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Handwerkerrechnung von Kinderhand erstellt? So absetzung

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    Handwerkerrechnung von Kinderhand erstellt? So absetzung

    Hi,
    habe heute eine Handwerkerrechnung erhalten! Scheint ein sechs-jähriger Junge erstellt zu haben oder jemand , der keine sonderliche Lust verspürte !
    Keine detaillierte Aufstellung, sehr einfach gehalten, Arbeiterkosten glatt 2.000 Euro (ohne MwSt.)
    Mir ist bekannt, dass Lohn- und Fahrtkosten erstattet , aber keine Materialien, die für die Arbeiten nötig werden!
    Wie sieht es aber mit einem Gerüst aus!
    Die Rechnung habe ich eingefügt.... (sehe gerade, man kann keine Fotos einfügen, deshalb Link zum Bild
    Werde ich damit, bei dem Finanzamt Schwierigkeiten bekommen oder geht das so durch? Eigentlich sollte das ein erfahrener Handwerkbetrieb das ja wissen und eine Rechnung ausstellen, mit dem das Finanzamt umgehen kann!?

    Zusammenfassend meine Fragen:
    1. Wird das Finanzamt diese Rechnung akzeptieren?
    2. Muss ich diese Rechnung dann, im nächsten Jahr, für die Lohnsteuererstattung 2018 beantragen? Arbeiten waren ja 2017, die Rechnung erhielt ich erst heute
    3. Arbeiterkosten wurden ja nur Netto angeführt, man darf aber brutto abrechnen....Muss ich einfach die 19% dazu addieren (ist bei glatten 2000 ja nicht schwierig, kann sogar ich, ohne Hilfe von Taschenrechner)?

    http://fs5.directupload.net/images/180228/lb6hrd2w.jpg

    #2
    AW: Handwerkerrechnung von Kinderhand erstellt? So absetzung

    Ich habe leider keine Lupe zur Hand, um deinen Upload lesen zu können!

    Gerüstauf- und Abbaukosten wären natürlich Arbeitskosten, aber das rechnen viele Handwerker leider nicht so ab. Diese Erfahrung habe ich vor 3 Jahren mit einem Malerbetrieb auch machen müssen.

    Die Handwerkerleistungen musst du 2018 erklären. Die anteilige Umsatzsteuer darfst du selbst berechnen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Handwerkerrechnung von Kinderhand erstellt? So absetzung

      Hallo,
      @Charlie24
      Schau mal nach deinen Monitoreinstellungen.
      Der UPload ist einwandfrei zu lesen

      @anjamitternacht.
      Was gefällt dir nicht an der Rechnung?
      Wie es ausschaut fehlt noch ein Teil beim Upload.
      Vielleicht ist die Summe (Arbeitslohn+Material) auf der Rückseite.
      MwSt muss ausgewiesen werden, Ausnahme Kleinunternehmer(trifft das hier zu?)

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Handwerkerrechnung von Kinderhand erstellt? So absetzung

        Der UPload ist einwandfrei zu lesen
        Inzwischen ja! An meinen Monitoreinstellungen lag das nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Handwerkerrechnung von Kinderhand erstellt? So absetzung

          Zitat von anjamitternacht Beitrag anzeigen
          Mir ist bekannt, dass Lohn- und Fahrtkosten erstattet
          Da fehlt ein Wort. Jedenfalls: wenn Du jemanden hast der Dir das erstattet, dann ist alles gut. Das Finanzamt erstattet die Lohn- und Fahrtkosten nicht.

          Es muss auf alle Fälle aus der Rechnung erkennbar sein, wo die Arbeiten ausgeführt wurden. Und zwar entweder in Deinem Haushalt oder in der von Dir vermieteten Wohnung.

          Umsatzsteuer darfst Du natürlich nur ansetzen, wenn auch welche in Rechnung gestellt wurde.

