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Anlage UR und ZM bei Kleinunternehmerregelung

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    #31
    AW: Anlage UR und ZM bei Kleinunternehmerregelung

    Zitat von user6556 Beitrag anzeigen
    Ich denke mal, dass es kein Problem darstellen dürfte, wenn man zwei unterschiedliche Programme verwendet
    Da bin ich ganz Deiner Meinung

    Zitat von user6556 Beitrag anzeigen
    Ich würde mal tippen, dass die Facebook Werbung unter Feld 22 "Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet anssäsigen Unternehmers (§13b Abs. 1 UStG)" aufzuführen ist
    Zeile 22, Feld 846. In Feld 847 musst Du natürlich die Steuer eintragen, das werden 19 % sein.

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      #32
      AW: Anlage UR und ZM bei Kleinunternehmerregelung

      Ok danke,

      das würde aber dennoch heißen, dass ich eine Umsatzsteuervoranmeldung in dem Zeitraum der Facebook Werbung hätte abgeben müssen (Sofern ich die Hilfe von ElsterFormular zu dem Feld richtig verstehe). Wir reden hier zwar nur von ~3€ Vorsteuer aber dennoch, bereitet mir das etwas Sorgen...

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        #33
        AW: Anlage UR und ZM bei Kleinunternehmerregelung

        Ja, das ist von Voranmeldungszeitraum die Rede. Ist vielleicht etwas unpassend, wenn Du sowieso keine Voranmeldungen abgeben musst.

        Zitat von user6556 Beitrag anzeigen
        Wir reden hier zwar nur von ~3€ Vorsteuer
        Nein, als Kleinunternehmer redet man nicht von Vorsteuer

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          #34
          AW: Anlage UR und ZM bei Kleinunternehmerregelung

          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Ja, das ist von Voranmeldungszeitraum die Rede. Ist vielleicht etwas unpassend, wenn Du sowieso keine Voranmeldungen abgeben musst.
          Ich habe durchaus einen Brief mit dem Beantragen meiner Umsatzsteuer Identifikationsnummer bekommen, indem steht:

          "Voranmeldungen sind nur für die Voranmeldungszeiträume zu übermitteln, in denen die Steuer für innergemeinschaftliche Erwerbe zu erklären ist."

          Ist halt nur die Frage, ob dass auch wirklich ein innergemeinschaftlicher Erwerb ist, es handelt sich ja um eine sonstige Leistung. Aber ich denke und hoffe auch, dass mir mein FA wegen so einem Kleinstbetrag nicht den Kopf abreißen wird.

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            #35
            AW: Anlage UR und ZM bei Kleinunternehmerregelung

            Ich geh davon aus dass Du Voranmeldungen auch in diesem Fall nur machen müsstest, wenn die Steuer im Vorjahr mehr als 1.000 € betragen hätte.

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              #36
              AW: Anlage UR und ZM bei Kleinunternehmerregelung

              Das Gewerbe habe ich erst letztes Jahr 2017 angemeldet. 2016 hatte ich zwar schon minimale Einnahmen, aber noch kein Gewerbe angemeldet. Steuern musste ich noch nie zahlen, da ich nach wie vor noch weit unter der Grenze bin. Deswegen verstehe ich auch nicht, warum ich laut dem Brief dann eine vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung bei innergemeinschaftlichen Erwerben machen muss.

              Es ist auch interessant, dass in Zeile 22 in der Anlage UR volle Euro einzutragen sind und hinten im Steuerfeld, keine vollen Euro. Nimmt man dann den abgerundeten Eurobetrag für die 19% Steuer oder den tatsächlichen Betrag?
              Zuletzt geändert von user6556; 16.04.2018, 21:42.

