Hallo,
habe für 2013 eine Einkommenssteuererklärung gemacht, um die gezahlten Steuern für eine kurzfristige Beschäftigung zurück zu bekommen. Auf der Steuererklärung habe ich nur das Kreuz bei Einkommensteuererklärung gesetzt. Meine Kosten aus dem Jahr habe ich in dem Antrag leider nicht angegeben (fehlende Kenntnisse).
War nie verpflichtet eine Steuererklärung zu machen.
Nun will ich für die Jahre ab 2011 jeweils einen Verlustantrag machen. In meinem Fall handelt es sich nur um Werbungskosten.
Meine allgemeinen Fragen:
1.) Ist es möglich eine "Erklärung über den verbleibenden Verlust" für ein Jahr zu machen, in dem man bereits eine Einkommenssteuererklärung ohne Nennung der Werbungskosten gemacht hat und dieser auch schon abgesegnet wurde? Ansich denke ich müsste es klappen, da es verschiedene Anträge sind, aber die Angaben würden sich halt unterscheiden, das in der ESterklärung keine Werbungkosten genannt wurden.
2.) Für den Fall, dass es klappt: Muss man einen Antrag zur Änderung von 2013 oder ähnliches stellen?
3.) Für den Fall, dass es nicht klappt: Was passiert aus dem Verlust von 2011-2012? Wenn er nicht mehr nach 2013 vorgetragen wurde, da die Erklärung bereits bestandskräftig war, ist der Verlust aus den Jahren davor einfach weg?
Hoffe habe die Frage verständlich gestellt.
Gruß
habe für 2013 eine Einkommenssteuererklärung gemacht, um die gezahlten Steuern für eine kurzfristige Beschäftigung zurück zu bekommen. Auf der Steuererklärung habe ich nur das Kreuz bei Einkommensteuererklärung gesetzt. Meine Kosten aus dem Jahr habe ich in dem Antrag leider nicht angegeben (fehlende Kenntnisse).
War nie verpflichtet eine Steuererklärung zu machen.
Nun will ich für die Jahre ab 2011 jeweils einen Verlustantrag machen. In meinem Fall handelt es sich nur um Werbungskosten.
Meine allgemeinen Fragen:
1.) Ist es möglich eine "Erklärung über den verbleibenden Verlust" für ein Jahr zu machen, in dem man bereits eine Einkommenssteuererklärung ohne Nennung der Werbungskosten gemacht hat und dieser auch schon abgesegnet wurde? Ansich denke ich müsste es klappen, da es verschiedene Anträge sind, aber die Angaben würden sich halt unterscheiden, das in der ESterklärung keine Werbungkosten genannt wurden.
2.) Für den Fall, dass es klappt: Muss man einen Antrag zur Änderung von 2013 oder ähnliches stellen?
3.) Für den Fall, dass es nicht klappt: Was passiert aus dem Verlust von 2011-2012? Wenn er nicht mehr nach 2013 vorgetragen wurde, da die Erklärung bereits bestandskräftig war, ist der Verlust aus den Jahren davor einfach weg?
Hoffe habe die Frage verständlich gestellt.
Gruß
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