Hallo und guten Tag, ich habe eine Frage zur EÜR. Bisher konnte ich meine Einnahmeüberschussrechnung immer formlos beim Finanzamt einreichen. Meine Umsätze lagen immer unter 17500 Euro. Ab 2017 muss aber jeder Kleinunternehmer verpflichtend eine Anlage EÜR elektronisch einreichen. Bisher habe ich das so gemacht: meine Einkommenssteuererklärung per Elster abgeschickt,danach komprimiert ausgedruckt und unterschrieben. Die formlose EÜR habe ich zum komprimierten Ausdruck der Einkommenssteuererklärung dazugelegt und zum Finanzamt per Post geschickt.
Ich habe es jetzt so verstanden , dass ich die EÜR ab jetzt elektronisch per Elster verschicken muss. Was ich schon bemerkt habe ist, dass ich die EÜR extra per Elster verschicken muss, also nicht zusammen mit der Einkommenssteuererklärung. Ist das richtig so ? Meine andere Frage ist: muss ich die EÜR authentifiziert verschicken oder geht das wie bei der Einkommenssteuererklärung komprimiert , also mit Ausdruck nach dem elektronischen Verschicken.
Mit freundlichen Grüßen Horst
Ich habe es jetzt so verstanden , dass ich die EÜR ab jetzt elektronisch per Elster verschicken muss. Was ich schon bemerkt habe ist, dass ich die EÜR extra per Elster verschicken muss, also nicht zusammen mit der Einkommenssteuererklärung. Ist das richtig so ? Meine andere Frage ist: muss ich die EÜR authentifiziert verschicken oder geht das wie bei der Einkommenssteuererklärung komprimiert , also mit Ausdruck nach dem elektronischen Verschicken.
Mit freundlichen Grüßen Horst
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