Hallo!Ich hoffe hier kann mir jemand helfen, bin ansonsten mit meiner Fragestellung noch nicht weitergekommen.
Ich erhalte von meiner BG eine Teilförderung zur Teilhabe am Arbeitsleben nach §35 Abs. 3 SGB VII. Die Gesamtsumme ist aufgesplittet in einen Zuschuss zu Wohnkosten am Zweitwohnsitz der Umschulungsmassnahme, der andere Teil besteht aus Übergangsgeld. Die Gesamtsumme wurde zudem auf eine Umschulungsdauer von drei Jahren gestreckt, da nur eine Dauer von zwei Jahren für die Umschulung genehmigt wurde( Aufgrund einer unangemessen höherwertigen Ausbildung- Studium nur eine Teilförderung)
Jetzt ist mir leider unklar, ob ich die gesamte monatliche Summe angeben muss, oder nur den Übergangsgeld- Anteil. Oder ob etwa der Zuschuss zu den Wohnkosten an anderer Stelle angegeben werden muss als das Übergangsgeld?
Für Hilfen jedweder Art wäre ich sehr dankbar.
Ich erhalte von meiner BG eine Teilförderung zur Teilhabe am Arbeitsleben nach §35 Abs. 3 SGB VII. Die Gesamtsumme ist aufgesplittet in einen Zuschuss zu Wohnkosten am Zweitwohnsitz der Umschulungsmassnahme, der andere Teil besteht aus Übergangsgeld. Die Gesamtsumme wurde zudem auf eine Umschulungsdauer von drei Jahren gestreckt, da nur eine Dauer von zwei Jahren für die Umschulung genehmigt wurde( Aufgrund einer unangemessen höherwertigen Ausbildung- Studium nur eine Teilförderung)
Jetzt ist mir leider unklar, ob ich die gesamte monatliche Summe angeben muss, oder nur den Übergangsgeld- Anteil. Oder ob etwa der Zuschuss zu den Wohnkosten an anderer Stelle angegeben werden muss als das Übergangsgeld?
Für Hilfen jedweder Art wäre ich sehr dankbar.