Guten Tag zusammen,
ich habe u.a. eine Frage zum Thema Online-Nebengewerbe (Klleingewerbe) und die weitere Nutzung von Elster bei Ausübung eines Nebengewerbes.
Beim Formular Angaben zur Steuerlichen Erfassung muß man den Umsatz im ersten Jahr schätzen und eintragen. Soweit so gut.
Das Bruttogehalt aus nichtselbständiger Arbeit muß auch eingetragen werden.
Bei mir würde ich konkret im ersten Jahr Selbständig ca. 2.000 Euro eintragen bis zum Jahresende 2017 realistisch,
und 82.000 Euro Brutto für nichtselbständige Einkünfte.
Nun meine zu meinen Fragen.
1. Hat mein hohes Gehalt aus nichtselbständiger Arbeit einen Einfluß auf die Versteuerung (Vorausszahlung etc),
und wenn ja inwiefern?
2. Ich habe bisher meine Steuererklärung (nichtselbständige Arbeit) immer über Elster vorgenommen, ist das dann weiterhin möglich?
Für das Kleingewerbe reicht ja einen Einnahmen / Überschußrechnung, kann man diese auch online übermitteln?
Beste Grüße und vielen Dank für die Antworten im vorraus
Mario Merano
ich habe u.a. eine Frage zum Thema Online-Nebengewerbe (Klleingewerbe) und die weitere Nutzung von Elster bei Ausübung eines Nebengewerbes.
Beim Formular Angaben zur Steuerlichen Erfassung muß man den Umsatz im ersten Jahr schätzen und eintragen. Soweit so gut.
Das Bruttogehalt aus nichtselbständiger Arbeit muß auch eingetragen werden.
Bei mir würde ich konkret im ersten Jahr Selbständig ca. 2.000 Euro eintragen bis zum Jahresende 2017 realistisch,
und 82.000 Euro Brutto für nichtselbständige Einkünfte.
Nun meine zu meinen Fragen.
1. Hat mein hohes Gehalt aus nichtselbständiger Arbeit einen Einfluß auf die Versteuerung (Vorausszahlung etc),
und wenn ja inwiefern?
2. Ich habe bisher meine Steuererklärung (nichtselbständige Arbeit) immer über Elster vorgenommen, ist das dann weiterhin möglich?
Für das Kleingewerbe reicht ja einen Einnahmen / Überschußrechnung, kann man diese auch online übermitteln?
Beste Grüße und vielen Dank für die Antworten im vorraus
Mario Merano
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