Hallo zusammen,
habe folgendes verständnis Problem:
Habe im Jahr 2016 eine Umschulung angefangen, nach nur 2 Monaten musste ich ins Praktikum (Betrieb) für insgesamt 10 Monate.
So gesehen ist für mich doch die Schule die Erstetättigkeitsstätte und kann dann für die 10 Monate Praktikum jeweils von Montag bis Donnerstag Verpflegungsmehraufwand geltend machen oder?
Musste im Praktikum immer von 07:00 - 15:30 Uhr arbeiten, das sind immer über 8 Std. und somit die 12 €.
Danke im Vorraus.
habe folgendes verständnis Problem:
Habe im Jahr 2016 eine Umschulung angefangen, nach nur 2 Monaten musste ich ins Praktikum (Betrieb) für insgesamt 10 Monate.
So gesehen ist für mich doch die Schule die Erstetättigkeitsstätte und kann dann für die 10 Monate Praktikum jeweils von Montag bis Donnerstag Verpflegungsmehraufwand geltend machen oder?
Musste im Praktikum immer von 07:00 - 15:30 Uhr arbeiten, das sind immer über 8 Std. und somit die 12 €.
Danke im Vorraus.
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