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Lohnsteuerklasse 6 (Grenzsteuersatz, Rückerstattung)

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    #16
    AW: Lohnsteuerklasse 6 (Grenzsteuersatz, Rückerstattung)

    Zitat von De_Morgan Beitrag anzeigen
    Aber ich finde dort nicht wie der Arbeitgeber des Lohnsteuer VI Jobs seine Zahlen bemisst.
    Er weiß ja nicht wie viel man durch den ersten Job verdient, also weiß er auch nicht bei welchem Betrag er anfangen soll.
    Der AG nimmt den Wert, den Paragraph 39b EStG ihm vorgibt. Für die Praxis werden für die Implementierung des Rechenalgorithmus die von kloebi erwähnten Ablaufpläne verwendet, die auch Tabellen mit Prüfwerten enthalten.

    Wie viel der AN bei seinem Haupt AG bekommt, ist schnurz. Deswegen ist es nicht unwahrscheinlich, dass der Abzug der Lohnsteuer tatsächlich nicht ausreichend ist und sich eine Nachzahlung ergibt.

    Der anfängliche Grenzsteuersatz in Klasse 6 ist 14%.

    Kommentar


      #17
      AW: Lohnsteuerklasse 6 (Grenzsteuersatz, Rückerstattung)

      Hallo,

      Zitat: Deswegen ist es nicht unwahrscheinlich, dass der Abzug der Lohnsteuer tatsächlich nicht ausreichend ist und sich eine Nachzahlung ergibt.

      Das ist 99,99% wahrscheinlich. (bei einem Fulltime-Hauptjob)
      Das restliche 0,01% ist vernachlässigbar :-)

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #18
        AW: Lohnsteuerklasse 6 (Grenzsteuersatz, Rückerstattung)

        Aus allem Vorstehenden habe ich den Eindruck gewonnen, dass der TE davon ausgeht, jede Lohnsteuerklasse beginne von einem anderen Sockelbetrag, den er Grenzsteuersatz nennt. Das ist so nicht richtig.
        Für die Berechnung der Lohnsteuer werden bestimmte Beträge von den Einnahmen abgezogen. Die Abzüge bestimmen sich nach § 38b EStG.
        Sie lassen sich tabellarisch wie folgt darstellen (Freibeträge 2016):

        Steuerklasse I II III IV V VI
        Grundfreibetrag 8652 8652v 17304 8652 nein nein
        Arbeitnehmerpauschbetrag 1000 1000 1000 1000 1000 nein
        Sonderausgabenpauschbetrag 36 36 36 36 36 nein
        Vorsorgepauschale ja* ja*ja* ja* nein nein
        Alleinerziehendenentlastung nein 1908 nein nein nein nein
        Kinderfreibetrag je Kind 7248 7248 7248 3624 nein nein

        Für die Einkommensteuer-Veranlagung werden diese vorläufigen Beträge durch effektive ersetzt.

        Siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Lohnsteuerklasse
        Gruß
        Bolletax
        Zuletzt geändert von Bolletax; 18.04.2018, 20:09.

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