Guten Morgen,
ich habe heute einen gekauften und bereits von der USt. abgesetzten Artikel auf Grund eines Defekts reklamiert und zurück zum Händler geschickt - dieser hat mir auch prompt den Rechnungsbetrag zurück überwiesen.
Meine Frage ist nun, wie ich diese Reklamation in meiner USt-VA angeben sollte. Ist der mir erstattete Bruttobetrag als Einnahme zu rechnen?
Vielen Dank und Beste Grüße,
Jonas
ich habe heute einen gekauften und bereits von der USt. abgesetzten Artikel auf Grund eines Defekts reklamiert und zurück zum Händler geschickt - dieser hat mir auch prompt den Rechnungsbetrag zurück überwiesen.
Meine Frage ist nun, wie ich diese Reklamation in meiner USt-VA angeben sollte. Ist der mir erstattete Bruttobetrag als Einnahme zu rechnen?
Vielen Dank und Beste Grüße,
Jonas
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