Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuerbefreiung §4 nr21 a bb) Arbeitswege, anfallende Kosten

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuerbefreiung §4 nr21 a bb) Arbeitswege, anfallende Kosten

    hallo zusammen,

    ich verzweifel gerade bei meiner Steuererklärung 2016. Ich habe eine hauptberufliche Tätigkeit als Arbeitnehmer, übe eine ehrenamtliche Tätigkeit aus und unterrichte freiberuflich. Soweit habe ich alles eingetragen, aber für eine Unterrichtstätigkeit habe ich eine Steuerbefreiung nach §4 Nr.21 a bb) bekommen. Diese muss ich wohl in der Anlage UR angeben Z.44. Aber kann ich für diese Tätigkeit auch meine Fahrtkosten ect. angeben oder? Aber wenn ja, wo gebe ich diese Sachen an? Also in welcher Anlage?

    Es wäre super, wenn mir jemand helfen könnte

    Lg Tina

    #2
    AW: Steuerbefreiung §4 nr21 a bb) Arbeitswege, anfallende Kosten

    Zitat von Tina33 Beitrag anzeigen
    hallo zusammen,

    ich verzweifel gerade bei meiner Steuererklärung 2016. Ich habe eine hauptberufliche Tätigkeit als Arbeitnehmer, übe eine ehrenamtliche Tätigkeit aus und unterrichte freiberuflich. Soweit habe ich alles eingetragen, aber für eine Unterrichtstätigkeit habe ich eine Steuerbefreiung nach §4 Nr.21 a bb) bekommen. Diese muss ich wohl in der Anlage UR angeben Z.44. Aber kann ich für diese Tätigkeit auch meine Fahrtkosten ect. angeben oder? Aber wenn ja, wo gebe ich diese Sachen an? Also in welcher Anlage?

    Es wäre super, wenn mir jemand helfen könnte

    Lg Tina
    Hallo,

    das Erste (§4 ...) betrifft Umsatzsteuer.
    das Zweite Einkommensteuer (Anlage EÜR)

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Steuerbefreiung §4 nr21 a bb) Arbeitswege, anfallende Kosten

      ... übe eine ehrenamtliche Tätigkeit aus und unterrichte freiberuflich.
      Und das Ergebnis der EÜR gehört dann in die Anlage S zur Einkommensteuererklärung.

      Und wenn die ehrenamtliche Tätigkeit etwas mit der Unterrichtstätigkeit zu tun und du Anspruch auf eine steuerfreie Entschädigung hast, kannst du diese ebenfalls in der Anlage S erklären,
      ansonsten geht das auch in der Anlage N (Zeile 26).
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Steuerbefreiung §4 nr21 a bb) Arbeitswege, anfallende Kosten

        Danke für die schnellen Antworten

        Also gebe ich meine Arbeitswege für beide selbstständige Tätigkeiten bei der Anlage EÜR Zeile 106 an ja oder in Anlage N Ziele 26?

        Kommentar


          #5
          AW: Steuerbefreiung §4 nr21 a bb) Arbeitswege, anfallende Kosten

          Zitat von Tina33 Beitrag anzeigen
          Danke für die schnellen Antworten

          Also gebe ich meine Arbeitswege für beide selbstständige Tätigkeiten bei der Anlage EÜR Zeile 106 an ja oder in Anlage N Ziele 26?
          Hallo Tina33,
          in die EÜR kommen deine Kosten rein das ist korrekt, wobei ich über die Zeile 106 stolpere -> Zeile 106 gibt es nicht und die Kennziffer 106 wäre eine Einnahme für die private Kfz.-Nutzung eines zum Betriebsvermögen gehörenden Fahrzeuges.
          Das Ergebnis Gewinn oder Verlust kommt entweder in die Anlage S oder in die Anlage N Zeile 26 wie die Vorredner schon erwähnten.

          Tschüß

          Kommentar


            #6
            AW: Steuerbefreiung §4 nr21 a bb) Arbeitswege, anfallende Kosten

            ja, jetzt hab ichs... nochmals danke. hatte mich nur immer gewundert warum mein WISO-Programm die Angaben nicht anrechnet, bis ich gemerkt habe, dass die Ausgaben über 2400€ liegen müssen um angerechnet zu werden..

            Kommentar

            Lädt...
            X