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zimmer im eigenen haus untervermietet

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    zimmer im eigenen haus untervermietet

    hallo nochmals zusammen,

    ich habe da noch paar fragen.

    Ich bin eigentümer eines hauses dass ich selbst mit meiner familie bewohne
    und einen angehörigen für wenig geld ein zimmer vermietet habe.

    Bei anlage v seite 1 zeile 12 steht statt zimmer "wohnung" kann ich das so stehen lassen?

    und bei

    anlage v seite 2 zeile 33 ? müsste da 2 prozent des kaufpreises eingetragen werden?
    und was ist mit dem fertigstellungskosten des hauses? werden diese kosten dazu addiert oder
    kommen die wo anders rein?


    und bei der spalte verhätnismäßig ermittelt welche zahl schreibe ich da rein?

    #2
    AW: zimmer im eigenen haus untervermietet

    Wenn das Mietverhältnis den Verhältnissen zwischen fremden Dritten entspricht (Höhe, Zahlung etc.), könnten Einkünfte aus V+V vorliegen.

    Aufteilen musst du die Kosten prozentual nach Quadratmetern.

    Wenn du also 10qm von angenommen 100 qm vermietest, kannst du 10 % von 2% der AK/HK ansetzen.

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      #3
      AW: zimmer im eigenen haus untervermietet

      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
      Wenn das Mietverhältnis den Verhältnissen zwischen fremden Dritten entspricht (Höhe, Zahlung etc.), könnten Einkünfte aus V+V vorliegen.
      Tut es nicht, die Höhe der miete ist gering.

      Kommentar


        #4
        AW: zimmer im eigenen haus untervermietet

        Mindestens 2/3 der ortsüblichen Miete müssten es schon sein.

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          #5
          AW: zimmer im eigenen haus untervermietet

          Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
          Mindestens 2/3 der ortsüblichen Miete müssten es schon sein.
          ja kommt hin

          Zitat von golow

          Ich bin eigentümer eines hauses dass ich selbst mit meiner familie bewohne
          und einen angehörigen für wenig geld ein zimmer vermietet habe.

          Bei anlage v seite 1 zeile 12 steht statt zimmer "wohnung" kann ich das so stehen lassen?
          diese frage ist noch offen

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            #6
            AW: zimmer im eigenen haus untervermietet

            Kannst du stehen lassen, auch ein Zimmer ist Wohnraum. Der Begriff Untervermietung ist bei Eigentümern im Übrigen nicht relevant!

            Was die Bemessungsgrundlage für die AfA angeht, musst du dich schon selbst ein wenig schlau machen.

            Im Kaufpreis steckt ja auch der Anteil für das Grundstück drin und die Kosten der Fertigstellung sind in der Regel der Bemessungsgrundlage hinzu zu rechnen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: zimmer im eigenen haus untervermietet

              Für die Aufteilung Grundstück - Gebäude stellt das BMF sogar eine aktuelle Arbeitshilfe zur Verfügung:

              http://www.bundesfinanzministerium.d...kaufpreis.html

              Der Service der Finanzverwaltung wird immer besser!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: zimmer im eigenen haus untervermietet

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Für die Aufteilung Grundstück - Gebäude stellt das BMF sogar eine aktuelle Arbeitshilfe zur Verfügung:

                http://www.bundesfinanzministerium.d...kaufpreis.html

                Der Service der Finanzverwaltung wird immer besser!
                Hallo,

                gibt es schon seit einigen Jahren

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

                Kommentar


                  #9
                  AW: zimmer im eigenen haus untervermietet

                  gibt es schon seit einigen Jahren
                  Anscheinend gab es 2017 zweimal Aktualisierungen. Wenn man die Anleitung zu der Arbeitshilfe quer liest, wird allerdings schnell klar, dass die Arbeitshilfe nicht für absolute Laien gedacht ist.

                  Wer noch nie mit dem Bewertungsrecht oder Grundstücksbewertungen zu tun hatte, wird mit dem Tool nicht unbedingt etwas anfangen können.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: zimmer im eigenen haus untervermietet

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Anscheinend gab es 2017 zweimal Aktualisierungen. Wenn man die Anleitung zu der Arbeitshilfe quer liest, wird allerdings schnell klar, dass die Arbeitshilfe nicht für absolute Laien gedacht ist.

                    Wer noch nie mit dem Bewertungsrecht oder Grundstücksbewertungen zu tun hatte, wird mit dem Tool nicht unbedingt etwas anfangen können.
                    Hallo,

                    da sind wir einer Meinung

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

                    Kommentar


                      #11
                      AW: zimmer im eigenen haus untervermietet

                      Ich habe weder mit dem Bewertungsrecht oder mit Grundstücksbewertungen zu tun gehabt,
                      habe meines Erachtens dem Finanzamt eine gute AfA "vermitteln" können, ohne dass ich zusätzliche Hilfe in Anspruch genommen habe.

