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Anlage UR und ZM bei Kleinunternehmerregelung

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    Anlage UR und ZM bei Kleinunternehmerregelung

    Hallo,

    ich bin Einzelunternehmer mit Kleinunternehmerregelung und beziehe Provisionen von Amazon (Sitz Luxemburg) aus dem EU-Ausland. Amazon überweist mir die Provision netto und wendet das Reverse-Charge-Verfahren an, sprich die Umsatzsteuer ist von Amazon zu entrichten.

    Nun bin ich gerade etwas verwirrt bei meiner Umsatzsteuererklärung mit der Anlage UR. Ich bin mir nicht sicher, ob ich nun die Anlage UR ausfüllen muss oder nicht. Laut Elster Ausfüllhilfe muss die Anlage in nachfolgendem Fall ausgefüllt werden: "Sie sieht unter anderem die Angaben zu innergemeinschaftlichen Erwerben und zu Umsätzen, für die der Leistungsempfänger die Steuer (§13b UStG) schuldet sowie zu steuerfreien Umsätzen vor"

    Ich sehe hier den Punkt, "für die der Leistungsempfänger die Steuer (§13b UStG) schuldet" erfüllt. Amazon ist Leistungsempfänger, weil ich Werbung für Ihn mache. Allerdings macht das für mich wenig Sinn, da ich eigentlich nie mit der Umsatzsteuer in Berührung komme, da ich wie bereits erwähnt, alles netto erhalte. Also auch keine Ahnung, was da dann überhaupt einzutragen sei. Zudem müsste ich dann auch eine vierteljährliche ZM machen, die ich bisher auch noch nie gemacht habe...

    Wäre echt super, wenn hierzu jemand Klarheit verschaffen könnte .

    Viele Grüße

    #2
    AW: Anlage UR und ZM bei Kleinunternehmerregelung

    Zitat von user6556 Beitrag anzeigen
    Wäre echt super, wenn hierzu jemand Klarheit verschaffen könnte
    Du siehst das doch ganz klar. Du musst Deine Umsätze in der Anlage UR erklären und mit Hilfe der ZM die USt-ID von Amazon mitteilen.

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      #3
      AW: Anlage UR und ZM bei Kleinunternehmerregelung

      Eine ZM muss ich laut meinem Finanzamt nur bei innergemeinschaftlichen Erwerben machen. Das hatte ich damals extra nachgefragt. Der Finanzbeamte sagte mir, dass ich die ZM nur machen muss, wenn ich was im EU-Ausland erwerbe.

      Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich das machen muss.

      Hier ist ein ähnlicher Fall, da schreibt ein Steuerberater, dass man keine Anlage UR und ZM in einem solchen Fall ausfüllen muss.


      http://www.existenzgruender.de/Share...e-Adsense.html

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        #4
        AW: Anlage UR und ZM bei Kleinunternehmerregelung

        Na gut. Ich seh es nicht als meine Aufgabe an, Dir Deine steuerlichen Pflichten beizubringen (die Du ja in Deinem ursprünglichen Beitrag kanntest).

        Der Link verweist auf einen Fall mit Anwendung der Kleinunternehmerregelung.

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          #5
          AW: Anlage UR und ZM bei Kleinunternehmerregelung

          Ich nehme doch auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch? Sorry wenn ich hier gerade was missverstehe, aber wo ist denn da der Unterschied zu meinem Fall? Bloß das es andere Unternehmen (Google/Amazon) sind, die letztlich die Nettoprovision aus dem EU-Ausland zahlen.

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            #6
            AW: Anlage UR und ZM bei Kleinunternehmerregelung

            Von der Abgabe einer ZM ist man als Kleinunternehmer aufgrund des § 18a Abs. 4 UStG befreit, von der Beifügung der Anlage UR jedoch nicht!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Anlage UR und ZM bei Kleinunternehmerregelung

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Von der Abgabe einer ZM ist man als Kleinunternehmer aufgrund des § 18a Abs. 4 UStG befreit, von der Beifügung der Anlage UR jedoch nicht!
              Danke für deine Antwort.

              Welche Angaben wären dann in der Anlage UR in diesem Fall zu machen?

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                #8
                AW: Anlage UR und ZM bei Kleinunternehmerregelung

                Zitat von user6556 Beitrag anzeigen
                Ich nehme doch auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch?
                Upps, das hatte ich glatt überlesen. Du hattest aber auch ursprünglich geschrieben:

                Zitat von user6556 Beitrag anzeigen
                die Umsatzsteuer ist von Amazon zu entrichten.
                Dann ist meiner Meinung nach keine Anlage UR und keine ZM abzugeben. Ich finde auch gar keine Zeile in der UR, die passen würde.

