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Anlage UR und ZM bei Kleinunternehmerregelung

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    #16
    AW: Anlage UR und ZM bei Kleinunternehmerregelung

    Ich frage einfach mal beim FA nach, ob ich die Umsatzsteuererklärung machen muss oder nicht. Wir reden hier eh nur von Kleckerbeträgen weit unter 1000€. Der Verwaltungsaufwand steht eigentlich in keinem Verhältnis zum "Gewinn".
    Zuletzt geändert von user6556; 09.04.2018, 20:54.

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      #17
      AW: Anlage UR und ZM bei Kleinunternehmerregelung

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      2. seiner im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen im Sinne des § 3a Absatz 2, für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet,

      Das trifft doch für Amazon Luxemburg zu oder nicht?
      Ich denke der 13b greift überhaupt nicht, wenn der Leistungserbringer Kleinunternehmer ist. Belegen kann ichs leider auch nicht, hab schon die ganze Zeit gesucht. Bei 13b-Leistungen innerhalb Deutschlands ist das eindeutig geregelt. Und beim innergemeinschaftlichen Erwerb bezüglich des ausländischen Lieferers auch.

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        #18
        AW: Anlage UR und ZM bei Kleinunternehmerregelung

        Das Umsatzsteuerrecht ist inzwischen so kompliziert geworden, dass man nicht darauf vertrauen sollte, dass die Regelungen in sich absolut homogen sind!

        Der von mir bereits weiter oben verlinkte Kommentar zu § 18b UStG (Rz. 22 und Rz. 25) bestätigt das meines Erachtens auch:

        https://www.haufe.de/steuern/steuer-...I11129250.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          AW: Anlage UR und ZM bei Kleinunternehmerregelung

          Ich habe hier noch was zu dem Thema gefunden. Die Aussage finde ich allerdings widersprüchlich. Im ersten Absatz sagt er A, und weiter unten B.

          http://www.existenzgruender.de/Share...ch-machen.html

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            #20
            AW: Anlage UR und ZM bei Kleinunternehmerregelung

            Nicht alles, was so veröffentlicht wird, stimmt auch wirklich! Ich kann Gesetze aufgrund meiner Vorbildung ziemlich gut lesen und interpretieren.

            Grundsätzlich gilt das, was der Wortlaut einer Vorschrift hergibt, besonders im Steuerrecht ist das auch richtig und wichtig. Ob die Regeln immer alle sinnvoll sind, ist ein anderes Thema.

            Steuerliche Auswirkungen hat diese Meldepflicht für dich ohnehin nicht!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #21
              AW: Anlage UR und ZM bei Kleinunternehmerregelung

              Bei meiner letzten Steuererklärung habe ich einfach nur eine EÜR gemacht, allerdings hatte ich da noch kein Gewerbe angemeldet - aber die gleichen Einnahmen. Das wurde anstandslos angenommen.

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                #22
                AW: Anlage UR und ZM bei Kleinunternehmerregelung

                Zitat von user6556 Beitrag anzeigen
                Bei meiner letzten Steuererklärung habe ich einfach nur eine EÜR gemacht, allerdings hatte ich da noch kein Gewerbe angemeldet - aber die gleichen Einnahmen. Das wurde anstandslos angenommen.
                Und was soll ich jetzt dazu sagen? Glück gehabt oder was sonst? Kläre doch einfach mit deinem Finanzamt, was die wirklich an Erklärungen haben wollen! Es gibt immer noch das Telefon.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #23
                  AW: Anlage UR und ZM bei Kleinunternehmerregelung

                  Ich habe heute beim Finanzamt angerufen und nachgefragt, ob ich als Kleinunternehmer auch eine Umsatzsteuererklärung abgeben muss.

                  Der Finanzbeamte sagte mir, dass ich keine als Kleinunternehmer abgeben brauch. Er hat dann noch im System nachgeschaut, was bei mir eingetragen ist. Er meinte, "ich stehe nur zur Überwachung im System" (was auch immer das jetzt konkret heißt). Allerdings hat er gesagt, dass man eine abgeben muss, sobald man einmal eine abgegeben hat.

