Hallo zusammen,
als "unständig Beschäftigter" bin ich steuerrechtlich selbständig und sozialrechtlich nichtselbständig.
Meine Einnahmen versteuere ich also klar nach dem Zuflussprinzip.
Meine (Pflicht-)Abgaben für Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung führen jedoch meine Arbeitgeber für mich ab - was ich ja quasi erst mitkriege, wenn mein Gehalt MINUS dieser Abgaben auf meinem Konto ankommt.
Jetzt meine Frage: Was wenn ich zB im Dezember gearbeitet habe und das Geld erst im Februar bekomme? Die Einnahme zählt ja dann für das neue Steuerjahr. Aber was ist mit den Sozialabgaben? Muss ich die etwa getrennt von der Überweisung im ALTEN Jahr angeben, nach dem Entstehungsprinzip?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand bei dieser speziellen Frage weiterhelfen könnte.
1000 Dank!
Beste Grüße
Matias
als "unständig Beschäftigter" bin ich steuerrechtlich selbständig und sozialrechtlich nichtselbständig.
Meine Einnahmen versteuere ich also klar nach dem Zuflussprinzip.
Meine (Pflicht-)Abgaben für Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung führen jedoch meine Arbeitgeber für mich ab - was ich ja quasi erst mitkriege, wenn mein Gehalt MINUS dieser Abgaben auf meinem Konto ankommt.
Jetzt meine Frage: Was wenn ich zB im Dezember gearbeitet habe und das Geld erst im Februar bekomme? Die Einnahme zählt ja dann für das neue Steuerjahr. Aber was ist mit den Sozialabgaben? Muss ich die etwa getrennt von der Überweisung im ALTEN Jahr angeben, nach dem Entstehungsprinzip?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand bei dieser speziellen Frage weiterhelfen könnte.
1000 Dank!
Beste Grüße
Matias
Kommentar