Verlustvortrag (wg. Studium) nachholen

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Verlustvortrag (wg. Studium) nachholen

    Doch, ich habe sie erkannt, deswegen ja die Frage, was der TE mit Deinen Antworten oder neuen Fragen anfangen soll, der er nicht gestellt hat und die ihn auch nicht betreffen. Mache bitte mit Deinen Darbietungen einen neuen Thread auf, aber nicht hier in einem Elsterforum.

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  • berghaus
    antwortet
    AW: Verlustvortrag (wg. Studium) nachholen

    @Picard777

    Ich nehme an, Du hast die doppelte Verneinung in meinem letzten Satz nicht erkannt.

    Ich wollte damit zu Ausdruck bringen, dass ich weder rechts-oder steuerberatend tätig sein will, noch allwissend bin.

    Ich meine, dass meine Ausführungen durchaus zu dem Thema passen, auch wenn dieses an anderer Stelle schon behandelt wurde.

    Nicht jeder, der hier neu hinzukommt, kann sich durch alle Threads durchlesen.

    Ich glaube, aus eigener Erfahrung schon ein wenig Wissen zu diesem Thema zu haben. Es bleiben aber Fragen und Unsicherheiten.

    Deshalb verstehe ich meine Beiträge auch immer so, dass sie der Diskussion dienen sollen.

    berghaus 18.02.18

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Verlustvortrag (wg. Studium) nachholen

    Zitat von berghaus Beitrag anzeigen
    Wie gesagt, ich habe überhaupt keine Ahnung von nichts!

    berghaus 18.02.18
    Und warum müllst Du dann den Thread eines Anderen zu ? Und Deine Elsterbezugfrage hat mit Elster auch nichts zu tun. Können wir auf das Thema des Threaderstellers zurückkommen ?

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  • berghaus
    antwortet
    AW: Verlustvortrag (wg. Studium) nachholen

    Zum Glück bleiben Steuerbescheide offen, wenn man fleißig darauf besteht, Studienkosten als Werbungskosten anerkannt zu bekommen.

    Und da kommt auch nur ordentlich was zusammen, wenn man die Miete für die Studentenwohnung ansetzen kann, wenn das Elternhausnoch der Lebensmitelpunkt ist, aus welchen Gründen auch immer.

    Bei einem Zweitstudium (z.B. Master) kann man Studienkosten von vorneherein als Werbungskosten geltend machen.

    Ich nehme nun an, das vorgetragene Studienkosten eines Zweitstudiums mit den erstbesten steuerpflichtigen Einkommen späterer Jahre verrechnet werden, auch wenn diese so gering sind, dass dafür keine Steuern anfallen würden.

    Ich nehme auch an, das für den Fall einer für den Steuerbürger positiven Entcheidung des obersten Finanzgerichts die Steuerbescheide früherer Jahre der Reihe nach abgearbeitet werden und dabei die Werbungskosten füherer Jahre sofort verpuffen.

    Und um ein wenig den Bezug zu Elster herzustellen. Was ist in den beiden Fällen (Erststudium und Zweitstudium), wenn man mit dem Studienort auch das zuständige Finanzamt gewechselt und kein Keuz an der Stelle mit dem Verlustvortrag gemacht hat.

    Wie gesagt, ich habe überhaupt keine Ahnung von nichts!

    berghaus 18.02.18

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Verlustvortrag (wg. Studium) nachholen

    Mal eine andere Frage, da Du sagtest, du wärest in 2016 im Ausland gewesen: Hattest Du in 2016 IRGENDWANN in Deutschland einen Wohnsitz ? Mit Wohnsitz meine ich einen BENUTZBAREN Wohnsitz, d.h. wenn das ganze Jahr die Wohnung zwischenvermietet war, war sie nicht benutzbar.

    Hintergrund der Frage: WENN Du in 2016 KEINEN deutschen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hattest (ein Tag reicht !), warst Du in 2016 nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Verlustvortrag (wg. Studium) nachholen

    Zitat von tanase Beitrag anzeigen
    ......

    Mein eigentlicher Gedanke war: 2017 jetzt abgeben. 2016 im nächsten Jahr machen und mit 2018 verrechnen. Oder ist es im Endeffekt egal, weil das Finanzamt das schon von sich aus regelt, bzw. mir bescheid gibt, wenn es doch anders läuft!? Die sind ja nun auch nicht auf den Kopf gefallen.
    Hallo tanase,

    wenn du 2017 abgibst, wird dein Verlust aus 2015 aber nicht angerechnet, sondern du wirst aufgefordert 2016 abzugeben wie schon geschrieben ....usw.

