Hallo,
ich bin seit 14.10.2017 Kleinunternehmer und überlege aus verschiedenen Gründen, trotz eines Jahresumsatzes von <17.500EUR im nächsten Jahr zur Regelbesteuerung zu wechseln. Ich habe dazu mit meiner Steuerberaterin gesprochen und habe Zweifel bzw. Schwierigkeiten, eine ihrer Aussagen nachzuvollziehen.
Sie meint, wenn ich ab Januar 2018 zur Regelbesteuerung wechsle, müsste ich alle Rechnungen seit dem 14.10.17 ändern und Umsatzsteuer ausweisen. Da ich Waren an Endverbraucher verkauft habe, würde das bedeuten, dass ich die anfallende Umsatzsteuer selbst übernehmen müsste.
Meine Fragen:
Stimmt die Aussage der Beraterin?
Wenn ja: warum?
Wann kann ich zur Regelbesteuerung wechseln, ohne rückwirkend die Rechnungen ändern zu müssen.
Vielen Dank!
Sigismund
ich bin seit 14.10.2017 Kleinunternehmer und überlege aus verschiedenen Gründen, trotz eines Jahresumsatzes von <17.500EUR im nächsten Jahr zur Regelbesteuerung zu wechseln. Ich habe dazu mit meiner Steuerberaterin gesprochen und habe Zweifel bzw. Schwierigkeiten, eine ihrer Aussagen nachzuvollziehen.
Sie meint, wenn ich ab Januar 2018 zur Regelbesteuerung wechsle, müsste ich alle Rechnungen seit dem 14.10.17 ändern und Umsatzsteuer ausweisen. Da ich Waren an Endverbraucher verkauft habe, würde das bedeuten, dass ich die anfallende Umsatzsteuer selbst übernehmen müsste.
Meine Fragen:
Stimmt die Aussage der Beraterin?
Wenn ja: warum?
Wann kann ich zur Regelbesteuerung wechseln, ohne rückwirkend die Rechnungen ändern zu müssen.
Vielen Dank!
Sigismund
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