Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Lohnsteuerklasse 6 (Grenzsteuersatz, Rückerstattung)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • De_Morgan
    antwortet
    AW: Lohnsteuerklasse 6 (Grenzsteuersatz, Rückerstattung)

    Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
    Fast. Die Summe beider Arbeitsverhältnisse wird in der Steuererklärung nicht nach Steuerklasse I besteuert, sondern nach der Grundtabelle. Davon wird die einbehaltene Lohnsteuer aus beiden Steuerklassen abgezogen.

    Steuerklassen sind nur für den Abzug unterm Jahr interessant.

    Wenn du wirklich mathematisch am Steuertarif interessiert bist, siehe § 32a EStG.

    Vielen Dank.
    So in etwa hatte ich das auch verstanden.
    Heißt das, dass das zu versteuernde Einkommen, bei jedem gleich versteuert wird nach § 32a EStG.
    Der Unterschied der Lohnsteuerklassen ist durch die Freibeträge und Splitting schon abgegolten?

    Wieso machen dann alle so ein Tamtam über Steuerklasse VI, wenn es keinen Unterschied macht ob ich nun 50k bei einem oder 25k bei zwei Jobs verdiene?

    Einen Kommentar schreiben:


  • Kloebi
    antwortet
    AW: Lohnsteuerklasse 6 (Grenzsteuersatz, Rückerstattung)

    Fast. Die Summe beider Arbeitsverhältnisse wird in der Steuererklärung nicht nach Steuerklasse I besteuert, sondern nach der Grundtabelle. Davon wird die einbehaltene Lohnsteuer aus beiden Steuerklassen abgezogen.

    Steuerklassen sind nur für den Abzug unterm Jahr interessant.

    Wenn du wirklich mathematisch am Steuertarif interessiert bist, siehe § 32a EStG.

    Einen Kommentar schreiben:


  • De_Morgan
    hat ein Thema erstellt Lohnsteuerklasse 6 (Grenzsteuersatz, Rückerstattung).

    Lohnsteuerklasse 6 (Grenzsteuersatz, Rückerstattung)

    Liebes Forum,

    habe einen Frage zur Lohnsteuerklasse 6.
    Wie wird genau der Grenzsteuersatz bestimmt, bzw. wie sind die Zonen eingeteilt? Dadurch kann man ja die Durchschnittssteuersätze berechnen. Finde nichts über den Startgrenzsteuersatz und dessen Entwicklung (er startet ja nicht bei 0).

    Angenommen ich habe zwei Jobs (I und VI). Wenn ich nun eine Steuererklärung mache, dann wir im Endeffekt doch einfach der Lohn von beiden Jobs zusammengerechnet, dort alle Freibeträge etc. abgezogen und dann auf den zu versteuernden Betrag nach Lohnsteuerklasse I die 'Steuer berechnet.
    Die Steuerklasse 6 hat also nur das Ziel, das nicht allzu wenig Steuern pro Monat abgerechnet werden, da der Grenzsteuersatz defenitiv höher als null sein wird.

    Sehe ich das richtig?
Lädt...
X