Guten Tag,
ich versehe zur Zeit mein Studium bei der Polizei NRW.
Während des Jahres 2017 habe ich meine Zeit an der Fachhochschule, im LAFP (Trainingsstätte) und im Praktikum in einer Behörde verbracht. Ich wurde jeweils zu den verschieden Institutionen abgeordnet.
Nun stellt sich mit die Frage wie die Fahrtkosten zu den einzelnen Örtlichkeiten zuzuordnen sind.
Was ist als erste Tätigkeitsstätte anzugeben und was unter Reisekosten?
Ich hoffe man kann mir weiterhelfen.
Beste Grüße.
ich versehe zur Zeit mein Studium bei der Polizei NRW.
Während des Jahres 2017 habe ich meine Zeit an der Fachhochschule, im LAFP (Trainingsstätte) und im Praktikum in einer Behörde verbracht. Ich wurde jeweils zu den verschieden Institutionen abgeordnet.
Nun stellt sich mit die Frage wie die Fahrtkosten zu den einzelnen Örtlichkeiten zuzuordnen sind.
Was ist als erste Tätigkeitsstätte anzugeben und was unter Reisekosten?
Ich hoffe man kann mir weiterhelfen.
Beste Grüße.
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