    Tschüß

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  • tanase
    antwortet
    AW: Verlustvortrag (wg. Studium) nachholen

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Unter geringem Einkommen kann man ja viel verstehen, auch bei 11.000 € bekommt man noch alle Steuern zurück. Trotzdem müsste der Verlust 2016 in diesem Fall schon sehr hoch ausfallen,

    um noch einen Rest nach 2018 retten zu können.

    Und was heißt das jetzt für mich? Ich steig hier gerade nicht mehr durch.

    Mein eigentlicher Gedanke war: 2017 jetzt abgeben. 2016 im nächsten Jahr machen und mit 2018 verrechnen. Oder ist es im Endeffekt egal, weil das Finanzamt das schon von sich aus regelt, bzw. mir bescheid gibt, wenn es doch anders läuft!? Die sind ja nun auch nicht auf den Kopf gefallen.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Verlustvortrag (wg. Studium) nachholen

    Wegen des geringen Einkommens (weil erst ab Oktober Angestellt) in 2017 bekomme ich die Steuern zurück, ohne großen Aufwand in die Erklärung zu stecken.
    Unter geringem Einkommen kann man ja viel verstehen, auch bei 11.000 € bekommt man noch alle Steuern zurück. Trotzdem müsste der Verlust 2016 in diesem Fall schon sehr hoch ausfallen,

    um noch einen Rest nach 2018 retten zu können.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Verlustvortrag (wg. Studium) nachholen

    Scheinbar hast Du Dein Finanzamt ja überzeugen können, dass Du für 2016 nichts mehr abgeben musst. Aber auch wenn für 2017 noch ein Verlust rausspringt, die Reihenfolge ist eigentlich egal.

    Musst halt mal durchrechnen, ob sich der Verlust dann in 2018 noch auszahlt.

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  • tanase
    antwortet
    AW: Verlustvortrag (wg. Studium) nachholen

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Doch, natürlich. Wenn nach der Anrechnung in 2017 noch ein Verlust übrig bleibt.
    Also muss ich doch erst die Erklärung für 2016 abgeben, bevor ich eine Erklärung für 2017 abgebe?! Oder wie darf ich das verstehen?

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Verlustvortrag (wg. Studium) nachholen

    Doch, natürlich. Wenn nach der Anrechnung in 2017 noch ein Verlust übrig bleibt.

    Unabhängig davon natürlich dass das Thema mit Elster nichts zu tun hat.

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  • tanase
    antwortet
    AW: Verlustvortrag (wg. Studium) nachholen

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Der Verlustvortrag von 2015 kann nur nach 2016 vorgetragen werden.
    Und was heißt das für mein konkretes Problem? Kann ich einen Verlustvortrag aus 2016 für eine Erklärung für 2018 nicht mehr geltend machen??

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Verlustvortrag (wg. Studium) nachholen

    Der Verlustvortrag von 2015 kann nur nach 2016 vorgetragen werden.

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  • tanase
    antwortet
    AW: Verlustvortrag (wg. Studium) nachholen

    Ich habe im letzten Jahr auch eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung 2016 bekommen. Hab aber angegeben, dass ich keine Einkünfte hatte und hab danach nichts mehr gehört, wird also durchgegangen sein.

    Auch habe ich mir mal genauer angeschaut, wie hoch mein Verlustvortrag aktuell ist (sprich Ansammlung bis 2015). Ärgerlicherweise unter 100 €. Hab mich vorher nie sonderlich damit beschäftigt, aber jetzt ärgere ich mich doch gerade. Vermutlich ist der Verlust durch meine Einkünft für kurzfristige Beschäftigung verpufft und wesentlich geringer als ich dachte...

    Aber nichts desto trotz, zurück zur ursprünglichen Frage: Ich schließe aus den Kommentaren, dass ich tatsächlich für 2017 die Erklärung abgeben kann, ohne vorher die von 2016 zu machen? Das könnte ggf. noch besser sein, da sich der Verlustvortrag nicht mit meinen eher geringen Einkünften im Jahr 2017 ausgleicht, sondern erst 2018 mein zu versteuerndes Einkommen verringert?
    Die könnten jetzt nicht noch mal ankommen und jetzt wirklich von mir verlangen, die Steuererklärung für 2016 abzugeben?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Verlustvortrag (wg. Studium) nachholen

    Hatte ich soeben überlesen:

    Oder gibt es bei Verlustvorträgen bestimmte Regeln, weswegen ich zwingend alle Verlustvorträge stellen muss?
    Wenn für die Jahre bis 2015 ein Verlustvortrag festgestellt worden ist, besteht für 2016 Steuererklärungspflicht! Die Fristen dafür sind längst abgelaufen.

    Diese Regel gibt es jedenfalls.

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