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Lohnsteuerklasse 6 (Grenzsteuersatz, Rückerstattung)

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  • Bolletax
    antwortet
    AW: Lohnsteuerklasse 6 (Grenzsteuersatz, Rückerstattung)

    Aus allem Vorstehenden habe ich den Eindruck gewonnen, dass der TE davon ausgeht, jede Lohnsteuerklasse beginne von einem anderen Sockelbetrag, den er Grenzsteuersatz nennt. Das ist so nicht richtig.
    Für die Berechnung der Lohnsteuer werden bestimmte Beträge von den Einnahmen abgezogen. Die Abzüge bestimmen sich nach § 38b EStG.
    Sie lassen sich tabellarisch wie folgt darstellen (Freibeträge 2016):

    Steuerklasse I II III IV V VI
    Grundfreibetrag 8652 8652v 17304 8652 nein nein
    Arbeitnehmerpauschbetrag 1000 1000 1000 1000 1000 nein
    Sonderausgabenpauschbetrag 36 36 36 36 36 nein
    Vorsorgepauschale ja* ja*ja* ja* nein nein
    Alleinerziehendenentlastung nein 1908 nein nein nein nein
    Kinderfreibetrag je Kind 7248 7248 7248 3624 nein nein

    Für die Einkommensteuer-Veranlagung werden diese vorläufigen Beträge durch effektive ersetzt.

    Siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Lohnsteuerklasse
    Gruß
    Bolletax
    Zuletzt geändert von Bolletax; 18.04.2018, 18:09.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Lohnsteuerklasse 6 (Grenzsteuersatz, Rückerstattung)

    Hallo,

    Zitat: Deswegen ist es nicht unwahrscheinlich, dass der Abzug der Lohnsteuer tatsächlich nicht ausreichend ist und sich eine Nachzahlung ergibt.

    Das ist 99,99% wahrscheinlich. (bei einem Fulltime-Hauptjob)
    Das restliche 0,01% ist vernachlässigbar :-)

    Gruß FIGUL

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  • multi
    antwortet
    AW: Lohnsteuerklasse 6 (Grenzsteuersatz, Rückerstattung)

    Zitat von De_Morgan Beitrag anzeigen
    Aber ich finde dort nicht wie der Arbeitgeber des Lohnsteuer VI Jobs seine Zahlen bemisst.
    Er weiß ja nicht wie viel man durch den ersten Job verdient, also weiß er auch nicht bei welchem Betrag er anfangen soll.
    Der AG nimmt den Wert, den Paragraph 39b EStG ihm vorgibt. Für die Praxis werden für die Implementierung des Rechenalgorithmus die von kloebi erwähnten Ablaufpläne verwendet, die auch Tabellen mit Prüfwerten enthalten.

    Wie viel der AN bei seinem Haupt AG bekommt, ist schnurz. Deswegen ist es nicht unwahrscheinlich, dass der Abzug der Lohnsteuer tatsächlich nicht ausreichend ist und sich eine Nachzahlung ergibt.

    Der anfängliche Grenzsteuersatz in Klasse 6 ist 14%.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Lohnsteuerklasse 6 (Grenzsteuersatz, Rückerstattung)

    Zitat von De_Morgan Beitrag anzeigen
    Aber ich finde dort nicht wie der Arbeitgeber des Lohnsteuer VI Jobs seine Zahlen bemisst.
    Ich hab mich bis jetzt nicht in diesen Thread eingemischt, weil ich ehrlich gesagt nicht ganz verstanden hab, was Du überhaupt wissen willst. Aber für den Lohnsteuerabzug gibt es feste Vorgaben. Früher hatten die Arbeitgeber dicke Bücher mit Tabellen, in denen abzulesen war, wieviel Lohnsteuer bei einem bestimmten Lohn unter Berücksichtigung der Steuerklasse einzubehalten ist.

    Heute kann man die Lohnsteuer mit jedem Brutto-Netto-Rechner im Internet berechnen.

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  • De_Morgan
    antwortet
    AW: Lohnsteuerklasse 6 (Grenzsteuersatz, Rückerstattung)

    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
    Hallo De_Morgan,

    mal so ein Beispiel aus der Praxis mein Sohn trägt Wochenzeitschriften im Ort aus, hat das mal für zwei verschiedene Arbeitgeber gemacht -> Folge mit Steuerklasse I 32,-Euro monatlich brutto=netto, in Steuerklasse VI 32,-Euro brutto und 26,- Euro netto.

    Tschüß
    Also ein Durchschnittssteuersatz von von 18,75 %.
    Aber der Grenzsteuersatz kann ja jegliche Form haben. Oder ist der hier konstant gewesen?

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Lohnsteuerklasse 6 (Grenzsteuersatz, Rückerstattung)

    Hallo De_Morgan,

    mal so ein Beispiel aus der Praxis mein Sohn trägt Wochenzeitschriften im Ort aus, hat das mal für zwei verschiedene Arbeitgeber gemacht -> Folge mit Steuerklasse I 32,-Euro monatlich brutto=netto, in Steuerklasse VI 32,-Euro brutto und 26,- Euro netto.

