Hallo zusammen,
ich habe eine (vielleicht sehr banale) Frage:
Ich habe bis August 2017 studiert. Ab Oktober habe ich Vollzeit gearbeitet. Ich habe in der Vergangenheit bereits Verlustvorträge gestellt (von 2012 - 2015). Für 2016 habe ich noch nichts eingereicht. Nun frage ich mich, ob ich jetzt die Steuererklärung für 2017 abgegeben kann und erst im nächsten Jahr die Einkommenssteuererklärung (inkl. Verlustvortrag) für 2016 einreichen kann. Oder gibt es bei Verlustvorträgen bestimmte Regeln, weswegen ich zwingend alle Verlustvorträge stellen muss?
Vielen Dank und einen schönen Abend:-)
Tanase
ich habe eine (vielleicht sehr banale) Frage:
Ich habe bis August 2017 studiert. Ab Oktober habe ich Vollzeit gearbeitet. Ich habe in der Vergangenheit bereits Verlustvorträge gestellt (von 2012 - 2015). Für 2016 habe ich noch nichts eingereicht. Nun frage ich mich, ob ich jetzt die Steuererklärung für 2017 abgegeben kann und erst im nächsten Jahr die Einkommenssteuererklärung (inkl. Verlustvortrag) für 2016 einreichen kann. Oder gibt es bei Verlustvorträgen bestimmte Regeln, weswegen ich zwingend alle Verlustvorträge stellen muss?
Vielen Dank und einen schönen Abend:-)
Tanase
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