Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Lohnsteuerklasse 6 (Grenzsteuersatz, Rückerstattung)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Lohnsteuerklasse 6 (Grenzsteuersatz, Rückerstattung)

    Liebes Forum,

    habe einen Frage zur Lohnsteuerklasse 6.
    Wie wird genau der Grenzsteuersatz bestimmt, bzw. wie sind die Zonen eingeteilt? Dadurch kann man ja die Durchschnittssteuersätze berechnen. Finde nichts über den Startgrenzsteuersatz und dessen Entwicklung (er startet ja nicht bei 0).

    Angenommen ich habe zwei Jobs (I und VI). Wenn ich nun eine Steuererklärung mache, dann wir im Endeffekt doch einfach der Lohn von beiden Jobs zusammengerechnet, dort alle Freibeträge etc. abgezogen und dann auf den zu versteuernden Betrag nach Lohnsteuerklasse I die 'Steuer berechnet.
    Die Steuerklasse 6 hat also nur das Ziel, das nicht allzu wenig Steuern pro Monat abgerechnet werden, da der Grenzsteuersatz defenitiv höher als null sein wird.

    Sehe ich das richtig?

    #2
    AW: Lohnsteuerklasse 6 (Grenzsteuersatz, Rückerstattung)

    Fast. Die Summe beider Arbeitsverhältnisse wird in der Steuererklärung nicht nach Steuerklasse I besteuert, sondern nach der Grundtabelle. Davon wird die einbehaltene Lohnsteuer aus beiden Steuerklassen abgezogen.

    Steuerklassen sind nur für den Abzug unterm Jahr interessant.

    Wenn du wirklich mathematisch am Steuertarif interessiert bist, siehe § 32a EStG.

    Kommentar


      #3
      AW: Lohnsteuerklasse 6 (Grenzsteuersatz, Rückerstattung)

      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
      Fast. Die Summe beider Arbeitsverhältnisse wird in der Steuererklärung nicht nach Steuerklasse I besteuert, sondern nach der Grundtabelle. Davon wird die einbehaltene Lohnsteuer aus beiden Steuerklassen abgezogen.

      Steuerklassen sind nur für den Abzug unterm Jahr interessant.

      Wenn du wirklich mathematisch am Steuertarif interessiert bist, siehe § 32a EStG.

      Vielen Dank.
      So in etwa hatte ich das auch verstanden.
      Heißt das, dass das zu versteuernde Einkommen, bei jedem gleich versteuert wird nach § 32a EStG.
      Der Unterschied der Lohnsteuerklassen ist durch die Freibeträge und Splitting schon abgegolten?

      Wieso machen dann alle so ein Tamtam über Steuerklasse VI, wenn es keinen Unterschied macht ob ich nun 50k bei einem oder 25k bei zwei Jobs verdiene?

      Kommentar


        #4
        AW: Lohnsteuerklasse 6 (Grenzsteuersatz, Rückerstattung)

        Am Jahresende macht es auf jeden Fall keinen Unterschied.

        Beim monatlichen Abzug kann es Unterschiede geben. Auch die für die Lohnsteuerklassen gibt es diverse Rechner im Internet.

        Hier ein Link zum BMF und Bayern.

        http://www.steuern.sachsen.de/2026.html

        Kommentar


          #5
          AW: Lohnsteuerklasse 6 (Grenzsteuersatz, Rückerstattung)

          Vielen Dank.

          Kommentar


            #6
            AW: Lohnsteuerklasse 6 (Grenzsteuersatz, Rückerstattung)

            Eine weitere Frage zum Thema stellt sich nun mir.

            Wie wird der Grenzsteuersatz ermitteln bei Lohnsteuerklasse VI? Mit welchem Wert startet er? Kann sich das der Arbeitgeber/Arbeitnehmer aussuchen?

            Kommentar


              #7
              AW: Lohnsteuerklasse 6 (Grenzsteuersatz, Rückerstattung)

              Zitat von De_Morgan Beitrag anzeigen
              Eine weitere Frage zum Thema stellt sich nun mir.

              Wie wird der Grenzsteuersatz ermitteln bei Lohnsteuerklasse VI? Mit welchem Wert startet er? Kann sich das der Arbeitgeber/Arbeitnehmer aussuchen?
              Hallo De_Morgan,

              Lohnsteuerklasse VI wendet der Arbeitgeber nur an, wenn er nicht Hauptarbeitgeber ist,wenn es mehrere Arbeitsverhältnisse gibt. Insofern hat er da kein Wahlrecht. Und der Arbeitnehmer weiß doch auch er kann nur ein Hauptarbeitsverhältnis in der Steuerklasse I oder IV haben, jeder andere Job (wenn nicht pauschaler Minijob) wird in der Steuerklasse VI versteuert, da gibt es keine Freibeträge.

              Tschüß

              Kommentar


                #8
                AW: Lohnsteuerklasse 6 (Grenzsteuersatz, Rückerstattung)

                Zitat von De_Morgan Beitrag anzeigen
                Eine weitere Frage zum Thema stellt sich nun mir.

