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Verpflegungsmehraufwand 2016

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Verpflegungsmehraufwand 2016

    Fahrtkosten für Auswärtstätigkeiten sind ebenfalls in der Anlage N (Zeile 49) zu erklären.

    Fahrten zur 1. Tätigkeitsstätte fallen nicht unter Auswärtstätigkeit, hierfür gibt es außer der Entfernungspauschale nichts, also auch keinen Verpflegungsmehraufwand.

    Verpflegungsmehraufwand kann bei der gleichen Auswärtstätigkeit maximal für 3 Monate geltend gemacht werden.

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  • DARKMAN X
    antwortet
    AW: Verpflegungsmehraufwand 2016

    Danke für die schnelle Antwort.

    Die erste Tätigkeitsstätte finde ich in der Anlage N unter Werbungskosten und
    wo trage ich die zweite Tättigkeitsstätte ein?

    Die Verpflegungsmehraufwendungen habe ich in der Anlage N unter Auswärtstättigkeiten eingetragen.


    Danke im Voraus.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Verpflegungsmehraufwand 2016

    Die Frage hat jetzt nichts mit der elektronischen Steuererklärung -ELSTER- zu tun!

    Das Praktikum mit seiner 4-Tagewoche sieht eher nach erster Tätigkeitsstätte aus, aber das ist Steuerrecht und nicht Thema dieses Forums.

    http://www.bundesfinanzministerium.d...C7000198307C96
    Zuletzt geändert von Charlie24; 27.09.2017, 18:45.

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  • DARKMAN X
    hat ein Thema erstellt Verpflegungsmehraufwand 2016.

    Verpflegungsmehraufwand 2016

    Hallo zusammen,

    habe folgendes verständnis Problem:

    Habe im Jahr 2016 eine Umschulung angefangen, nach nur 2 Monaten musste ich ins Praktikum (Betrieb) für insgesamt 10 Monate.

    So gesehen ist für mich doch die Schule die Erstetättigkeitsstätte und kann dann für die 10 Monate Praktikum jeweils von Montag bis Donnerstag Verpflegungsmehraufwand geltend machen oder?

    Musste im Praktikum immer von 07:00 - 15:30 Uhr arbeiten, das sind immer über 8 Std. und somit die 12 €.

    Danke im Vorraus.
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