                      Zu beachten ist, dass dieser Wert für die kommenden Jahre in der Regel weiter übernommen wird.

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                        #12
                        AW: zimmer im eigenen haus untervermietet

                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Wer noch nie mit dem Bewertungsrecht oder Grundstücksbewertungen zu tun hatte, wird mit dem Tool nicht unbedingt etwas anfangen können.
                        Das ist meiner Meinung nach so einfach gehalten, dass jeder, der lesen kann, damit auch umgehen kann.
                        Steuerliches Grundwissen wird tatsächlich nicht benötigt.
                        Oben ein paar Zahlen eintragen, bei denen die Ausfüllhilfe sagt, wo man die finden kann (bzw. die man aus seinem Notarvertrag entnehmen kann) und unten kommen dann zwei Zahlen raus - für die Anschaffungskosten des Bodens und des Gebäudes.

                        Wer das nicht ausfüllen kann, sollte auch den Rest seiner Steuererklärung nicht machen.

                        Ob man nun die Anschaffungsnebenkosten zutreffend zusammenzählen bzw. zuordnen kann, hat mit der Excel-Tabelle ja auch nichts zu tun. Das müsste man auch dann machen, wenn man die Anschaffungskosten auf anderem Weg berechnen will.

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                          #13
                          AW: zimmer im eigenen haus untervermietet

                          Es gibt hier im Forum einen Link auf die Feststellung der Rechnungsprüfungsbehörde eines Bundeslandes, ich meine es war NRW, in der die Steuerbehörden des Landes geprüft worden sind hinsichtlich der Bewertung von Immobilien.
                          Dabei wurde moniert, dass ich ich meine 30 % der Fälle einfach der Anschaffungswert in der Anlage V für die AfA übernommen worden ist und der Sachbearbeiter/die Sachbearbeiterin das nicht korrigiert hat.

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                            #14
                            AW: zimmer im eigenen haus untervermietet

                            Oben ein paar Zahlen eintragen, bei denen die Ausfüllhilfe sagt, wo man die finden kann
                            Genauso wird das sein! Von den 71 Landkreisen in Bayern veröffentlichen gerade mal ein Dutzend ihre Bodenrichtwerte über das in der Arbeitshilfe verlinkte gebührenpflichtige Auskunftssystem,
                            beim großen Rest geht die Suche nach einem kompetenten Ansprechpartner in der Kreisverwaltung dann los.

                            http://www.boris-bayern.de/

                            Hat man dann jemand gefunden, hat man ja noch lange Auskunft:

                            Sie bräuchten den Bodenrichtwert 1998 für eine 1998 zur Eigennutzung erworbene Gebrauchtimmobilie, die ab 2016 vermietet wird? Ob wir aus der Zeit überhaupt noch Daten haben?

                            Das Grundstück hat eine Größe von über 1.500 m², was hat denn der Gutachterausschuss damals bei Einfamilienhäusern als wertbestimmende Grundstücksgröße festgelegt?

                            Ich kann Ihnen nicht sagen, ob solche Werte damals überhaupt festgelegt wurden.

                            Bereits die 2. Frage wird überhaupt nur jemand stellen, der eine gewisse Ahnung von Grundstücksbewertungen hat.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #15
                              AW: zimmer im eigenen haus untervermietet

                              Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
                              Das ist meiner Meinung nach so einfach gehalten, dass jeder, der lesen kann, damit auch umgehen kann.
                              Steuerliches Grundwissen wird tatsächlich nicht benötigt.
                              Oben ein paar Zahlen eintragen, bei denen die Ausfüllhilfe sagt, wo man die finden kann (bzw. die man aus seinem Notarvertrag entnehmen kann) und unten kommen dann zwei Zahlen raus - für die Anschaffungskosten des Bodens und des Gebäudes.

                              Wer das nicht ausfüllen kann, sollte auch den Rest seiner Steuererklärung nicht machen.

                              Ob man nun die Anschaffungsnebenkosten zutreffend zusammenzählen bzw. zuordnen kann, hat mit der Excel-Tabelle ja auch nichts zu tun. Das müsste man auch dann machen, wenn man die Anschaffungskosten auf anderem Weg berechnen will.
                              Hallo,

                              dann leg mal los.
                              Charlie24 hat den Hindernislauf zutreffend beschrieben

                              Gruß FIGUL
                              Gruß FIGUL

                              Kommentar

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