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Verlustvortrag nachträglich trotz abgegebener Einkommenssteuererklärung

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    Verlustvortrag nachträglich trotz abgegebener Einkommenssteuererklärung

    Hallo,

    habe für 2013 eine Einkommenssteuererklärung gemacht, um die gezahlten Steuern für eine kurzfristige Beschäftigung zurück zu bekommen. Auf der Steuererklärung habe ich nur das Kreuz bei Einkommensteuererklärung gesetzt. Meine Kosten aus dem Jahr habe ich in dem Antrag leider nicht angegeben (fehlende Kenntnisse).
    War nie verpflichtet eine Steuererklärung zu machen.
    Nun will ich für die Jahre ab 2011 jeweils einen Verlustantrag machen. In meinem Fall handelt es sich nur um Werbungskosten.

    Meine allgemeinen Fragen:
    1.) Ist es möglich eine "Erklärung über den verbleibenden Verlust" für ein Jahr zu machen, in dem man bereits eine Einkommenssteuererklärung ohne Nennung der Werbungskosten gemacht hat und dieser auch schon abgesegnet wurde? Ansich denke ich müsste es klappen, da es verschiedene Anträge sind, aber die Angaben würden sich halt unterscheiden, das in der ESterklärung keine Werbungkosten genannt wurden.
    2.) Für den Fall, dass es klappt: Muss man einen Antrag zur Änderung von 2013 oder ähnliches stellen?
    3.) Für den Fall, dass es nicht klappt: Was passiert aus dem Verlust von 2011-2012? Wenn er nicht mehr nach 2013 vorgetragen wurde, da die Erklärung bereits bestandskräftig war, ist der Verlust aus den Jahren davor einfach weg?

    Hoffe habe die Frage verständlich gestellt.

    Gruß

    #2
    AW: Verlustvortrag nachträglich trotz abgegebener Einkommenssteuererklärung

    Hoffe habe die Frage verständlich gestellt.
    Das ja, aber die Frage hat nun mal gar nichts mit dem Thema Elektronische Steuererklärung -ELSTER- zu tun, sondern betrifft Steuerrecht!

    Steuerberatung ist nicht Gegenstand dieses Forums, sie ist hier auch nicht erlaubt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Verlustvortrag nachträglich trotz abgegebener Einkommenssteuererklärung

      Wenn das FA einen Verlust zum 31.12.2011 / 2012 feststellt, so wird eine Änderung des bereits ergangenen Einkommensteuerbescheides 2013 von Amts wegen erfolgen.

      Für 2013 hast du Pech gehabt. Wenn du in deiner Einkommensteuererklärung keine WK erklärt hattest, so kannst du diese nun nicht mehr nachschieben.
      Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 21.12.2017, 15:57.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        AW: Verlustvortrag nachträglich trotz abgegebener Einkommenssteuererklärung

        Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
        Wenn das FA einen Verlust zum 31.12.2010 / 2011 feststellt, so wird eine Änderung des bereits ergangenen Einkommensteuerbescheides von Amts wegen erfolgen.

        Für 2012 hast du Pech gehabt. Wenn du in deiner Einkommensteuererklärung keine WK erklärt hattest, so kannst du diese nun nicht mehr nachschieben.
        Auch nicht wenn ich nur "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" ankreuze für das Jahr und die WK aufführe?

        Danke für die kompetente Antwort, schonmal eine gute Nachricht, dass die Verluste aus den Jahren davor nicht wegfallen.

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          #5
          AW: Verlustvortrag nachträglich trotz abgegebener Einkommenssteuererklärung

          Auch nicht wenn ich nur "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" ankreuze für das Jahr und die WK aufführe?
          Nein, da der Bescheid für 2013 bestandskräftig ist und die Voraussetzungen für eine nachträgliche Änderung zu deinen Gunsten in der Regel nicht vorliegen.

          In Abhängigkeit von der Höhe des 2013 erzielten Arbeitslohns wurde dir 2013 der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bis zu maximal 1.000,00 € gewährt.

          Danke für die kompetente Antwort, schonmal eine gute Nachricht, dass die Verluste aus den Jahren davor nicht wegfallen.
          Allerdings erfolgt eine Verrechnung mit eventuellen positiven Einkünften des Jahres 2013!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Verlustvortrag nachträglich trotz abgegebener Einkommenssteuererklärung

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen


            Allerdings erfolgt eine Verrechnung mit eventuellen positiven Einkünften des Jahres 2013!
            Danke, hatte ich geahnt. Aber einmal im Kopf überschlagen, sollte noch ein Verlust über sein. Und denke ist eine gute Übung es mal jetzt schon zu machen, um die wichtigen Punkte zu kennen, sobald ich vepflichtet bin eine Steuererklärung abzugeben. Da sollten mir dann nicht mehr solche Fehler unterlaufen.

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              #7
              AW: Verlustvortrag nachträglich trotz abgegebener Einkommenssteuererklärung

              Falls noch ein vortragsfähiger Verlust für 2014 verbleiben sollte, muss für das Jahr 2014 ebenfalls eine Steuererklärung abgegeben werden!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                AW: Verlustvortrag nachträglich trotz abgegebener Einkommenssteuererklärung

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Falls noch ein vortragsfähiger Verlust für 2014 verbleiben sollte, muss für das Jahr 2014 ebenfalls eine Steuererklärung abgegeben werden!
                Ja, werde es für alle Jahre bis dato machen. Sollten nur Verluste sein, da ich bis auf 2013 keine steuerrelevanten Einnahmen hatte. Nächstes Jahr kommt hoffentlich der erste feste Job und die Möglichkeit bares Geld aus den Verlusten zu enwickeln.

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                  #9
                  AW: Verlustvortrag nachträglich trotz abgegebener Einkommenssteuererklärung

                  Nächstes Jahr kommt hoffentlich der erste feste Job und die Möglichkeit bares Geld aus den Verlusten zu enwickeln.
                  Ob da viel herauskommt, hängt wesentlich von der Höhe der 2018 insgesamt erzielten Einkünfte ab. Je geringer die ausfallen, umso geringer fällt auch die Steuerersparnis aus!
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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