Hallo,
ich bin Einzelunternehmer mit Kleinunternehmerregelung und beziehe Provisionen von Amazon (Sitz Luxemburg) aus dem EU-Ausland. Amazon überweist mir die Provision netto und wendet das Reverse-Charge-Verfahren an, sprich die Umsatzsteuer ist von Amazon zu entrichten.
Nun bin ich gerade etwas verwirrt bei meiner Umsatzsteuererklärung mit der Anlage UR. Ich bin mir nicht sicher, ob ich nun die Anlage UR ausfüllen muss oder nicht. Laut Elster Ausfüllhilfe muss die Anlage in nachfolgendem Fall ausgefüllt werden: "Sie sieht unter anderem die Angaben zu innergemeinschaftlichen Erwerben und zu Umsätzen, für die der Leistungsempfänger die Steuer (§13b UStG) schuldet sowie zu steuerfreien Umsätzen vor"
Ich sehe hier den Punkt, "für die der Leistungsempfänger die Steuer (§13b UStG) schuldet" erfüllt. Amazon ist Leistungsempfänger, weil ich Werbung für Ihn mache. Allerdings macht das für mich wenig Sinn, da ich eigentlich nie mit der Umsatzsteuer in Berührung komme, da ich wie bereits erwähnt, alles netto erhalte. Also auch keine Ahnung, was da dann überhaupt einzutragen sei. Zudem müsste ich dann auch eine vierteljährliche ZM machen, die ich bisher auch noch nie gemacht habe...
Wäre echt super, wenn hierzu jemand Klarheit verschaffen könnte .
Viele Grüße
ich bin Einzelunternehmer mit Kleinunternehmerregelung und beziehe Provisionen von Amazon (Sitz Luxemburg) aus dem EU-Ausland. Amazon überweist mir die Provision netto und wendet das Reverse-Charge-Verfahren an, sprich die Umsatzsteuer ist von Amazon zu entrichten.
Nun bin ich gerade etwas verwirrt bei meiner Umsatzsteuererklärung mit der Anlage UR. Ich bin mir nicht sicher, ob ich nun die Anlage UR ausfüllen muss oder nicht. Laut Elster Ausfüllhilfe muss die Anlage in nachfolgendem Fall ausgefüllt werden: "Sie sieht unter anderem die Angaben zu innergemeinschaftlichen Erwerben und zu Umsätzen, für die der Leistungsempfänger die Steuer (§13b UStG) schuldet sowie zu steuerfreien Umsätzen vor"
Ich sehe hier den Punkt, "für die der Leistungsempfänger die Steuer (§13b UStG) schuldet" erfüllt. Amazon ist Leistungsempfänger, weil ich Werbung für Ihn mache. Allerdings macht das für mich wenig Sinn, da ich eigentlich nie mit der Umsatzsteuer in Berührung komme, da ich wie bereits erwähnt, alles netto erhalte. Also auch keine Ahnung, was da dann überhaupt einzutragen sei. Zudem müsste ich dann auch eine vierteljährliche ZM machen, die ich bisher auch noch nie gemacht habe...
Wäre echt super, wenn hierzu jemand Klarheit verschaffen könnte .
Viele Grüße
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