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Nebengewerbe - Steuerlicher Erfassungsbogen - Elster

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    Nebengewerbe - Steuerlicher Erfassungsbogen - Elster

    Guten Tag zusammen,

    ich habe u.a. eine Frage zum Thema Online-Nebengewerbe (Klleingewerbe) und die weitere Nutzung von Elster bei Ausübung eines Nebengewerbes.

    Beim Formular Angaben zur Steuerlichen Erfassung muß man den Umsatz im ersten Jahr schätzen und eintragen. Soweit so gut.
    Das Bruttogehalt aus nichtselbständiger Arbeit muß auch eingetragen werden.

    Bei mir würde ich konkret im ersten Jahr Selbständig ca. 2.000 Euro eintragen bis zum Jahresende 2017 realistisch,
    und 82.000 Euro Brutto für nichtselbständige Einkünfte.

    Nun meine zu meinen Fragen.

    1. Hat mein hohes Gehalt aus nichtselbständiger Arbeit einen Einfluß auf die Versteuerung (Vorausszahlung etc),
    und wenn ja inwiefern?

    2. Ich habe bisher meine Steuererklärung (nichtselbständige Arbeit) immer über Elster vorgenommen, ist das dann weiterhin möglich?
    Für das Kleingewerbe reicht ja einen Einnahmen / Überschußrechnung, kann man diese auch online übermitteln?

    Beste Grüße und vielen Dank für die Antworten im vorraus
    Mario Merano

    #2
    AW: Nebengewerbe - Steuerlicher Erfassungsbogen - Elster

    Zu 1: Natürlich hat das Einfluss auf die Höhe der Steuer, aber ob bei so geringen Umsätzen bereits Vorauszahlungen festgesetzt werden, kann ich dir nicht sagen.

    Zu 2: Kannst du alles wie bisher mit Mein ELSTER bzw. ElsterFormular machen, das musst du künftig sogar! Auch die Gewinnermittlung -EÜR- muss online übermittelt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Nebengewerbe - Steuerlicher Erfassungsbogen - Elster

      Zitat von mariomerano Beitrag anzeigen
      Guten Tag zusammen,
      ......
      Für das Kleingewerbe reicht ja einen Einnahmen / Überschußrechnung, kann man diese auch online übermitteln?

      .......
      Mario Merano
      Hallo mariomerano,

      und für deinen Gewinn brauchst du dann die Anlage G

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        AW: Nebengewerbe - Steuerlicher Erfassungsbogen - Elster

        Hallo Mario Merano,
        die Vorauszahlung wird nach der ersten/mit der ersten Steuererklärung festgelegt.
        Eine Erstellung der gesamten Erklärung ist weiterhin mit ELSTER möglich.
        Gruß Xaver

        Kommentar


          #5
          AW: Nebengewerbe - Steuerlicher Erfassungsbogen - Elster

          Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
          Hallo Mario Merano,
          die Vorauszahlung wird nach der ersten/mit der ersten Steuererklärung festgelegt.
          Unrichtig. Genau deswegen wird ja im Fragebogen nach den erwarteten Einkünften gefragt, DAMIT auf Basis dessen Vorauszahlungen festgesetzt werden können. Nach der ersten, zweiten, ..., hundertvierundreißigsten Veranlagung werden die Vorauszahlungen natürlich erneut geprüft und ggf. angepasst.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Nebengewerbe - Steuerlicher Erfassungsbogen - Elster

            War sowohl bei meiner Frau als auch bei mir nicht der Fall.
            Unterschied Theorie und Praxis?
            Ist aber schon Jahre her.

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              #7
              AW: Nebengewerbe - Steuerlicher Erfassungsbogen - Elster

              Nicht Theorie und Praxis, sondern mannigfaltige Möglichkeiten, die zu diesem Ergebnis führen können. Wenn Du z.B. bisher keine Vorauszahlungen hast und dann nur einen Gewinn von 1.000 € oder einen Verlust angibst, macht der Bearbeiter einen Haken dran, aber macht keine ABM-Maßnahme und schickt einen Vorauszahlungsbescheid über 0 € raus.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                AW: Nebengewerbe - Steuerlicher Erfassungsbogen - Elster

                Darum hatte ich ja weiter oben schon geschrieben:

                ... aber ob bei so geringen Umsätzen bereits Vorauszahlungen festgesetzt werden, kann ich dir nicht sagen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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