eine Steuerbefreiung nach §4 Nr.21 a bb) bekommen. Diese muss ich wohl in der Anlage UR angeben Z.44. Aber kann ich für diese Tätigkeit auch meine Fahrtkosten ect. angeben oder? Aber wenn ja, wo gebe ich diese Sachen an? Also in welcher Anlage?
Es wäre super, wenn mir jemand helfen könnte
Lg Tina
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