                  Vielen Dank für eure Hilfe und den konkreten Tipp, dort einfach mal anzurufen. Auf die Idee wäre ich nicht gekommen, da man überall liest, dass jeder Unternehmer eine abgeben muss.

                  Jetzt bin ich erleichtert .

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                    #24
                    AW: Anlage UR und ZM bei Kleinunternehmerregelung

                    Mir ist gerade folgendes aufgefallen, was mich nun doch wieder verwirrt.
                    Vergangenes Jahr hatte ich mal Werbung für einen sehr geringen Betrag auf Facebook (Sitz Irland) gebucht. Diese wurde seitens Facebook mit 0% VAT mir in Rechnung gestellt. Wenn man es streng sieht, müsste ich doch theoretisch hierfür die deutsche Vorsteuer an das FA abführen. Wenn ich mich nicht täusche, handelt es sich hierbei um eine sonstige Leistung. Ob ich hierfür auch eine ZM hätte abgeben müssen, weiß ich allerdings nicht. Und das ganze, obwohl mein FA nicht mal eine Umsatzsteuererklärung von Kleinunternehmern will...

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                      #25
                      AW: Anlage UR und ZM bei Kleinunternehmerregelung

                      Steht denn auf der Rechnung drauf, dass Du die Steuer schuldest?

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                        #26
                        AW: Anlage UR und ZM bei Kleinunternehmerregelung

                        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                        Steht denn auf der Rechnung drauf, dass Du die Steuer schuldest?
                        Auf der Rechnung steht der Betrag und drunter steht VAT Rate: 0% und folgender Englischer Satz:

                        "Customer to account for any VAT arising on this supply in accordance with Article 196, Council Directive 2006/112/EC"

                        Also das der Kunde die Mehrwertsteuer tragen muss, sofern ich das richtig verstehe.

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                          #27
                          AW: Anlage UR und ZM bei Kleinunternehmerregelung

                          Dann ist ja alles klar

                          Du erklärst den Betrag in Deiner Anlage UR, und Facebook muss Dich in seiner ZM angeben.

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                            #28
                            AW: Anlage UR und ZM bei Kleinunternehmerregelung

                            In welcher Zeile wäre das in der Anlage UR denn einzutragen und wird dann die deutsche oder die irische Vorsteuer angesetzt?

                            Die Anlage UR ist ja so aufgebaut, dass immer ein Feld die Bemessungsgrundlage darstellt und das andere die Steuer. Bei sagen wir mal einer 10€ Rechnung von Facebook, müsste ich also bei Bemessungsgrundlage 10€ reinschreiben und in das zweite Steuerfeld dann 1,9€ (bei deutscher Mwst.). Sehe ich das richtig?

                            Sorry für die Fragen, aber ich will einfach nichts falsch machen.

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                              #29
                              AW: Anlage UR und ZM bei Kleinunternehmerregelung

                              Welche Software verwendest Du eigentlich? Die Fälle mit Leistungsempfänger als Steuerschuldner gehören in den Abschnitt Leistungsempfänger als Steuerschuldner.

                              Irische Umsatzsteuer wird von den deutschen Finanzbehörden nicht erhoben. Und Vorsteuer darfst Du gar keine eintragen.

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                                #30
                                AW: Anlage UR und ZM bei Kleinunternehmerregelung

                                Ich verwende ElsterFormular 19.3 für den "Gewerbeteil" und Bild Steuer 2017 für die Einkommensteuererklärung. Ich bin zwar kein Freund von Bild, aber das Steuerprogramm finde ich für den privaten Gebrauch nicht schlecht. Ich denke mal, dass es kein Problem darstellen dürfte, wenn man zwei unterschiedliche Programme verwendet. Natürlich wird in der Einkommensteuererklärung der Gewinn aus einem Gewerbebetrieb angegeben.

                                Ich würde mal tippen, dass die Facebook Werbung unter Feld 22 "Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet anssäsigen Unternehmers (§13b Abs. 1 UStG)" aufzuführen ist. Und dann nur dort die Kosten (so wie auf der Rechnung mit 0% VAT) in der Bemessungsgrundlage angeben, im zweiten "Steuerfeld" nichts eintragen.
                                Zuletzt geändert von user6556; 16.04.2018, 19:49.

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