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Wechsel von Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung: Rückwirkende Auswirkungen?

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    Wechsel von Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung: Rückwirkende Auswirkungen?

    Hallo,

    ich bin seit 14.10.2017 Kleinunternehmer und überlege aus verschiedenen Gründen, trotz eines Jahresumsatzes von <17.500EUR im nächsten Jahr zur Regelbesteuerung zu wechseln. Ich habe dazu mit meiner Steuerberaterin gesprochen und habe Zweifel bzw. Schwierigkeiten, eine ihrer Aussagen nachzuvollziehen.
    Sie meint, wenn ich ab Januar 2018 zur Regelbesteuerung wechsle, müsste ich alle Rechnungen seit dem 14.10.17 ändern und Umsatzsteuer ausweisen. Da ich Waren an Endverbraucher verkauft habe, würde das bedeuten, dass ich die anfallende Umsatzsteuer selbst übernehmen müsste.

    Meine Fragen:
    Stimmt die Aussage der Beraterin?
    Wenn ja: warum?
    Wann kann ich zur Regelbesteuerung wechseln, ohne rückwirkend die Rechnungen ändern zu müssen.

    Vielen Dank!
    Sigismund

    #2
    AW: Wechsel von Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung: Rückwirkende Auswirkungen?

    Nein, das stimmt nicht, siehe § 19 Umsatzsteuergesetz. Mit Elster hat das allerdings nichts zu tun!

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      #3
      AW: Wechsel von Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung: Rückwirkende Auswirkungen?

      Nein, das stimmt nicht, siehe § 19 Umsatzsteuergesetz
      Das hätte ich jetzt nicht behaupten wollen! Wie machen hier zu Recht keine Steuerberatung, aber ich empfehle, die Vorschrift des § 19 Abs. 2 UStG genau zu lesen:

      2) Der Unternehmer kann dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung (§ 18 Abs. 3 und 4) erklären, dass er auf die Anwendung des Absatzes 1 verzichtet.
      Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung bindet die Erklärung den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre.
      Sie kann nur mit Wirkung von Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden. Der Widerruf ist spätestens bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung des Kalenderjahres, für das er gelten soll, zu erklären.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Wechsel von Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung: Rückwirkende Auswirkungen?

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Das hätte ich jetzt nicht behaupten wollen!
        Was?

        Hört sich an als wärst Du anderer Meinung. Wo liegt Dein Problem?

        Kommentar


          #5
          AW: Wechsel von Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung: Rückwirkende Auswirkungen?

          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Was?

          Hört sich an als wärst Du anderer Meinung. Wo liegt Dein Problem?
          Ich habe kein Problem! Es geht darum, dass er verzichten muss, sich aber den Zeitraum, ab dem der Verzicht gilt, nicht so wirklich aussuchen kann.

          Erklärt er den Verzicht jetzt, läuft es so, wie ihm die Steuerberaterin gesagt hat. Wartet er mit der Verzichtserklärung, bis die Umsatzsteuererklärung für 2017 Bestandskraft erlangt hat,
          ist der Januar sicher längst vorbei. Wartet er mit dem Schreiben neuer Rechnungen? Gibt er Voranmeldungen ab und wenn, ab wann?
          Gilt die Abgabe einer Voranmeldung als Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            AW: Wechsel von Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung: Rückwirkende Auswirkungen?

            Hallo Charlie24,

            ich versuche gerade deine Aussage "sich aber den Zeitraum, ab dem der Verzicht gilt, nicht so wirklich aussuchen kann" aus dem von dir zitierten Absatz 2 § 19 UStG abzuleiten und das gelingt mir nicht:
            "Sie kann nur mit Wirkung von Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden".
            Mit "sie...widerrufen" ist hier die Erklärung, also der *Widerruf* des Verzichts, und nicht der Verzicht selbst gemeint.
            Aber ich will ja den Verzicht nicht widerrufen, sondern eben verzichten.

            So ist zumindest mein Verständnis. Täusche ich mich da?

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              #7
              AW: Wechsel von Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung: Rückwirkende Auswirkungen?

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              sich aber den Zeitraum, ab dem der Verzicht gilt, nicht so wirklich aussuchen kann
              Er kann nur ab Jahresbeginn verzichten.

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Erklärt er den Verzicht jetzt, läuft es so, wie ihm die Steuerberaterin gesagt hat.
              Idealerweise teilt er in der Erklärung mit ab wann er verzichtet.

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Wartet er mit der Verzichtserklärung, bis die Umsatzsteuererklärung für 2017 Bestandskraft erlangt hat,
              ist der Januar sicher längst vorbei
              Auch wenn er der Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen nicht nachgekommen ist, wäre der Verzicht trotzdem wirksam.

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Wartet er mit dem Schreiben neuer Rechnungen?
              Er kann die Rechnungen rückwirkend berichtigen. Besser wäre es natürlich wenn er diese von vornherein richtig ausstellen würde.

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Gibt er Voranmeldungen ab und wenn, ab wann?
              So wie in der Frage geschildert müssten ab Januar 2018 monatlich Voranmeldungen übermittelt werden. Bleiben diese aus dann ist der Verzicht auf die KLeinunternehmerregelung trotzdem möglich.

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Gilt die Abgabe einer Voranmeldung als Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung?
              Ja.

              Nichtsdestotrotz, meine erste Antwort ist meiner Meinung nach vollständig und richtig.

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                #8
                AW: Wechsel von Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung: Rückwirkende Auswirkungen?

                Aber ich will ja den Verzicht nicht widerrufen, sondern eben verzichten.
                Genau darin liegt aber das Problem! Es gibt zwar eindeutige Regeln für den Widerruf des Verzichts, aber der Verzicht selbst kann meines Erachtens nicht auf ein bestimmtes Datum in der Zukunft erklärt werden.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Wechsel von Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung: Rückwirkende Auswirkungen?

                  1) mit diesem Thema sind wir jetzt aber schon sehr weit von ELSTER weg

                  2) @ sigismund: wenn du eine Aussage deiner Beraterin nicht nachvollziehen kannst, dann lass es dir doch von ihr erklären. Sofern es sich um eine offizielle Steuerberaterin handelt, wird sie dies sicher tun können.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
                  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                    #10
                    AW: Wechsel von Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung: Rückwirkende Auswirkungen?

                    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                    .........
                    Nichtsdestotrotz, meine erste Antwort ist meiner Meinung nach vollständig und richtig.
                    Hallo,

                    vollste Zustimmung, damit war alles gesagt eigentlich -> siehe auch Beitrag Beamtenschweiß

                    Tschüß

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