                Wie wird der Grenzsteuersatz ermitteln bei Lohnsteuerklasse VI? Mit welchem Wert startet er? Kann sich das der Arbeitgeber/Arbeitnehmer aussuchen?
                Hallo,

                die Einkommen werden addiert.
                Einen Grenzsteuerrechner findest du im Internet
                Der Grenzsteuersatz startet mit 14% (Eingangssteuersatz)

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

                Kommentar


                  #9
                  AW: Lohnsteuerklasse 6 (Grenzsteuersatz, Rückerstattung)

                  Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                  Hallo,

                  die Einkommen werden addiert.
                  Einen Grenzsteuerrechner findest du im Internet
                  Der Grenzsteuersatz startet mit 14% (Eingangssteuersatz)

                  Gruß FIGUL
                  Danke.
                  Leider konnte ich nur Rechner finden, die erst einmal einen Freibetrag haben. Lohnsteuerklasse VI geht es ja direkt los.
                  Mich interessiert woher da die Werte kommen.
                  Leider bin ich an den mathematischen Formeln interessiert und nicht an einem Rechner, wo ich nicht weiß wo die Zahlen her kommen.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Lohnsteuerklasse 6 (Grenzsteuersatz, Rückerstattung)

                    Zitat von De_Morgan Beitrag anzeigen
                    Danke.
                    Leider konnte ich nur Rechner finden, die erst einmal einen Freibetrag haben. Lohnsteuerklasse VI geht es ja direkt los.
                    Mich interessiert woher da die Werte kommen.
                    Leider bin ich an den mathematischen Formeln interessiert und nicht an einem Rechner, wo ich nicht weiß wo die Zahlen her kommen.
                    Hallo,

                    kennst du Internet?
                    Da findest du zum Beispiel: http://www.fbmn.h-da.de/~pfeifer/Ein...teuertarif.pdf
                    Bitte komplett lesen.
                    Alle Formeln- viel Spaß
                    Die Werte kommen natürlich von dir= zvE

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Lohnsteuerklasse 6 (Grenzsteuersatz, Rückerstattung)

                      gib mal Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug bei einer Suchmaschine deiner Wahl ein, da wirst du beim BMF fündig,.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Lohnsteuerklasse 6 (Grenzsteuersatz, Rückerstattung)

                        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                        Hallo,

                        kennst du Internet?
                        Da findest du zum Beispiel: http://www.fbmn.h-da.de/~pfeifer/Ein...teuertarif.pdf
                        Bitte komplett lesen.
                        Alle Formeln- viel Spaß
                        Die Werte kommen natürlich von dir= zvE

                        Gruß FIGUL
                        Danke.
                        Aber ich finde dort nicht wie der Arbeitgeber des Lohnsteuer VI Jobs seine Zahlen bemisst.
                        Er weiß ja nicht wie viel man durch den ersten Job verdient, also weiß er auch nicht bei welchem Betrag er anfangen soll.
                        Der Freibetrag fällt ja bspw. weg, dass hießt er Grenzsteuersatz ist am Anfang (nicht wie bei allen anderen Klassen) 0%.

                        Internet kenne ich, btw.

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Lohnsteuerklasse 6 (Grenzsteuersatz, Rückerstattung)

                          Hallo De_Morgan,

                          mal so ein Beispiel aus der Praxis mein Sohn trägt Wochenzeitschriften im Ort aus, hat das mal für zwei verschiedene Arbeitgeber gemacht -> Folge mit Steuerklasse I 32,-Euro monatlich brutto=netto, in Steuerklasse VI 32,-Euro brutto und 26,- Euro netto.

                          Tschüß

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Lohnsteuerklasse 6 (Grenzsteuersatz, Rückerstattung)

                            Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                            Hallo De_Morgan,

                            mal so ein Beispiel aus der Praxis mein Sohn trägt Wochenzeitschriften im Ort aus, hat das mal für zwei verschiedene Arbeitgeber gemacht -> Folge mit Steuerklasse I 32,-Euro monatlich brutto=netto, in Steuerklasse VI 32,-Euro brutto und 26,- Euro netto.

                            Tschüß
                            Also ein Durchschnittssteuersatz von von 18,75 %.
                            Aber der Grenzsteuersatz kann ja jegliche Form haben. Oder ist der hier konstant gewesen?

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Lohnsteuerklasse 6 (Grenzsteuersatz, Rückerstattung)

                              Zitat von De_Morgan Beitrag anzeigen
                              Aber ich finde dort nicht wie der Arbeitgeber des Lohnsteuer VI Jobs seine Zahlen bemisst.
                              Ich hab mich bis jetzt nicht in diesen Thread eingemischt, weil ich ehrlich gesagt nicht ganz verstanden hab, was Du überhaupt wissen willst. Aber für den Lohnsteuerabzug gibt es feste Vorgaben. Früher hatten die Arbeitgeber dicke Bücher mit Tabellen, in denen abzulesen war, wieviel Lohnsteuer bei einem bestimmten Lohn unter Berücksichtigung der Steuerklasse einzubehalten ist.

                              Heute kann man die Lohnsteuer mit jedem Brutto-Netto-Rechner im Internet berechnen.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X