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Anlage Vorsorgeaufwand - Sozialabgaben nach Zufluss- oder Entstehungsprinzip

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    Anlage Vorsorgeaufwand - Sozialabgaben nach Zufluss- oder Entstehungsprinzip

    Hallo zusammen,

    als "unständig Beschäftigter" bin ich steuerrechtlich selbständig und sozialrechtlich nichtselbständig.
    Meine Einnahmen versteuere ich also klar nach dem Zuflussprinzip.
    Meine (Pflicht-)Abgaben für Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung führen jedoch meine Arbeitgeber für mich ab - was ich ja quasi erst mitkriege, wenn mein Gehalt MINUS dieser Abgaben auf meinem Konto ankommt.
    Jetzt meine Frage: Was wenn ich zB im Dezember gearbeitet habe und das Geld erst im Februar bekomme? Die Einnahme zählt ja dann für das neue Steuerjahr. Aber was ist mit den Sozialabgaben? Muss ich die etwa getrennt von der Überweisung im ALTEN Jahr angeben, nach dem Entstehungsprinzip?

    Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand bei dieser speziellen Frage weiterhelfen könnte.
    1000 Dank!

    Beste Grüße
    Matias

    #2
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand - Sozialabgaben nach Zufluss- oder Entstehungsprinzip

    Zitat von matia Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    als "unständig Beschäftigter" bin ich steuerrechtlich selbständig und sozialrechtlich nichtselbständig.
    Meine Einnahmen versteuere ich also klar nach dem Zuflussprinzip.
    Meine (Pflicht-)Abgaben für Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung führen jedoch meine Arbeitgeber für mich ab - was ich ja quasi erst mitkriege, wenn mein Gehalt MINUS dieser Abgaben auf meinem Konto ankommt.
    Jetzt meine Frage: Was wenn ich zB im Dezember gearbeitet habe und das Geld erst im Februar bekomme? Die Einnahme zählt ja dann für das neue Steuerjahr. Aber was ist mit den Sozialabgaben? Muss ich die etwa getrennt von der Überweisung im ALTEN Jahr angeben, nach dem Entstehungsprinzip?

    Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand bei dieser speziellen Frage weiterhelfen könnte.
    1000 Dank!

    Beste Grüße
    Matias
    Hallo,

    wenn du einen Arbeitgeber hast, bist du Arbeitnehmer.
    Ergo nicht selbständig oder nur zum Schein

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Anlage Vorsorgeaufwand - Sozialabgaben nach Zufluss- oder Entstehungsprinzip

      Danke für die schnelle Reaktion, aber das stimmt leider nicht. Es ist ein Sonderstatus, den eben kaum jemand kennt, weshalb es auch so schwer ist, an die notwendigen Infos zu kommen. Es geht mir aber auch nicht darum, zu klären ob ich nun selbständig bin oder nicht, sondern konkret um die Frage mit den Sozialabgaben, die ich oben gestellt habe...

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        #4
        AW: Anlage Vorsorgeaufwand - Sozialabgaben nach Zufluss- oder Entstehungsprinzip

        dann würde ich bei der Sozialversicherung anfragen. Steuerlich geht es nach dem Zuflussprinzip.

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          #5
          AW: Anlage Vorsorgeaufwand - Sozialabgaben nach Zufluss- oder Entstehungsprinzip

          Eigentlich sollte es eine Bescheinigung der Krankenkasse bzw. des Sozialversicherungsträgers über die an das Finanzamt für ein Kalenderjahr gemeldeten Beiträge geben?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Anlage Vorsorgeaufwand - Sozialabgaben nach Zufluss- oder Entstehungsprinzip

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Eigentlich sollte es eine Bescheinigung der Krankenkasse bzw. des Sozialversicherungsträgers über die an das Finanzamt für ein Kalenderjahr gemeldeten Beiträge geben?
            Leider nicht, weshalb es eh schon immer schwierig ist, das Finanzamt zu überzeugen... und bei der Deutschen Rentenversicherung war man auch ahnungslos... ziemlich blöd.

            Aber bei normalen Arbeitnehmern kann es doch auch vorkommen, dass das Gehalt erst weit im nächsten Steuerjahr überwiesen wird. Zählen die Sozialabgaben dann noch im alten Jahr, auch wenn der Arbeitnehmer sie erst im neuen Jahr begleicht?

            Ich danke euch allen jedenfalls für Eure Mühen!