    Tschüß

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  • De_Morgan
    antwortet
    AW: Lohnsteuerklasse 6 (Grenzsteuersatz, Rückerstattung)

    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    Hallo,

    kennst du Internet?
    Da findest du zum Beispiel: http://www.fbmn.h-da.de/~pfeifer/Ein...teuertarif.pdf
    Bitte komplett lesen.
    Alle Formeln- viel Spaß
    Die Werte kommen natürlich von dir= zvE

    Gruß FIGUL
    Danke.
    Aber ich finde dort nicht wie der Arbeitgeber des Lohnsteuer VI Jobs seine Zahlen bemisst.
    Er weiß ja nicht wie viel man durch den ersten Job verdient, also weiß er auch nicht bei welchem Betrag er anfangen soll.
    Der Freibetrag fällt ja bspw. weg, dass hießt er Grenzsteuersatz ist am Anfang (nicht wie bei allen anderen Klassen) 0%.

    Internet kenne ich, btw.

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Lohnsteuerklasse 6 (Grenzsteuersatz, Rückerstattung)

    gib mal Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug bei einer Suchmaschine deiner Wahl ein, da wirst du beim BMF fündig,.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Lohnsteuerklasse 6 (Grenzsteuersatz, Rückerstattung)

    Zitat von De_Morgan Beitrag anzeigen
    Danke.
    Leider konnte ich nur Rechner finden, die erst einmal einen Freibetrag haben. Lohnsteuerklasse VI geht es ja direkt los.
    Mich interessiert woher da die Werte kommen.
    Leider bin ich an den mathematischen Formeln interessiert und nicht an einem Rechner, wo ich nicht weiß wo die Zahlen her kommen.
    Hallo,

    kennst du Internet?
    Da findest du zum Beispiel: http://www.fbmn.h-da.de/~pfeifer/Ein...teuertarif.pdf
    Bitte komplett lesen.
    Alle Formeln- viel Spaß
    Die Werte kommen natürlich von dir= zvE

    Gruß FIGUL

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  • De_Morgan
    antwortet
    AW: Lohnsteuerklasse 6 (Grenzsteuersatz, Rückerstattung)

    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    Hallo,

    die Einkommen werden addiert.
    Einen Grenzsteuerrechner findest du im Internet
    Der Grenzsteuersatz startet mit 14% (Eingangssteuersatz)

    Gruß FIGUL
    Danke.
    Leider konnte ich nur Rechner finden, die erst einmal einen Freibetrag haben. Lohnsteuerklasse VI geht es ja direkt los.
    Mich interessiert woher da die Werte kommen.
    Leider bin ich an den mathematischen Formeln interessiert und nicht an einem Rechner, wo ich nicht weiß wo die Zahlen her kommen.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Lohnsteuerklasse 6 (Grenzsteuersatz, Rückerstattung)

    Zitat von De_Morgan Beitrag anzeigen
    Eine weitere Frage zum Thema stellt sich nun mir.

    Wie wird der Grenzsteuersatz ermitteln bei Lohnsteuerklasse VI? Mit welchem Wert startet er? Kann sich das der Arbeitgeber/Arbeitnehmer aussuchen?
    Hallo,

    die Einkommen werden addiert.
    Einen Grenzsteuerrechner findest du im Internet
    Der Grenzsteuersatz startet mit 14% (Eingangssteuersatz)

    Gruß FIGUL

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Lohnsteuerklasse 6 (Grenzsteuersatz, Rückerstattung)

    Zitat von De_Morgan Beitrag anzeigen
    Eine weitere Frage zum Thema stellt sich nun mir.

    Wie wird der Grenzsteuersatz ermitteln bei Lohnsteuerklasse VI? Mit welchem Wert startet er? Kann sich das der Arbeitgeber/Arbeitnehmer aussuchen?
    Hallo De_Morgan,

    Lohnsteuerklasse VI wendet der Arbeitgeber nur an, wenn er nicht Hauptarbeitgeber ist,wenn es mehrere Arbeitsverhältnisse gibt. Insofern hat er da kein Wahlrecht. Und der Arbeitnehmer weiß doch auch er kann nur ein Hauptarbeitsverhältnis in der Steuerklasse I oder IV haben, jeder andere Job (wenn nicht pauschaler Minijob) wird in der Steuerklasse VI versteuert, da gibt es keine Freibeträge.

    Tschüß

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  • De_Morgan
    antwortet
    AW: Lohnsteuerklasse 6 (Grenzsteuersatz, Rückerstattung)

    Eine weitere Frage zum Thema stellt sich nun mir.

    Wie wird der Grenzsteuersatz ermitteln bei Lohnsteuerklasse VI? Mit welchem Wert startet er? Kann sich das der Arbeitgeber/Arbeitnehmer aussuchen?

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  • De_Morgan
    antwortet
    AW: Lohnsteuerklasse 6 (Grenzsteuersatz, Rückerstattung)

    Vielen Dank.

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Lohnsteuerklasse 6 (Grenzsteuersatz, Rückerstattung)

    Am Jahresende macht es auf jeden Fall keinen Unterschied.

    Beim monatlichen Abzug kann es Unterschiede geben. Auch die für die Lohnsteuerklassen gibt es diverse Rechner im Internet.

    Hier ein Link zum BMF und Bayern.

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