AW: Lohnsteuerklasse 6 (Grenzsteuersatz, Rückerstattung)
Aus allem Vorstehenden habe ich den Eindruck gewonnen, dass der TE davon ausgeht, jede Lohnsteuerklasse beginne von einem anderen Sockelbetrag, den er Grenzsteuersatz nennt. Das ist so nicht richtig.
Für die Berechnung der Lohnsteuer werden bestimmte Beträge von den Einnahmen abgezogen. Die Abzüge bestimmen sich nach § 38b EStG.
Sie lassen sich tabellarisch wie folgt darstellen (Freibeträge 2016):
Steuerklasse I II III IV V VI
Grundfreibetrag 8652 8652v 17304 8652 nein nein
Arbeitnehmerpauschbetrag 1000 1000 1000 1000 1000 nein
Sonderausgabenpauschbetrag 36 36 36 36 36 nein
Vorsorgepauschale ja* ja*ja* ja* nein nein
Alleinerziehendenentlastung nein 1908 nein nein nein nein
Kinderfreibetrag je Kind 7248 7248 7248 3624 nein nein
Für die Einkommensteuer-Veranlagung werden diese vorläufigen Beträge durch effektive ersetzt.
Siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Lohnsteuerklasse
Gruß
Bolletax
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Lohnsteuerklasse 6 (Grenzsteuersatz, Rückerstattung)
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AW: Lohnsteuerklasse 6 (Grenzsteuersatz, Rückerstattung)
Hallo,
Zitat: Deswegen ist es nicht unwahrscheinlich, dass der Abzug der Lohnsteuer tatsächlich nicht ausreichend ist und sich eine Nachzahlung ergibt.
Das ist 99,99% wahrscheinlich. (bei einem Fulltime-Hauptjob)
Das restliche 0,01% ist vernachlässigbar :-)
Gruß FIGUL
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AW: Lohnsteuerklasse 6 (Grenzsteuersatz, Rückerstattung)
Zitat von De_Morgan Beitrag anzeigenAber ich finde dort nicht wie der Arbeitgeber des Lohnsteuer VI Jobs seine Zahlen bemisst.
Er weiß ja nicht wie viel man durch den ersten Job verdient, also weiß er auch nicht bei welchem Betrag er anfangen soll.
Wie viel der AN bei seinem Haupt AG bekommt, ist schnurz. Deswegen ist es nicht unwahrscheinlich, dass der Abzug der Lohnsteuer tatsächlich nicht ausreichend ist und sich eine Nachzahlung ergibt.
Der anfängliche Grenzsteuersatz in Klasse 6 ist 14%.
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Zitat von De_Morgan Beitrag anzeigenAber ich finde dort nicht wie der Arbeitgeber des Lohnsteuer VI Jobs seine Zahlen bemisst.
Heute kann man die Lohnsteuer mit jedem Brutto-Netto-Rechner im Internet berechnen.
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AW: Lohnsteuerklasse 6 (Grenzsteuersatz, Rückerstattung)
Zitat von holzgoe Beitrag anzeigenHallo De_Morgan,
mal so ein Beispiel aus der Praxis mein Sohn trägt Wochenzeitschriften im Ort aus, hat das mal für zwei verschiedene Arbeitgeber gemacht -> Folge mit Steuerklasse I 32,-Euro monatlich brutto=netto, in Steuerklasse VI 32,-Euro brutto und 26,- Euro netto.
Tschüß
Aber der Grenzsteuersatz kann ja jegliche Form haben. Oder ist der hier konstant gewesen?
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AW: Lohnsteuerklasse 6 (Grenzsteuersatz, Rückerstattung)
Hallo De_Morgan,
mal so ein Beispiel aus der Praxis mein Sohn trägt Wochenzeitschriften im Ort aus, hat das mal für zwei verschiedene Arbeitgeber gemacht -> Folge mit Steuerklasse I 32,-Euro monatlich brutto=netto, in Steuerklasse VI 32,-Euro brutto und 26,- Euro netto.
Tschüß
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AW: Lohnsteuerklasse 6 (Grenzsteuersatz, Rückerstattung)
Zitat von FIGUL Beitrag anzeigenHallo,
kennst du Internet?
Da findest du zum Beispiel: http://www.fbmn.h-da.de/~pfeifer/Ein...teuertarif.pdf
Bitte komplett lesen.
