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FA will Umsatzsteuer Erklärung, obwohl Befreiung beantragt und EÜR abgegeben

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    FA will Umsatzsteuer Erklärung, obwohl Befreiung beantragt und EÜR abgegeben

    Hallo,

    nach längerer Zeit benötigen wir noch einmal eure Hilfe!

    Mein Mann und ich haben bereits im FEbruar/März unsere gemeinsame Steuererklärung für 2016 abgegeben. Anfang Juli meldete sich das Finanzamt und forderte die Umsatzsteuererklärung. Das hat uns schon verwundert, weil wir im Antrag zur steuerlichen Erfassung Punkt 7.3 entsprechend angekreuzt haben- die Summen, welche die Höchstgrenze bilden (17,500/50 000) werden nicht erreicht- um davon befreit zu werden. Dies wurde offenbar ignoriert.

    Entsprechend beantworteten wir das Schreiben des FA mit einem Einschreiben, beantragten erneut die Befreiung und legten ein 2. mal die EÜR bei, welche dann als Ersatz für die U-Erklärung gelten soll- soweit wir wissen.

    Wieder vergehen 2 Monate, wir haben noch immer keinen Bescheid. Stattdessen kam heute ein Schreiben mit Androhung eines Zwangsgeldes, wenn wir nicht endlich die Erklärung abgeben.

    Wir im Moment völlig hilf- und ratlos. Was passt denn nicht? Kann das Finanzamt das ablehnen? Wieso wird auf das Einschreiben nicht reagiert? Telefonisch kann man unter angebener Nummer niemanden erreichen, immer nur ein AB. Daher machen wir jetzt erneut ein Schreiben fertig und weisen ein 3. mal auf die Situation hin, möchten aber nichts verkehrt machen.

    Mal unabhängig vom Antrag der Befreiung: ich bin mir nicht einmal sicher, ob ich überhaupt Umsatzsteuer abführen müsste. Ich schreibe für eine US-amerikanische App Geschichten, die je nach Leserzahl vergütet werden- es ist vom Prinzip her ein Gehalt, ich schreibe keinerlei Rechnungen an irgendjemanden.

    Hat noch jemand einen Vorschlag, eine Idee, was wir sonst machen könnten?

    Bin für jeden Ratschlag dankbar, vielen Dank!

    #2
    AW: FA will Umsatzsteuer Erklärung, obwohl Befreiung beantragt und EÜR abgegeben

    Warum füllt Ihr (Du hast teilweise wir geschrieben und teilweise ich) nicht einfach entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung die Zeilen die die Kleinunternehmerregelung betreffen aus und sendet die Umsatzsteuererklärung ans Finanzamt?

    Ist es befriedigender, einen langen Schriftverkehr zu führen?

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      #3
      AW: FA will Umsatzsteuer Erklärung, obwohl Befreiung beantragt und EÜR abgegeben

      Sry für evtl. Verwirrung- wegen der gemeinsamen Erklärung schrieb ich "wir", da aber nur ich selbstständig bin, dann "ich". Hoffe man versteht es trotzdem!

      Nein, natürlich ist es nicht befriedigender. Es stellt sich mir aber die Frage, ob mir dadurch nicht Nachteile entstehen. Soll ich dann die Erklärung mit überall 0 Euro ausfüllen und hin schicken- bzw. online abgeben? Die Befreiung wurde ja nun einmal gestellt.

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        #4
        AW: FA will Umsatzsteuer Erklärung, obwohl Befreiung beantragt und EÜR abgegeben

        Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG beinhaltet grundsätzlich keine Befreiung von der Pflicht, eine Umsatzsteuererklärung einzureichen, auch wenn mein eigenes Finanzamt darauf verzichtet.

        Auszufüllen sind neben den Daten zum Unternehmen normalerweise nur die Zeilen 33 und 34 sowie die Zeile 108 (0,00), der Rest geht zumindest bei ElsterFormular automatisch.

        Macht bitte diese einfache Erklärung, das dauert gerade mal 10 Minuten und ihr habt Ruhe!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: FA will Umsatzsteuer Erklärung, obwohl Befreiung beantragt und EÜR abgegeben

          In Ordnung, dann machen wir das. Vielen Dank!

          Sollten Fragen beim ausfüllen entstehen, melden wir uns wie gewohnt .

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