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                #37
                AW: Anlage UR und ZM bei Kleinunternehmerregelung

                Die BMG für die Steuer ist immer der auf volle Euro abgerundete Nettoumsatz des Anmeldungszeitraums.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #38
                  AW: Anlage UR und ZM bei Kleinunternehmerregelung

                  In einem Merkblatt zur Besteuerung von Kleinunternehmern vom Finanzamt Bayern steht bei Innergemeinschaftliche sonstige Leistungen:

                  "Bezieht der Kleinunternehmer aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat sonstige Leistungen im Sinne des § 3a Abs.2 UStG, unterliegt er in Deutschland der Umsatzsteuer
                  und hat Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben. Ein Vorsteuerabzug ist nicht möglich. Der Kleinunternehmer
                  hat jedoch die deutsche Umsatzsteuer an das Finanzamt zu entrichten."

                  https://www.finanzamt.bayern.de/Wuer...ternehmern.pdf


                  Also hätten ja doch für diese eine Rechnung eine Voranmeldung gemacht werden müssen. Von der 1000€ Grenze ist da nichts zu lesen.

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                    #39
                    AW: Anlage UR und ZM bei Kleinunternehmerregelung

                    Hallo user6556,

                    der kürzeste Weg für dich ist doch frag dein Finanzamt -> die müssen deinen Fall veranlagen und wegen drei Euro bist du noch kein Ulli .....

                    Tschüß

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                      #40
                      AW: Anlage UR und ZM bei Kleinunternehmerregelung

                      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                      ... frag dein Finanzamt ...
                      Ich habe heute bei meinem FA angerufen und weiß nun noch weniger als zuvor. Der erste Mitarbeiter sagte mir, dass ich keine Steuer abführen muss, da es sich um eine sonstige Leistung handelt und dass es da eine Ausnahmeregelung des 13b Paragraphen gäbe. Die Steuer müsse laut ihm nur bei innergemeinschaftlichen Erwerben abgeführt werden, nicht bei sonstigen Leistungen. Er meinte aber, dass er mich noch mit einem zweiten Mitarbeiter verbindet, um das auch wirklich zu bestätigen. Der zweite MA sagte mir, dass ich hierfür eine Voranmeldung hätte abgeben müssen, weil ich ein "US-Signal" habe. Dementsprechend muss dann auch die Steuer abgeführt werden.
                      Zuletzt geändert von user6556; 17.04.2018, 12:25.

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                        #41
                        AW: Anlage UR und ZM bei Kleinunternehmerregelung

                        Zitat von user6556 Beitrag anzeigen
                        Ich habe heute bei meinem FA angerufen und weiß nun noch weniger als zuvor. Der erste Mitarbeiter sagte mir, dass ich keine Steuer abführen muss, da es sich um eine sonstige Leistung handelt und dass es da eine Ausnahmeregelung des 13b Paragraphen gäbe. Die Steuer müsse laut ihm nur bei innergemeinschaftlichen Erwerben abgeführt werden, nicht bei sonstigen Leistungen. Er meinte aber, dass er mich noch mit einem zweiten Mitarbeiter verbindet, um das auch wirklich zu bestätigen. Der zweite MA sagte mir, dass ich hierfür eine Voranmeldung hätte abgeben müssen, weil ich ein "US-Signal" habe. Dementsprechend muss dann auch die Steuer abgeführt werden.
                        Hallo,

                        so ist das in unserem Steuersystem.
                        Keiner weiß was

                        Gruß FIGUL
                        Gruß FIGUL

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                          #42
                          AW: Anlage UR und ZM bei Kleinunternehmerregelung

                          Der zweite MA sagte mir, dass ich hierfür eine Voranmeldung hätte abgeben müssen, weil ich ein "US-Signal" habe
                          Das wäre nun wirklich ein Totschlagargument! Das Finanzamt setzt ein Umsatzsteuersignal und deshalb muss ich Umsatzsteuer zahlen.

                          Allerdings finde ich keine Ausnahme beim § 13b UStG, was den Bezug sonstiger Leistungen aus der EU durch Kleinunternehmer angeht, es sei denn, das leistende Unternehmen wäre selbst Kleinunternehmer.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #43
                            AW: Anlage UR und ZM bei Kleinunternehmerregelung

                            Hallo,

                            das US-Signal ist ein Umsatzsteuersignal für Sondertatbestände, u.a. für Kleinunternehmer, die innergemeinschaftliche Lieferungen tätigen und für Fälle der sonstigen Leistung, wo ich auch keinen Ausnahmetatbestand beim § 13b entdecken kann.