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                  #9
                  AW: Anlage UR und ZM bei Kleinunternehmerregelung

                  Damit habe ich mich auf das Reverse-Charge bezogen, aber vielleicht ist das auch einfach unverständlich formuliert.

                  In der Anlage UR finde ich nur einen Posten, der evtl. in Frage kommen könnte und zwar Zeile 58.

                  "Hier sind die übrigen von Ihnen ausgeführten nicht steuerbaren Umsätze einzutragen, deren Leistungsort nicht im Inland liegt und die der Umsatzsteuer unterlägen, wenn sie im Inland ausgeführt worden wären [...]"

                  Aber keine Ahnung ob das wirklich zutrifft. Ich verstehe es so, dass da einfach mein Umsatz eingetragen werden muss. Aber bin mir da sehr unsicher.

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                    #10
                    AW: Anlage UR und ZM bei Kleinunternehmerregelung

                    Zitat von user6556 Beitrag anzeigen
                    die der Umsatzsteuer unterlägen, wenn sie im Inland ausgeführt worden wären
                    Daran scheitert es meiner Meinung nach.

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                      #11
                      AW: Anlage UR und ZM bei Kleinunternehmerregelung

                      Welche Angaben wären dann in der Anlage UR in diesem Fall zu machen?
                      Du trägst diese Umsätze in die Zeile 57 (Kennzahl 721) der Anlage UR ein. Ab dem Jahr 2018 ist das dann die Zeile 115 der Umsatzsteuererklärung.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        AW: Anlage UR und ZM bei Kleinunternehmerregelung

                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Du trägst diese Umsätze in die Zeile 57 (Kennzahl 721) der Anlage UR ein. Ab dem Jahr 2018 ist das dann die Zeile 115 der Umsatzsteuererklärung.
                        Dort wird aber auf § 18b Satz 1 Nr. 2 verwiesen. Das wären Umsätze,

                        Zitat von § 18b
                        für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet

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                          #13
                          AW: Anlage UR und ZM bei Kleinunternehmerregelung

                          Dann ist meiner Meinung nach keine Anlage UR und keine ZM abzugeben. Ich finde auch gar keine Zeile in der UR, die passen würde.
                          Ich habe schon eine passende Zeile gefunden, meine ich jedenfalls:

                          § 18b UStG Gesonderte Erklärung innergemeinschaftlicher Lieferungen und bestimmter sonstiger Leistungen im Besteuerungsverfahren

                          Der Unternehmer im Sinne des § 2 hat für jeden Voranmeldungs- und Besteuerungszeitraum in den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken (§ 18 Abs. 1 bis 4) die Bemessungsgrundlagen folgender Umsätze gesondert zu erklären:
                          1. ...,
                          2. seiner im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen im Sinne des § 3a Absatz 2, für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet,

                          Das trifft doch für Amazon Luxemburg zu oder nicht?
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            AW: Anlage UR und ZM bei Kleinunternehmerregelung

                            Das würde dann ja heißen, dass ich doch eine ZM trotz Kleinunternehmerregelung machen müsste. Fragt sich halt, welches Gesetz hier "höhergestellt" ist.

                            In der Hilfe zu Zeile 57 heißt es,

                            "Über die hier einzutragenden sonstigen Leistungen sind Zusammenfassende Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Für Unternehmer, die von der Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlungen befreit sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen das Kalenderjahr als Meldezeitraum bei der Zusammenfassenden Meldung in Betracht kommen (§ 18a Absatz 9 UStG)"

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                              #15
                              AW: Anlage UR und ZM bei Kleinunternehmerregelung

                              Auch wenn das so in der Hilfe steht, stimmt es nicht! Maßgeblich ist allein die gesetzliche Regelung und nach der bist du als Kleinunternehmer von der Abgabe der ZM befreit.

                              Über solche Fragen zerbrechen sich auch Steuerberater den Kopf:

                              https://www.haufe.de/steuern/steuer-...I11129250.html

                              Die hoffen dann darauf, dass es überall so gehandhabt wird, wie bei meinem Finanzamt. Bei uns muss man als Kleinunternehmer nämlich überhaupt keine Umsatzsteuererklärung einreichen.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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