            Gruß Matias

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              #7
              AW: Anlage Vorsorgeaufwand - Sozialabgaben nach Zufluss- oder Entstehungsprinzip

              Aber bei normalen Arbeitnehmern kann es doch auch vorkommen, dass das Gehalt erst weit im nächsten Steuerjahr überwiesen wird.
              Für die ist allerdings genau festgelegt, bis wann Zahlungen erfolgen müssen, um noch dem alten Jahr zugerechnet werden zu dürfen und ab wann nicht mehr. Das sind nur 3 Wochen!

              https://www.jurion.de/gesetze/lstr_2015/39b.2/

              Was mich etwas wundert, ist der Umstand, dass in diesen Fällen noch nicht elektronisch übermittelt wird.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Anlage Vorsorgeaufwand - Sozialabgaben nach Zufluss- oder Entstehungsprinzip

                Danke Dir für den Link!
                Mich wundert langsam gar nix mehr... ;-)

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                  #9
                  AW: Anlage Vorsorgeaufwand - Sozialabgaben nach Zufluss- oder Entstehungsprinzip

                  Die erste Frage ist, ob der "Arbeitgeber" oder die Krankenkasse die Daten übermitteln muss. Muss es der Arbeitgeber im Rahmen einer Lohnsteuerbescheinigung, solltest Du diese schon längst haben. Ist es die Krankenkasse, dann müsstest Du erst mal schauen, ob Du dieser überhaupt die Zustimmung zur Datenübermittlung erteilt hast. Ggf. unbedingt nachholen und die steuerliche Identifikationsnummer mitteilen !

                  Welche Variante bei dir jetzt zutrifft, ist mangels weiterer Infos nicht ohne weiteres erkennbar. Es gibt ein großes BMF-Schreiben vom 24.05.2017, geändert am 06.11.2017, das sich in seinen Rz. 159 - 192 mit solchen Themen beschäftigt. In rz 166 ist ein Beispiel, das ich mal reinposte. Wenn das passt, dann nochmal der Hinweis auf die notwendige Zustimmung zur Datenübermittlung, optimalerweise mit Nennung der steuerlichen ID-Nummer:

                  Beispiel 2:
                  Honorare der freien Mitarbeiter des Hessischen Rundfunks (und auch der Synchronsprecher) sind einkommensteuerrechtlich im Einzelfall als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit nach § 18 Absatz 1 Nummer 1 EStG zu beurteilen. Sozialversicherungsrechtlich können die freien Mitarbeiter jedoch als sozialversicherungspflichtige abhängig Beschäftigte eingestuft werden. Entsprechend behält der Hessische Rundfunk dann die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von den Honoraren ein und führt sie an den Träger der GKV ab.

                  Aufgrund der steuerrechtlichen Qualifikation als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit werden die von den Einkünften aus der sozialversicherungspflichtigen abhängigen Beschäftigung einbehaltenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nicht im Lohnsteuerbescheinigungsverfahren übermittelt. Der Hessische Rundfunk ist keine Einrichtung i. S. d. § 10 Absatz 2a Satz 1 EStG und somit keine mitteilungspflichtige Stelle. Nach § 10 Absatz 2a Satz 4 EStG ist daher die GKV zur Datenübermittlung der Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungsbeiträge i. S. d. § 10 Absatz 1 Nummer 3 Satz 1 EStG an die Finanzverwaltung verpflichtet.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    AW: Anlage Vorsorgeaufwand - Sozialabgaben nach Zufluss- oder Entstehungsprinzip

                    Vielen lieben Dank Picard777, das trifft auch ziemlich genau meinen Arbeitsbereich.:-)

                    Interessant jedoch, dass die GVK zur Weiterleitung der Daten verpflichtet sein soll. Ich hab sie nämlich sehr darum gebeten, sie machen es aber nicht, was nicht an einer Einverständniserklärung meinerseits hapert... Auch sämtliche Kollegen beißen da auf Granit.

                    Trotzdem besteht ja mitunter ein größerer zeitlicher Abstand zwischen dem Abführen der Sozialabgaben durch zB die Rundfunkanstalt und dem Moment, an dem der Lohn minus Abgaben auf meinem Konto landet. Denkst Du, für meine Angaben in der Steuererklärung ist dann der Zeitpunkt der Entstehung oder des Zuflusses relevant?

                    Beste Grüße
                    Matias

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                      #11
                      AW: Anlage Vorsorgeaufwand - Sozialabgaben nach Zufluss- oder Entstehungsprinzip

                      Zufluss, § 11 EStG.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        AW: Anlage Vorsorgeaufwand - Sozialabgaben nach Zufluss- oder Entstehungsprinzip

                        Danke nochmals euch allen!

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