Verlustvortrag (wg. Studium) nachholen

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Verlustvortrag (wg. Studium) nachholen

    Hallo,

    oder du hast hohe Verlustvorträge, dass du etwas in 2018 retten kannst.
    Du siehst doch wie hoch deine Einkünfte 2017 waren

    Gruß FIGUL

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Verlustvortrag (wg. Studium) nachholen

    Wegen des geringen Einkommens (weil erst ab Oktober Angestellt) in 2017 bekomme ich die Steuern zurück ...
    Das kann auch zur weiteren Folge haben, dass dein mit viel Aufwand ermittelter Verlust für die Jahre davor steuerlich weitgehend wirkungslos verpufft, denn auch mit geringen Einkünften wird verrechnet.

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  • tanase
    antwortet
    AW: Verlustvortrag (wg. Studium) nachholen

    Nein, ich war im Jahr 2016 im Ausland und würde da gerne alle Kosten richtig ansetzen. Dafür muss ich mich aber in das Thema "Auslandssemester und Steuer" einfuchsen. Dafür habe ich gerade keine Zeit.

    Wegen des geringen Einkommens (weil erst ab Oktober Angestellt) in 2017 bekomme ich die Steuern zurück, ohne großen Aufwand in die Erklärung zu stecken. Deswegen die Frage ;-)

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Verlustvortrag (wg. Studium) nachholen

    Zitat von tanase Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    ich habe eine (vielleicht sehr banale) Frage:

    Ich habe bis August 2017 studiert. Ab Oktober habe ich Vollzeit gearbeitet. Ich habe in der Vergangenheit bereits Verlustvorträge gestellt (von 2012 - 2015). Für 2016 habe ich noch nichts eingereicht. Nun frage ich mich, ob ich jetzt die Steuererklärung für 2017 abgegeben kann und erst im nächsten Jahr die Einkommenssteuererklärung (inkl. Verlustvortrag) für 2016 einreichen kann. Oder gibt es bei Verlustvorträgen bestimmte Regeln, weswegen ich zwingend alle Verlustvorträge stellen muss?

    Vielen Dank und einen schönen Abend:-)
    Tanase
    Hallo,

    und was soll der Sinn und Zweck der Übung sein?
    Hattest du 2016 vielleicht Einkommen?

    Gruß FIGUL

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  • tanase
    hat ein Thema erstellt Verlustvortrag (wg. Studium) nachholen.

    Verlustvortrag (wg. Studium) nachholen

    Hallo zusammen,

    ich habe eine (vielleicht sehr banale) Frage:

    Ich habe bis August 2017 studiert. Ab Oktober habe ich Vollzeit gearbeitet. Ich habe in der Vergangenheit bereits Verlustvorträge gestellt (von 2012 - 2015). Für 2016 habe ich noch nichts eingereicht. Nun frage ich mich, ob ich jetzt die Steuererklärung für 2017 abgegeben kann und erst im nächsten Jahr die Einkommenssteuererklärung (inkl. Verlustvortrag) für 2016 einreichen kann. Oder gibt es bei Verlustvorträgen bestimmte Regeln, weswegen ich zwingend alle Verlustvorträge stellen muss?

    Vielen Dank und einen schönen Abend:-)
    Tanase
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