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Renovierung einer im Steuerjahr nicht vermieteten Wohnung- Wie und wann als Werbungsk

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    Renovierung einer im Steuerjahr nicht vermieteten Wohnung- Wie und wann als Werbungsk

    Hallo,
    ich bin gerade bei der Erklärung für 2016. In dem Jahr hatten wir keinen Mieter in unserer Wohnung und haben diese Zeit eifrig genutzt um zu renovieren!
    Nun habe ich in dieser Wohnung ja keine Einnahmen in 2016. Wie kann ich die Renovierungskosten trotzdem absetzen?
    Wie kann ich dem Finanzamt klar machen, dass die Renovierung zur Neuvermietung also zur Erzielung von Einkommen geführt hat? Soll ich den Mietvertrag ab März 2017 beilegen?
    Es handelt sich um Kosten in Höhe von 2855,24€ die direkt die Wohnung betreffen!
    Ich möchte diese Kosten auf keinen Fall als Werbungskosten verlieren!

    Wer kann mir bitte helfen?

    #2
    AW: Renovierung einer im Steuerjahr nicht vermieteten Wohnung- Wie und wann als Werbu

    Wo liegt jetzt das Problem? Ein vorübergehender Leerstand kommt immer mal vor.

    Es ist doch kein Problem, eine Anlage V auszufüllen und die Renovierungskosten dort beim Erhaltungsaufwand einzutragen.

    Soll ich den Mietvertrag ab März 2017 beilegen?
    Ich würde das so machen, denn dann brauchst du den Vertrag im nächsten Jahr nicht mehr vorlegen.

    Zu ELSTER hat die Frage allerdings keinen Bezug!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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