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            #6
            AW: Handwerkerrechnung von Kinderhand erstellt? So absetzung

            Umsatzsteuer darfst Du natürlich nur ansetzen, wenn auch welche in Rechnung gestellt wurde.
            Das ist unbestritten! Die Umsatzsteuer wird allerdings auf vielen Rechnungen nicht auf Material und Arbeitskosten aufgeteilt, diese Aufteilung darf der Steuerpflichtige selbst berechnen.

            So habe ich die Frage der TE zumindest verstanden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Handwerkerrechnung von Kinderhand erstellt? So absetzung

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              So habe ich die Frage der TE zumindest verstanden.
              Ja, vermuten kann man das. Auch wenn die Formulierung

              Zitat von anjamitternacht Beitrag anzeigen
              Muss ich einfach die 19% dazu addieren (ist bei glatten 2000 ja nicht schwierig, kann sogar ich, ohne Hilfe von Taschenrechner)?
              nicht soo zuverlässig auf ausgewiesene Umsatzsteuer hinweist.

              Vermuten kann man auch dass es sich um ein selbstgenutztes Haus handelt.

              Kommentar


                #8
                AW: Handwerkerrechnung von Kinderhand erstellt? So absetzung

                Natürlich habe die Rechnung gekürzt (u.a. Adresse weggelassen)..........suche ja keine neuen Freunde
                Hier noch die Rückseite:
                http://fs1.directupload.net/images/180228/uxc9ju8n.jpg
                Ist das ausreichend für das Finanzamt?

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                  #9
                  AW: Handwerkerrechnung von Kinderhand erstellt? So absetzung

                  Ok, dann kann die Umsatzsteuer natürlich in Relation zu den Arbeitskosten berücksichtigt werden.

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                    #10
                    AW: Handwerkerrechnung von Kinderhand erstellt? So absetzung

                    Zitat von anjamitternacht Beitrag anzeigen
                    Natürlich habe die Rechnung gekürzt (u.a. Adresse weggelassen)..........suche ja keine neuen Freunde
                    Hier noch die Rückseite:
                    http://fs1.directupload.net/images/180228/uxc9ju8n.jpg
                    Ist das ausreichend für das Finanzamt?
                    Hallo,

                    dann passt doch Alles.
                    Wo hast du ein Problem gesehen.
                    Deine Adresse interessiert hier niemanden.
                    Es drehte sich darum Ust. ausgewiesen ja/nein

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Handwerkerrechnung von Kinderhand erstellt? So absetzung

                      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                      Hallo,

                      dann passt doch Alles.
                      Wo hast du ein Problem gesehen.
                      Deine Adresse interessiert hier niemanden.
                      Es drehte sich darum Ust. ausgewiesen ja/nein

                      Gruß FIGUL
                      Weil die Rechnung nicht detailliert dargestellt ist und ich leider nicht weiß, ob die Kosten für das Gerüst , also An- und Abbau inkl. Standzeit, als Lohnkosten von dem Finanzamt anerkannt werden, sie sind ja in den Kosten der Dachdeckerarbeiten inbegriffen

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                        #12
                        AW: Handwerkerrechnung von Kinderhand erstellt? So absetzung

                        Wenn als Kosten für das Gerüst nur Arbeitskosten ausgewiesen sind, was stört dich daran? Kein Handwerksbetrieb muss eine Gerüstmiete verlangen, die meisten tun es allerdings.

                        Ich hatte bei meinem Malerbetrieb das Problem genau andersherum. Da war auf der Rechnung nur ein Gerüstpreis je m² angegeben, in dem auch die Auf- und Abbaukosten sowie die Transportkosten steckten.

                        Da musste ich mehrfach nachfassen, bis mir der Rechnungsersteller auch diese Kosten in der Rechnung aufgliederte, obwohl ich bereits bei der Auftragserteilung die Aufteilung von Material- und Arbeitskosten
                        vorgegeben hatte.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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