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Abzugsfähigkeit von gesetzl. Rentenversicherungsbeiträgen als Sonderausgaben

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    Abzugsfähigkeit von gesetzl. Rentenversicherungsbeiträgen als Sonderausgaben

    Hi zusammen,

    ich brauche einmal eure Expertise bzgl. der Abzugsfähigkeit von Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung in der Steuererklärung.
    Offensichtlich habe ich einen Knoten in den Hirnwindungen...

    Offensichtlich ist die Gesetzeslage wie folgt (Steuerjahr 2016):
    - Beiträge in die GRV sind für Ledige bis zur Höhe von 22.767 Euro mit 82% absetzbar, d.h. 18.669 Euro
    - Abzugsfähig sind nur die Arbeitnehmernanteile, da die Einzahlungen des Arbeitgebers bereits steuerfrei sind

    Jetzt müsste ich doch eigentlich von meinen in die GRV geleisteten Zahlungen eine Steuerrückerstattung erhalten müssen, oder?
    Leider verweigert sowohl die Steuererklärungs-Software als auch das Finanzamt mir diese...
    Wo liegt der Denkfehler? Wird die Abzugsfähigkeit bereits bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigt und mindert entsprechend die Steuerlast?

    Vielen Dank vorab!

    Beste Grüße!

    #2
    AW: Abzugsfähigkeit von gesetzl. Rentenversicherungsbeiträgen als Sonderausgaben

    Wird die Abzugsfähigkeit bereits bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigt und mindert entsprechend die Steuerlast?
    Natürlich werden die Beiträge zur Rentenversicherung auch bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Siehe § 39b Abs. 2 Nr. 3a EStG:

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__39b.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Abzugsfähigkeit von gesetzl. Rentenversicherungsbeiträgen als Sonderausgaben

      Top, danke dir für die Klärung!

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