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Entfenungspauschale oder Reisekosten

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    Entfenungspauschale oder Reisekosten

    Guten Tag,

    ich versehe zur Zeit mein Studium bei der Polizei NRW.
    Während des Jahres 2017 habe ich meine Zeit an der Fachhochschule, im LAFP (Trainingsstätte) und im Praktikum in einer Behörde verbracht. Ich wurde jeweils zu den verschieden Institutionen abgeordnet.
    Nun stellt sich mit die Frage wie die Fahrtkosten zu den einzelnen Örtlichkeiten zuzuordnen sind.

    Was ist als erste Tätigkeitsstätte anzugeben und was unter Reisekosten?

    Ich hoffe man kann mir weiterhelfen.

    Beste Grüße.

    #2
    AW: Entfenungspauschale oder Reisekosten

    Lesen bildet: § 9 Absatz 1 Nr. 4a sowie § 9 Absatz 4 EStG
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      AW: Entfenungspauschale oder Reisekosten

      Wer mit den dürren Worten des Gesetzestexts allein nicht klar kommt, kann sich hier schlau machen:

      http://www.bundesfinanzministerium.d...stenrecht.html
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Entfenungspauschale oder Reisekosten

        Schon einmal vielen Dank für die Antworten!

        Die Erläuterungen zu den Gesetzestexten haben mir das ganze dann doch etwas verständlicher gemacht.

        Ein Schlüsselsatz den ich dem entnehmen konnte ist folgender:

        "Abordnung mit einer zeitlichen Befristung bis zu 48 Monaten, ggf. auch verbunden
        mit dem Ziel der Versetzung - keine dauerhafte Zuordnung, damit keine neue „erste
        Tätigkeitsstätte“."

        Ich habe das nun wie folgt verstanden.
        Am Anfang meiner Ausbildung wurde ich der Ausbildungsleitung als Dienststelle zugeordnet. Dies ist meiner "erste Tätigkeitsstätte".
        Für einen befristeten Zeitraum wurde ich jeweils zum LAFP und Praktikum abgeordnet. Folglich keine erste Tätigkeitsstätte. Fahrten sind somit unter Reisekosten anzugeben.

        Hab ich das so richtig verstanden?

        Kommentar


          #5
          AW: Entfenungspauschale oder Reisekosten

          Hab ich das so richtig verstanden?
          Das wird wohl richtig sein, aber das wird dir hier niemand ausdrücklich bestätigen, denn Steuerberatung ist nicht Gegenstand des Forums und hier auch gar nicht erlaubt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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