Alle Formeln- viel Spaß
Die Werte kommen natürlich von dir= zvE
Gruß FIGUL
Aber ich finde dort nicht wie der Arbeitgeber des Lohnsteuer VI Jobs seine Zahlen bemisst.
Er weiß ja nicht wie viel man durch den ersten Job verdient, also weiß er auch nicht bei welchem Betrag er anfangen soll.
Der Freibetrag fällt ja bspw. weg, dass hießt er Grenzsteuersatz ist am Anfang (nicht wie bei allen anderen Klassen) 0%.
Internet kenne ich, btw.
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gib mal Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug bei einer Suchmaschine deiner Wahl ein, da wirst du beim BMF fündig,.
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AW: Lohnsteuerklasse 6 (Grenzsteuersatz, Rückerstattung)
Zitat von De_Morgan Beitrag anzeigenDanke.
Leider konnte ich nur Rechner finden, die erst einmal einen Freibetrag haben. Lohnsteuerklasse VI geht es ja direkt los.
Mich interessiert woher da die Werte kommen.
Leider bin ich an den mathematischen Formeln interessiert und nicht an einem Rechner, wo ich nicht weiß wo die Zahlen her kommen.
kennst du Internet?
Da findest du zum Beispiel: http://www.fbmn.h-da.de/~pfeifer/Ein...teuertarif.pdf
Bitte komplett lesen.
Alle Formeln- viel Spaß
Die Werte kommen natürlich von dir= zvE
Gruß FIGUL
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Zitat von FIGUL Beitrag anzeigenHallo,
die Einkommen werden addiert.
Einen Grenzsteuerrechner findest du im Internet
Der Grenzsteuersatz startet mit 14% (Eingangssteuersatz)
Gruß FIGUL
Leider konnte ich nur Rechner finden, die erst einmal einen Freibetrag haben. Lohnsteuerklasse VI geht es ja direkt los.
Mich interessiert woher da die Werte kommen.
Leider bin ich an den mathematischen Formeln interessiert und nicht an einem Rechner, wo ich nicht weiß wo die Zahlen her kommen.
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AW: Lohnsteuerklasse 6 (Grenzsteuersatz, Rückerstattung)
Zitat von De_Morgan Beitrag anzeigenEine weitere Frage zum Thema stellt sich nun mir.
Wie wird der Grenzsteuersatz ermitteln bei Lohnsteuerklasse VI? Mit welchem Wert startet er? Kann sich das der Arbeitgeber/Arbeitnehmer aussuchen?
die Einkommen werden addiert.
Einen Grenzsteuerrechner findest du im Internet
Der Grenzsteuersatz startet mit 14% (Eingangssteuersatz)
Gruß FIGUL
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Zitat von De_Morgan Beitrag anzeigenEine weitere Frage zum Thema stellt sich nun mir.
Wie wird der Grenzsteuersatz ermitteln bei Lohnsteuerklasse VI? Mit welchem Wert startet er? Kann sich das der Arbeitgeber/Arbeitnehmer aussuchen?
Lohnsteuerklasse VI wendet der Arbeitgeber nur an, wenn er nicht Hauptarbeitgeber ist,wenn es mehrere Arbeitsverhältnisse gibt. Insofern hat er da kein Wahlrecht. Und der Arbeitnehmer weiß doch auch er kann nur ein Hauptarbeitsverhältnis in der Steuerklasse I oder IV haben, jeder andere Job (wenn nicht pauschaler Minijob) wird in der Steuerklasse VI versteuert, da gibt es keine Freibeträge.
Tschüß
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Eine weitere Frage zum Thema stellt sich nun mir.
Wie wird der Grenzsteuersatz ermitteln bei Lohnsteuerklasse VI? Mit welchem Wert startet er? Kann sich das der Arbeitgeber/Arbeitnehmer aussuchen?
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AW: Lohnsteuerklasse 6 (Grenzsteuersatz, Rückerstattung)
Vielen Dank.
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AW: Lohnsteuerklasse 6 (Grenzsteuersatz, Rückerstattung)
Am Jahresende macht es auf jeden Fall keinen Unterschied.
Beim monatlichen Abzug kann es Unterschiede geben. Auch die für die Lohnsteuerklassen gibt es diverse Rechner im Internet.
Hier ein Link zum BMF und Bayern.
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