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Abbruch-Hinweis Anlage Kind: keine Angaben zum Kindschaftsverhältnis gemacht

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    Abbruch-Hinweis Anlage Kind: keine Angaben zum Kindschaftsverhältnis gemacht

    einmal reicht....
    Zuletzt geändert von RainerFrust; 07.04.2018, 20:14.

    #2
    Abbruch-Hinweis Anlage Kind: keine Angaben zum Kindschaftsverhältnis gemacht

    Hallo in die Runde,

    da dies meine erste Steuererklärung nach der Scheidung ist, bin ich mir sicher, das ich irgend eine kleinigkeit wohl übersehen habe...

    Wenn ich die Plausibilität prüfen lasse ist alles grün und in ordnung!


    "Aber dann sobald ich eine Berechnung (unverbindlich) durchführen möchte, erstellt elster eine pdf in der steht: (copy - paste von der pdf)"

    AHW Abbruch-Hinweise

    Anlage Kind: Für ein Kind wurden keine Angaben zum Kindschaftsverhältnis gemacht.


    DHW Dokumentations-HinweiseElsterFormular

    Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
    Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
    eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
    Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
    übermittelt werden.

    Ich habe die ID von meinem Kind (Anlage Kind) also Zeile 4 - 5 - 6 - /(1152€) die Kasse/ Zeile 8 sind ausgefüllt und in Zeile 10 das erste angekreuzt.... (leibliches Kind)

    Was mach ich da denn falsch?

    Gruß und Danke

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      #3
      AW: Abbruch-Hinweis Anlage Kind: keine Angaben zum Kindschaftsverhältnis gemacht

      Zitat von RainerFrust Beitrag anzeigen
      in Zeile 10 das erste angekreuzt.... (leibliches Kind)
      Und für den zweiten Elternteil?

      (EDIT: habs zusammengeführt; Frage doppelt gestellt)
      Zuletzt geändert von L. E. Fant; 07.04.2018, 20:01.

      Kommentar


        #4
        AW: Abbruch-Hinweis Anlage Kind: keine Angaben zum Kindschaftsverhältnis gemacht

        Und für den zweiten Elternteil?
        Der ist in den Zeilen 11 bis 15 der Anlage Kind anzugeben!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Abbruch-Hinweis Anlage Kind: keine Angaben zum Kindschaftsverhältnis gemacht

          Wahnsinn, es kann so einfach sein...

          Wie komplex kann man das denn beschreiben... diese Ämter ;-()

          Danke Charlie

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