Brille absetzen

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  • speik
    Neuer Benutzer
    • 16.01.2012
    • 7

    #1

    Brille absetzen

    Hallo wo kann man die Brille eintragen
  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #2
    AW: Brille absetzen

    Zitat von speik Beitrag anzeigen
    Hallo wo kann man die Brille eintragen
    Hallo,

    Im Führerschein

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar

    • Laie123
      Erfahrener Benutzer
      • 07.04.2015
      • 263

      #3
      AW: Brille absetzen

      Außergewöhnliche Belastungen, Krankheitskosten. Ob die Ausgaben , wegen der zumutbaren Eigenbelastung , tatsächlich zu einer Erstattung führt ist eher unwahrscheinlich.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45977

        #4
        AW: Brille absetzen

        Krankheitskosten: Zeile 67 Hauptvordruck! Ob es etwas bringt, ist eine andere Frage.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • speik
          Neuer Benutzer
          • 16.01.2012
          • 7

          #5
          AW: Brille absetzen

          Vielen Dank habe aber noch eine Frage wo kann ich die Lohnersatzleistungen von der Rentenversicherung eintragen ?

          Kommentar

          • L. E. Fant
            Erfahrener Benutzer
            • 20.09.2013
            • 15389

            #6
            AW: Brille absetzen

            Welche Software verwendest Du denn überhaupt? Die meisten Programme bieten komfortable Suchfunktionen.

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45977

              #7
              AW: Brille absetzen

              Lohnersatzleistungen von der Rentenversicherung
              Ich weiß jetzt zwar nicht, ob bzw. welche Lohnersatzleistungen man von der Rentenversicherung erhält, aber für Lohnersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, gibt es die Zeile 96 im Hauptvordruck.

              Ich erhalte von der Rentenversicherung nur meine Rente, aber eine Rente meinst du ja nicht?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar

              • speik
                Neuer Benutzer
                • 16.01.2012
                • 7

                #8
                AW: Brille absetzen

                Alles klar habs Gefunden Zeile 96 Passt

                Kommentar

                • holzgoe
                  Erfahrener Benutzer
                  • 19.01.2009
                  • 12107

                  #9
                  AW: Brille absetzen

                  Hallo speik,

                  ......da hast du aber bestimmt die Brille aufgesetzt und nicht abgesetzt.

                  Tschüß

                  Kommentar

                  • udokarl
                    Benutzer
                    • 18.05.2021
                    • 43

                    #10
                    Hallo,
                    ich habe versuchsweise eine Brille mit 200€ in die "Außergewöhnlichen Belastungen" eingetragen.
                    Bei der Einkommensteuerberechnung konnte ich keinen Unterschied feststellen.
                    Viele Grüße Udo Karl

                    Kommentar

                    • nullplaner
                      Benutzer
                      • 15.05.2015
                      • 91

                      #11
                      Zitat von udokarl Beitrag anzeigen
                      Hallo,
                      ich habe versuchsweise eine Brille mit 200€ in die "Außergewöhnlichen Belastungen" eingetragen.
                      Bei der Einkommensteuerberechnung konnte ich keinen Unterschied feststellen.
                      Außergewöhnliche Belastungen greifen nur, wenn sie einen bestimmten Faktor deines Einkommens überschreiten. Anscheinend reichen 200€ bei dir dafür nicht aus, die Brille ist also nur eine gewöhnliche Belastung.

                      Kommentar

                      • multi
                        Erfahrener Benutzer
                        • 03.01.2018
                        • 4275

                        #12
                        Zitat von udokarl Beitrag anzeigen
                        Bei der Einkommensteuerberechnung konnte ich keinen Unterschied feststellen.
                        In der detaillierten Berechnung sollte es aber definitiv auftauchen, da dürfte dann was von agB 200, ab zumutbare Belastung 200, absetzbar 0 stehen.

                        ​​​​​​

                        Kommentar

                        • VSW-BS
                          Benutzer
                          • 13.12.2006
                          • 97

                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Ich weiß jetzt zwar nicht, ob bzw. welche Lohnersatzleistungen man von der Rentenversicherung erhält
                          z.B. Übergangsgeld bei Reha-Maßnahmen oder Wiedereingliederung nach längerer Krankheit.

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