                            Tschüß

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                              #44
                              AW: Anlage UR und ZM bei Kleinunternehmerregelung

                              Eine Steuererklärung muss in diesem Fall abgegeben werden weil eine USt-ID vorhanden ist. Die ist nur gültig solange man mit USt beim Finanzamt geführt wird. Damit könnte man innergemeinschaftliche Erwerbe tätigen und müsste diese entsprechend anmelden und versteuern (als Kleinunternehmer dann ohne Vorsteuerabzug). Daher muss man in diesem Fall auch als Kleinunternehmer ein USt-Erklärung abgeben. Damit man eine eindeutige Aussage trifft ob man Erwerbe hatte oder nicht.
                              Die Voranmeldung muss man nur abgeben wenn man Erwerbe hatte, die Jahreserklärung immer.
                              Zuletzt geändert von Sirius; 17.04.2018, 14:42.

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                                #45
                                AW: Anlage UR und ZM bei Kleinunternehmerregelung

                                Also, wenn wir hier von einem deutschen Kleinunternehmer sprechen, der Leistungen BEZIEHT, dann haben wir hier in der BRD eine Versteuerung nach §13b UStG.

                                1.) Weil eine Dienstleistung EMPFANGEN wird, muss keine ZM abgegeben werden. Ein Kleinunternehmer muss aber auch als "Verkäufer" keine ZM machen. Siehe §18a Abs. 4 UStG. Zur Erklärung: Das Ganze System funktioniert nur über "Verkaufsdaten". Einkäufe gehören niemals in eine ZM. Weder innergem. Erwerbe (Wareneinkauf), noch der BEZUG von Dienstleistungen (sonstige Leistungen). Ein ZM muss aber nur jemand machen, der der Regelbesteurung unterliegt. Ein Kleinunternehmer so oder so NICHT.

                                2.) Wenn dein Amt alles richtig eingegeben hat, dann hast du wirklich ein "US-Signal". Die Abkürzung steht für "Umsatzsteuer Sondertatbestände". Und ja: Das ist auch wirklich etwas besonderes. ^^ Denn dieses "Signal" stellt sicher, dass du zwar solche Vorgänge versteuern kannst (und musst), aber niemals Vorsteuern ziehen kannst. Sprichst du auch nur eine Kennzahl für Vorsteuern an, wird die EDV deines Finanzamts das im Wege der Bearbeitung deiner USt-Voranmeldung oder USt-(Jahres)Erklärung streichen.

                                3.) Jemand mit US-Signal (also ein Kleinunternehmer mit USt-Identifikationsnummer) muss nur dann eine USt-Voranmeldung abgeben, wenn er solche Vorgänge aus dem EU-Ausland zu versteuern hat. Sind solche Umsätze nicht an ihn erbracht worden, braucht er auch keine Voranmeldung machen (Sonderregelung des § 18 Abs 4a UStG). Nullmeldungen sind also nicht erforderlich. Wirklich nicht.

                                In der USt-(Jahres)Erklärung gehört der Wert zur Kennzahl 846 in der Anlage UR (wie bereits erwähnt: ab 2018 gibt des die Anlage UR nicht mehr, sie wird Teil des Hauptvordrucks). Rechts daneben die Steuer. Vorsteuer wird, wie bereits erwähnt, nicht gezogen. In der USt-Voranmeldung ist es die Kennzahl 46.

                                Nur zur Info: "Sinngemäß" wird so auch bei Wareneinkäufen im EU-Ausland verfahren. Da auch ein Kleinunternehmer noch immer ein Unternehmer ist (§2 UStG) leigt das Besteuerungsrecht im Empfängerland (B2B-Prinzip).
                                Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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