Zitat von Kloebi
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Vielen Dank.
So in etwa hatte ich das auch verstanden.
Heißt das, dass das zu versteuernde Einkommen, bei jedem gleich versteuert wird nach § 32a EStG.
Der Unterschied der Lohnsteuerklassen ist durch die Freibeträge und Splitting schon abgegolten?
Wieso machen dann alle so ein Tamtam über Steuerklasse VI, wenn es keinen Unterschied macht ob ich nun 50k bei einem oder 25k bei zwei Jobs verdiene?
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