Hi zusammen,
ich brauche einmal eure Expertise bzgl. der Abzugsfähigkeit von Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung in der Steuererklärung.
Offensichtlich habe ich einen Knoten in den Hirnwindungen...
Offensichtlich ist die Gesetzeslage wie folgt (Steuerjahr 2016):
- Beiträge in die GRV sind für Ledige bis zur Höhe von 22.767 Euro mit 82% absetzbar, d.h. 18.669 Euro
- Abzugsfähig sind nur die Arbeitnehmernanteile, da die Einzahlungen des Arbeitgebers bereits steuerfrei sind
Jetzt müsste ich doch eigentlich von meinen in die GRV geleisteten Zahlungen eine Steuerrückerstattung erhalten müssen, oder?
Leider verweigert sowohl die Steuererklärungs-Software als auch das Finanzamt mir diese...
Wo liegt der Denkfehler? Wird die Abzugsfähigkeit bereits bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigt und mindert entsprechend die Steuerlast?
Vielen Dank vorab!
Beste Grüße!
ich brauche einmal eure Expertise bzgl. der Abzugsfähigkeit von Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung in der Steuererklärung.
Offensichtlich habe ich einen Knoten in den Hirnwindungen...
Offensichtlich ist die Gesetzeslage wie folgt (Steuerjahr 2016):
- Beiträge in die GRV sind für Ledige bis zur Höhe von 22.767 Euro mit 82% absetzbar, d.h. 18.669 Euro
- Abzugsfähig sind nur die Arbeitnehmernanteile, da die Einzahlungen des Arbeitgebers bereits steuerfrei sind
Jetzt müsste ich doch eigentlich von meinen in die GRV geleisteten Zahlungen eine Steuerrückerstattung erhalten müssen, oder?
Leider verweigert sowohl die Steuererklärungs-Software als auch das Finanzamt mir diese...
Wo liegt der Denkfehler? Wird die Abzugsfähigkeit bereits bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigt und mindert entsprechend die Steuerlast?
Vielen Dank vorab!
Beste Grüße!
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