AW: Verlustvortrag (wg. Studium) nachholen
Hallo,
oder du hast hohe Verlustvorträge, dass du etwas in 2018 retten kannst.
Du siehst doch wie hoch deine Einkünfte 2017 waren
Gruß FIGUL
Verlustvortrag (wg. Studium) nachholen
Einklappen
X
-
AW: Verlustvortrag (wg. Studium) nachholen
Das kann auch zur weiteren Folge haben, dass dein mit viel Aufwand ermittelter Verlust für die Jahre davor steuerlich weitgehend wirkungslos verpufft, denn auch mit geringen Einkünften wird verrechnet.Wegen des geringen Einkommens (weil erst ab Oktober Angestellt) in 2017 bekomme ich die Steuern zurück ...
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Verlustvortrag (wg. Studium) nachholen
Nein, ich war im Jahr 2016 im Ausland und würde da gerne alle Kosten richtig ansetzen. Dafür muss ich mich aber in das Thema "Auslandssemester und Steuer" einfuchsen. Dafür habe ich gerade keine Zeit.
Wegen des geringen Einkommens (weil erst ab Oktober Angestellt) in 2017 bekomme ich die Steuern zurück, ohne großen Aufwand in die Erklärung zu stecken. Deswegen die Frage ;-)
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Verlustvortrag (wg. Studium) nachholen
Hallo,Zitat von tanase Beitrag anzeigenHallo zusammen,
ich habe eine (vielleicht sehr banale) Frage:
Ich habe bis August 2017 studiert. Ab Oktober habe ich Vollzeit gearbeitet. Ich habe in der Vergangenheit bereits Verlustvorträge gestellt (von 2012 - 2015). Für 2016 habe ich noch nichts eingereicht. Nun frage ich mich, ob ich jetzt die Steuererklärung für 2017 abgegeben kann und erst im nächsten Jahr die Einkommenssteuererklärung (inkl. Verlustvortrag) für 2016 einreichen kann. Oder gibt es bei Verlustvorträgen bestimmte Regeln, weswegen ich zwingend alle Verlustvorträge stellen muss?
Vielen Dank und einen schönen Abend:-)
Tanase
und was soll der Sinn und Zweck der Übung sein?
Hattest du 2016 vielleicht Einkommen?
Gruß FIGUL
Einen Kommentar schreiben:
-
Verlustvortrag (wg. Studium) nachholen
Hallo zusammen,
ich habe eine (vielleicht sehr banale) Frage:
Ich habe bis August 2017 studiert. Ab Oktober habe ich Vollzeit gearbeitet. Ich habe in der Vergangenheit bereits Verlustvorträge gestellt (von 2012 - 2015). Für 2016 habe ich noch nichts eingereicht. Nun frage ich mich, ob ich jetzt die Steuererklärung für 2017 abgegeben kann und erst im nächsten Jahr die Einkommenssteuererklärung (inkl. Verlustvortrag) für 2016 einreichen kann. Oder gibt es bei Verlustvorträgen bestimmte Regeln, weswegen ich zwingend alle Verlustvorträge stellen muss?
Vielen Dank und einen schönen Abend:-)
Tanase

Einen Kommentar schreiben: